Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - II-8 UF 236/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderung eines Unterhaltstitels für ein volljähriges behindertes Kind wegen bereits bei Errichtung des Unterhaltstitels bestehenden Anspruchs auf SGB XII-Leistungen; Anrechnung von Bezügen aus der Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt auf den Unterhaltsbedarf
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB, wenn die Bezüge, die das behinderte volljährige Kind erhält, erhöht werden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 239 FamFG; 313, 1602 BGB
Abänderung eines Unterhaltstitels für ein volljähriges behindertes Kind wegen bereits bei Errichtung des Unterhaltstitels bestehenden Anspruchs auf SGB XII -Leistungen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erhöhung der Bezüge des Kindes in einer Behindertenwerkstatt rechtfertigt Abänderung des titulierten Kindesunterhalts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erhöhung der Bezüge des Kindes in einer Behindertenwerkstatt rechtfertigt Abänderung des titulierten Kindesunterhalts
Verfahrensgang
- AG Villingen-Schwenningen, 26.01.2011 - 3 F 215/10
- AG Mülheim/Ruhr, 31.07.2013 - 24 F 1302/13
- OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - II-8 UF 236/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 963
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.2006 - XII ZR 84/04
Anrechnung von Leistungen der Grundsicherung auf den Unterhaltsbedarf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 8 UF 236/13
Somit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, mit der der BGH im Urteil vom 20.12.2006 (XII ZR 84/04 = FamRZ 2007, 1158 ff) befasst war; dort war bei Titulierung der Vorentscheidung am 12.12.2001 ein Anspruch auf Grundsicherung noch nicht gegeben - ein solcher besteht erst seit dem 01.01.2003 - und konnte mithin nicht Eingang in die Unterhaltsberechnung finden.