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   OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-2 U 55/16   

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OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-2 U 55/16 (https://dejure.org/2016,2246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2016 - I-2 U 55/16 (https://dejure.org/2016,2246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - I-2 U 55/16 (https://dejure.org/2016,2246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die Herstellung einer pharmazeutischen Formulierung in der Krebstherapie im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die Herstellung einer pharmazeutischen Formulierung in der Krebstherapie im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die Herstellung einer pharmazeutischen Formulierung in der Krebstherapie im Wege einstweiliger Verfügung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 18.03.2014 - X ZR 77/12

    Proteintrennung - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem erlaubt jedoch keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen, sondern dient nicht anders als die Ermittlung des Wortsinns eines Patentanspruchs lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, das heißt derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt (BGH, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BGH, GRUR 2014, 758 - Proteintrennung).

    Die durch die Verfügungsbeklagte zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung herangezogene Entscheidung "Proteintrennung" (GRUR 2014, 758) des Bundesgerichtshofes rechtfertigt keine andere Bewertung.

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Abschnitt G Rz. 57).

    Die Beantwortung der Frage, ob erfinderische Tätigkeit zu bejahen ist, bedarf einer wertenden Entscheidung (BGH, GRUR 1995, 330 - Elektrische Steckverbindung) unter Berücksichtigung des Standes der Technik sowie des Fachwissens des Durchschnittsfachmanns (Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Abgesehen davon gehört das Verfügungspatent zu derselben Patentfamilie wie das EP 1 250 138 B2 (nachfolgend: Parallelpatent), welches den Gegenstand des beim Senat unter dem Aktenzeichen I-2 U 54/15 geführten Parallelverfahrens bildet.

    Auch die Einschätzung der Einspruchsabteilung, der Gegenstand der im Parallelverfahren I-2 U 54/15 streitgegenständlichen Patentansprüche sei für einen Durchschnittsfachmann anhand des entgegengehaltenen Standes der Technik nicht nahegelegt (Art. 56 EPÜ), erscheint dem Senat nachvollziehbar und vertretbar, so dass es auch im Rahmen des vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahrens bei dieser Einschätzung sein Bewenden hat.

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 35/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urt. v. 18. Dezember 2014, Az.: I-2 U 60/14; Urt. v. 10. Dezember 2015, Az.: I-2 U 35/15 und I-2 U 36/15; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; a.A. OLG Braunschweig, Mitt.

    Zwar weist die Verfügungsbeklagte zu Recht darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für einen hinreichend gesicherten Rechtsbestand einer Entscheidung in einem kontradiktorischen Verfahren bedarf (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urt. v. 18. Dezember 2014, Az.: I-2 U 60/14; Urt. v. 10. Dezember 2015, Az.: I-2 U 35/15 und I-2 U 36/15; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Verfügungsklägers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt. 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 6. Dezember 2012 - Az.: I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).

    Grund, die parallele Rechtsbestandsentscheidung in Zweifel zu ziehen und von einem Unterlassungsgebot abzusehen, besteht nur dann, wenn das Verletzungsgericht die Argumentation der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz für nicht vertretbar hält oder wenn ein auf das Verfügungspatent unternommener Angriff auf (z. B. neue) erfolgversprechende Gesichtspunkte gestützt wird, die die bisher mit der Sache befassten Stellen noch nicht berücksichtigt und beschieden haben (Senat, Urt. vom 6. Dezember 2012 - I - 2 U 46/12).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Ist dies der Fall, hat das Verletzungsgericht - ungeachtet seiner Pflicht, auch nach erstinstanzlichem Abschluss des Rechtsbestandsverfahrens selbst ernsthaft die Erfolgsaussichten der dagegen gerichteten Angriffe zu prüfen, um sich in eigener Verantwortung ein Bild von der Schutzfähigkeit der Erfindung zu machen (Senat, InstGE 8, 122 - Medizinisches Instrument; Urt. v. 18. Dezember 2014, Az.: I-2 U 60/14) - grundsätzlich die von der zuständigen Fachinstanz (DPMA, EPA, BPatG) nach technisch sachkundiger Prüfung getroffene Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Parallelpatents hinzunehmen und, sofern im Einzelfall keine besonderen Umstände vorliegen, auch in Bezug auf das Verfügungspatent die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen, indem es zum Schutz des Patentinhabers die erforderlichen Unterlassungsanordnungen trifft (Senat, Urt. vom 10. November 2011, Az.: I - 2 U 41/11).

    Solange sich die Ausführungen im Einspruchs- bzw. Nichtigkeitsverfahren auf das Verfügungspatent übertragen lassen und das Verfügungspatent keine abweichenden, eine andere Bewertung rechtfertigenden Merkmale aufweist, ist es für den Regelfall nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz des erstinstanzlich aufrechterhaltenen Parallelpatents allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urt. vom 10. November 2011 - I-2 U 41/11; Urt. vom 18. Dezember 2014, Az.: I - 2 U 60/14).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
    Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urt. v. 18. Dezember 2014, Az.: I-2 U 60/14; Urt. v. 10. Dezember 2015, Az.: I-2 U 35/15 und I-2 U 36/15; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; a.A. OLG Braunschweig, Mitt.

    Zwar weist die Verfügungsbeklagte zu Recht darauf hin, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für einen hinreichend gesicherten Rechtsbestand einer Entscheidung in einem kontradiktorischen Verfahren bedarf (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Urt. v. 18. Dezember 2014, Az.: I-2 U 60/14; Urt. v. 10. Dezember 2015, Az.: I-2 U 35/15 und I-2 U 36/15; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 36/15

    Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 28/09

    Nichtigkeitsstreitwert

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2012 - 2 U 58/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum

  • OLG Rostock, 05.09.2008 - 2 W 22/08

    Streitwertbemessung: Einstweiliges Verfügungsverfahren bei Antragsrücknahme

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 2 U 55/08

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III

  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur

  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 107/04

    Betonstraßenfertiger

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

  • LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10

    Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 19.02.2016 - Az.: I-2 U 55/15, BeckRS 2016, 06353; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 37/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 40/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 42/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von H unternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der H unternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 39/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 38/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 41/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung eines Schutzzertifikats

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2018 - 4b O 43/18

    Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verletzung des Verfügungszertifikats als

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15

    Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung

    Der Umstand, dass die Aufhebungsklägerin vorliegend noch auf Grund der einstweiligen Verfügung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 19. Februar 2016, I-2 U 55/16) betreffend das Parallelpatent 'D an einem Vertriebsbeginn gehindert ist, ist für eine Entscheidung in diesem Verfahren nicht maßgeblich.
  • LG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4b O 32/18

    Hydroxysubstituierte Azetidinonderivat VII

    So erachtet das OLG Düsseldorf den von Generikaunternehmen angerichteten Schaden im Falle einer späteren Aufrechterhaltung des Patents als enorm und aufgrund des Preisverfalls nicht wiedergutzumachen, wohingegen eine unberechtigte Verfügung lediglich die Folge eines nicht rechtmäßigen Markzutrittsverbots nach sich zieht, die vollständig durch Schadensersatzansprüche ausgeglichen werden kann, wobei erschwerend hinzutritt, dass der Generikaunternehmer für seine Marktpräsenz im allgemeinen keine wirtschaftlichen Risiken eingegangen ist, sondern sich die klinischen Tests und die Marktetablierung des klägerischen Präparats zunutze machen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss die Frage der Patentfähigkeit mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des Bundespatentgerichts in der Sache selbst zu entscheiden hätte, dessen Rechtsbestand bejahen müsste (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 06353).

  • LG Düsseldorf, 14.10.2016 - 4c O 46/16

    Synergistische Kombinationen von Zidovudin als Grundpatent und Chemotherapeutikum

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 5/17
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