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   OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18   

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OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18 (https://dejure.org/2019,10075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 Wx 84/18 (https://dejure.org/2019,10075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 Wx 84/18 (https://dejure.org/2019,10075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Beibringung einer vom Antragsteller im Laufe des Grundbuchberichtigungsverfahrens verweigerten Löschungsbewilligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte erlöschen nicht allein durch nachträgliche Erschließung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1227
  • NZM 2019, 558
  • FGPrax 2019, 102
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 57/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015; beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46; Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).

    Ist danach jedenfalls in Bezug auf das Leitungsrecht ein dauerhafter Wegfall des Vorteils der Grunddienstbarkeit nicht feststellbar und überdies auch nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen (vgl. hierzu Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1; OLG München NJW-RR 2011, 97 ff. und FGPrax 2015, 61), wird die von der Beteiligten zu 1 beantragte Löschung der Grunddienstbarkeit insgesamt nicht in Betracht kommen.

  • OLG München, 10.11.2014 - 34 Wx 346/14

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen für die Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015; beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46; Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).

    Ist danach jedenfalls in Bezug auf das Leitungsrecht ein dauerhafter Wegfall des Vorteils der Grunddienstbarkeit nicht feststellbar und überdies auch nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen (vgl. hierzu Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1; OLG München NJW-RR 2011, 97 ff. und FGPrax 2015, 61), wird die von der Beteiligten zu 1 beantragte Löschung der Grunddienstbarkeit insgesamt nicht in Betracht kommen.

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Schon aus diesem Grunde hätte das Grundbuchamt - auf Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht erneut durch die Zwischenverfügung vom 05. März 2018 entscheiden dürfen, sondern über den Löschungsantrag entscheiden müssen (vgl. Senat FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).

    Eine Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel des Antrages nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann, weil anderenfalls die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (Senat ZEV 2016, 707; BayObLGZ 1990, 6).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94

    Wegfall des Vorteils für herrschendes Grundstück durch Widmung des dienenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Eine künftige Entwidmung der öffentlichen Straße ist in aller Regel nicht zu erwarten und rechtfertigt als lediglich vage Möglichkeit nicht den Fortbestand einer Grunddienstbarkeit (vgl. OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, BeckRS 1995, 936).
  • OLG Koblenz, 03.03.1998 - 3 U 563/97

    Anspruch auf Beseitigung einer im Bereich eines Grunddienstbarkeitsweges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015; beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46; Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).
  • BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Erlöschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015; beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46; Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Eine Zwischenverfügung ist daher ausgeschlossen, wenn der Mangel des Antrages nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann, weil anderenfalls die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (Senat ZEV 2016, 707; BayObLGZ 1990, 6).
  • OLG München, 28.10.2011 - 34 Wx 19/11

    Grunddienstbarkeit: Löschung wegen Wegfalls der grundstücksbezogenen Vorteile

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Entscheidend ist vielmehr eine konkrete Einzelfallbetrachtung sowohl der Lage der Grundstücke zueinander als auch des Inhaltes der Grunddienstbarkeit: die Grundstücke müssen sich in einer solchen räumlichen Beziehung zueinander befinden, dass nach ihrer Lage das eine Grundstück dem anderen Grundstück den Nutzen gewähren kann, der sich aus der Art der Dienstbarkeit und der Art der Benutzung ergibt (vgl. grundlegend BGH BeckRS 1966, 31174015; beck-online, Großkommentar BGB-Alexander, Stand: 01. Januar 2018, § 1019, Rn. 44 bis 46; Palandt-Herrler, aaO., § 1019 Rn. 1 und 2; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; s. auch OLG München, NJW-RR 2011, 97 f., RNotZ 2012, 121 ff. und FGPrax 2015, 61; OLG Koblenz DNotZ 1999, 511 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18
    Schon aus diesem Grunde hätte das Grundbuchamt - auf Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht erneut durch die Zwischenverfügung vom 05. März 2018 entscheiden dürfen, sondern über den Löschungsantrag entscheiden müssen (vgl. Senat FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Ist beispielsweise eine Teileigentumsanlage nach den in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmungen als sog. Ärztehaus konzipiert, scheidet die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Kindertageseinrichtung ungeachtet ihres Störungspotentials aus, weil eine solche Nutzung mit dem professionellen Charakter der Anlage nicht zu vereinbaren ist (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, NJW-RR 2019, 1227 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2020 - 3 Wx 12/19

    Erbfolgenachweis durch Erbschein bei vorhandenem Feststellungsbeschluss über das

    Gibt der um Löschung einer Sicherungshypothek nachsuchende Antragsteller ernsthaft und endgültig zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, die vom Grundbuchamt hierzu für erforderlich gehaltenen Voraussetzungen (Führung des Erbnachweises nach der eingetragenen Gläubigerin durch in Ausfertigung einzureichenden Erbschein, § 35 GBO) zu erfüllen, so darf das Grundbuchamt nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, sondern muss - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - über den Eintragungsantrag entscheiden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung zuletzt FGPrax 2019, 102 m. N.).

    Schon aus diesem Grunde hätte das Grundbuchamt - auf Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht erneut durch Zwischenverfügung vom 4. Dez. 2018 entscheiden dürfen, sondern über den Löschungsantrag entscheiden müssen (ständige Rechtsprechung des Senates, zuletzt FGPrax 2019, 102 m.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2021 - 3 Wx 50/20

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit wegen Wegfalls des Vorteils für das

    Dies folgt aus § 1025 Satz 1 BGB, wonach die Grunddienstbarkeit grundsätzlich für die einzelnen Teile fortbesteht (vgl. auch Senat, FGPrax 2019, 102).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 3 Wx 105/23

    Unwirksames Testament - Umdeutung gemäß § 140 BGB

    Dies kann aber nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 152/12, Rn. 6; Senat, Beschluss vom 30.04.2020 - I-3 Wx 191/19, Rn. 13 f., vom 19.02.2019 - I- 3 Wx 84/18, Rn. 21 ff., alle juris).

    Dann ist über den Antrag zu entscheiden (BeckOK GBO/Zeiser, 49. Ed. 28.4.2023, § 18 Rn. 14a m.w.N., z.B. OLG München, Beschluss vom 16.06.2020 - 34 Wx 144/20, Rn. 12; Senat, Beschluss vom 19.02.2019 - I- 3 Wx 84/18, Rn. 20).

  • OLG Hamm, 25.11.2022 - 15 W 114/22

    Keine analoge Anwendung des § 40 GBO bei isolierter Bestellung von

    Aus diesem Grund konnte und musste das Grundbuchamt auf Basis seiner eigenen Rechtsauffassung, die es im Rahmen von telefonischen Rücksprachen mit dem Verfahrensbevollmächtigten deutlich gemacht hat, den Antrag unmittelbar zurückweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2019, Az.: 3 Wx 84/18 - juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2020 Az.: 3 Wx 182/20 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2019 - 3 Wx 201/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Dies kann aber nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (Senat FGPrax 2019, 102 m.N.; RPfleger 2012, 520; vgl. auch Demharter, GBO § 18 Rdz. 32).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 191/19

    Erlöschen einer Grunddienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks

    Dies kann aber nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (Senat FGPrax 2019, 102 m.N.; RPfleger 2012, 520; Beschluss vom 29. November 2019, I-3 Wx 201/19 - zitiert nach juris; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; vgl. auch Demharter, GBO § 18 Rdz. 32).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2020 - 3 Wx 251/19

    Drei abgeschlossene Wohneinheiten: Wie ist der für die Alleinnutzung vorgesehene

    Dies kann aber nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (Senat FGPrax 2019, 102 m.N.; RPfleger 2012, 520; Beschluss vom 29. November 2019, I-3 Wx 201/19 - zitiert nach juris; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; vgl. auch Demharter, GBO § 18 Rdz. 32).
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