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   OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - I-3 Wx 21/20   

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https://dejure.org/2020,11175
OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - I-3 Wx 21/20 (https://dejure.org/2020,11175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2020 - I-3 Wx 21/20 (https://dejure.org/2020,11175)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - I-3 Wx 21/20 (https://dejure.org/2020,11175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur gesonderten Bezifferung der Einlageleistung für jeden Geschäftsanteil bei Übernahme mehrerer Anteile durch einen Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Versicherung über die Einlageleistung bei der GmbH

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Erfordernis der gesonderten Bezifferung der Einlageleistung für jeden einzelnen Geschäftsanteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Versicherung zur Verteilung einer Barleistung bei GmbH-Gründung

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 88 AR 3178/19
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - I-3 Wx 21/20

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1176
  • BB 2020, 1939
  • NZG 2020, 750
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Wx 21/20
    Gibt der Antragsteller ernsthaft und endgültig zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, seine Anmeldung entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen (hier: gesonderte Bezifferung der Einlageleistung für jeden einzelnen Geschäftsanteil des mehrere Geschäftsanteile übernehmenden Gesellschafters) zu ergänzen, so darf das Registergericht nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, bzw. diese nicht aufrechterhalten, sondern muss - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - über den Eintragungsantrag entscheiden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).

    Das Registergericht hätte deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, jedenfalls aber diese nicht aufrechterhalten dürfen, sondern über den Eintragungsantrag entscheiden müssen (vgl. Senat, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Wx 265/15

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Wx 21/20
    Gibt der Antragsteller ernsthaft und endgültig zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, seine Anmeldung entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen (hier: gesonderte Bezifferung der Einlageleistung für jeden einzelnen Geschäftsanteil des mehrere Geschäftsanteile übernehmenden Gesellschafters) zu ergänzen, so darf das Registergericht nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, bzw. diese nicht aufrechterhalten, sondern muss - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - über den Eintragungsantrag entscheiden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).

    Das Registergericht hätte deshalb - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - nicht durch Zwischenverfügung entscheiden, jedenfalls aber diese nicht aufrechterhalten dürfen, sondern über den Eintragungsantrag entscheiden müssen (vgl. Senat, FGPrax 2013, 14; ZEV 2016, 707).

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 15 W 684/10

    Zahlung auf eine Vielzahl von Ein-Euro-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - 3 Wx 21/20
    Übernimmt ein Gesellschafter - wie hier - mehrere Geschäftsanteile, ist die Einlageleistung für jeden Geschäftsanteil gesondert zu beziffern (OLG Hamm GmbHR 2011, 652; C. Jaeger, in: BeckOK GmbHG, Stand: 1. November 2019, § 9 Rn. 14; Servatius, in: Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 22. Auflage 2019; Krafka, Registerrecht, 11. Auflage 2019, Rn. 945).
  • AG Düsseldorf, 18.02.2021 - 88 AR 3208/20
    Gibt der Antragsteller ernsthaft und endgültig zu erkennen, dass er nicht gewillt ist, seine Anmeldung entsprechend den vom Registergericht genannten Anforderungen ... zu ergänzen, so darf das Registergericht nicht durch Zwischenverfügung entscheiden bzw. diese nicht aufrechterhalten, sondern muss - auf der Basis seiner eigenen Rechtsauffassung - über den Eintragungsantrag entscheiden (OLG Düsseldorf, B. v. 19.02.2020; I-3 Wx 21/20).
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