Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16 |
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Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Rheinland, 29.04.2016 - VK VOL 30/15
- VK Rheinland, 29.04.2016 - VK VOL 34/15
- VK Köln, 03.05.2016 - VK VOL 27/15
- VK Rheinland, 03.05.2016 - VK VOL 27/15
- OLG Düsseldorf, 30.05.2016 - Verg 16/16
- VK Rheinland, 11.11.2016 - VK VOL 14/16
- OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - Verg 51/16
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 16/16
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 18/16
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16
- VK Köln, 18.01.2018 - VK K 51/17
- VK Rheinland, 18.01.2018 - VK K 57/17
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-266/17
- EuGH, 21.03.2019 - C-266/17
- OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16
- BGH, 22.07.2019 - X ZB 8/19
- BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19
- OLG Düsseldorf, 27.11.2019 - Verg 17/16
- OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - Verg 16/16
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
- OLG Düsseldorf, 09.01.2020 - Verg 10/18
- BGH, 18.02.2020 - XIII ZB 120/19
- OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
- OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 11/18
- OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
- AG Köln, 01.04.2020 - 70k IN 23/20
- OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - Verg 17/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (16)
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16
EuGH-Vorlage zu Direktvergaben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Divergenzvorlageverfahren XIII ZB 120/19, das der Senat mit Vorlagebeschluss vom 03.07.2019 im parallelen Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 eingeleitet hatte, hat der Senat mit am 27.11.2019 verkündeten Beschluss das vorliegende Verfahren erneut ausgesetzt.Es liegt auf der Hand, dass ein im November 2019 getroffener Divergenzvorlagebeschluss angesichts des bereits seit Juli 2019 beim Bundesgerichtshof anhängigen Divergenzvorlageverfahrens XIII ZB 120/19, das aus dem parallelen Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 des Senats hervorgegangen ist, das Gegenteil einer effizienten, dem Beschleunigungsgrundsatz entsprechenden Verfahrensgestaltung gewesen wäre.
Zudem sprach gegen eine weitere Vorlage, dass im November 2019 - in Unkenntnis der erlassenen höchstrichterlichen Entscheidung - nicht einmal mit letzter Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass der Bundesgerichtshof die Divergenzvorlage im Beschwerdeverfahren VII-Verg 51/16 als zulässig ansehen würde.
- BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Regelung wie die in § 71a Abs. 1 Satz 2 GWB vorgesehene dann, wenn in einer Zwischenentscheidung abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren befunden wird, zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke nach dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Anhörungsrüge zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, zitiert nach juris, Tz. 8; Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07, zitiert nach juris, Tz. 21 ff.).Er befindet auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, zitiert nach juris, Tz. 8) abschließend und für das weitere Verfahren bindend über eine wesentliche Rechtsfrage.
- BGH, 24.02.2003 - X ZB 12/02
Anforderungen das Verfahren im vergaberechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO bezieht sich auch der Bundesgerichtshof, der im Hinblick auf eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. wegen der damit einhergehenden Berührung der prozessualen Stellung der Verfahrensbeteiligten verlangt, dass den Verfahrensbeteiligten vor Beschluss der Divergenzvorlage dazu zuvor rechtliches Gehör gewährt wird (BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02, zitiert nach juris, Tz. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, zitiert nach juris, Tz. 8: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine zulässige Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB grundsätzlich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat voraus [...]").Ob, wofür sich manches anführen lässt, gegen die Statthaftigkeit sprechen könnte, dass der Bundesgerichtshof eine Divergenzvorlage nur dann für zulässig hält, wenn der Vergabesenat keine wesentlichen Verfahrensgrundsätze verletzt hat, zu denen auch derjenige der Gewähr rechtlichen Gehörs gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/02, zitiert nach juris, Tz. 5 ff.), kann hier dahinstehen (…vgl. zu der entsprechenden Diskussion um nicht bindende Verweisungsbeschlüsse im Rahmen des § 321a ZPO Althammer, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 321a Rn. 17 u. 71).
- BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Zwar kann es in Einzelfällen in Betracht kommen, eine unzulässige Gehörsrüge, mit der zum Beispiel Verstöße gegen andere Verfahrensgrundsätze als die Gewährleistung rechtlichen Gehörs geltend gemacht werden, als Gegenvorstellung zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - II ZB 6/09, zitiert nach juris, Tz. 7). - BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03
Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Schon im Vorfeld sind die vom Vergabesenat zu beachtenden Verfahrensgrundsätze auch darauf ausgerichtet, überflüssige Vorlagen an den Bundesgerichtshof zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2003 - X ZB 12/03, zitiert nach juris, Tz. 7). - OLG Hamburg, 24.01.2011 - 3 Ws 8/11
Auch in sog. Altfällen ist die nachträgliche Verlängerung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Soweit einige Strafsenate zur Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Aussetzung im Hinblick auf ein beim Bundesgerichtshof bereits anhängiges anderes Divergenzvorlageverfahren nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2011 - 3 Ws 8/11, zitiert nach juris, Tz. 113), ist diese Ansicht zum einen nicht unumstritten und zum anderen auf die Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. nicht übertragbar, weil hier eine Auslegung der Vorschrift unter Berücksichtigung des vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes anderes ergibt. - BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Da der Antragstellerin mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters zudem kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO auferlegt worden ist, liegt auch kein der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichstehender Fall des § 240 Satz 2 ZPO vor (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZA 26/04, zitiert nach juris, Tz. 3; Urteil vom 21.06.1999 - II ZR 70/98, zitiert nach juris, Tz. 4). - OLG Dresden, 21.07.2008 - WVerg 4/08
Vorlage an BGH bei europarechtlichen Auslegungsfragen?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Die mit einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. berührte Garantie des gesetzlichen Richters (siehe dazu ausführlich Lorbacher, VergabeR 2003, 428) könnte - wie es wohl das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 21.07.2008 - WVerg 04/08, zitiert nach juris) annimmt und auch der Senat in einem Einzelfall einmal angenommen hat - dafür sprechen, gegen einen Divergenzvorlagebeschluss die Anhörungsrüge für statthaft zu halten. - BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Regelung wie die in § 71a Abs. 1 Satz 2 GWB vorgesehene dann, wenn in einer Zwischenentscheidung abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren befunden wird, zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke nach dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Anhörungsrüge zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14, zitiert nach juris, Tz. 8; Beschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07, zitiert nach juris, Tz. 21 ff.). - BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10
Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16
Er schließt kein selbstständiges Zwischenverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss 06.05.2010 - 1 BvR 96/10, zitiert nach juris, Tz. 14) verbindlich und im Weiteren unüberprüfbar ab. - BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
- OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer
- BVerfG, 07.07.1982 - 1 BvR 787/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung bei …
- EuGH, 21.03.2019 - C-266/17
Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 186/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Vergabenachprüfungsverfahren - keine …
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …