Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-10 W 58/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines gewerblichen Mietverhältnisses als Voraussetzung für eine Räumungsklage gem. § 23 S. 1 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ) und § 71 Abs. 1 GVG; Dem Kläger obliegende Behauptungslast und Beweislast für eine von § 269 Abs. 3 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ...
- Judicialis
GVG § 23 Satz 1 Nr. 1; ; GVG § 71 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in einer Wohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Allgemeines zum Streitverfahren um einen Wohnraum-Mietvertrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung: Welches Gericht ist zuständig? (IMR 2007, 409)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 16.02.2007 - 2 O 312/06
- OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - I-10 W 58/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 121
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.10.2005 - I ZB 37/05
Unberechtigte Abmahnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 W 58/07
Jedenfalls hat die Klägerin, der insoweit die Behauptungs- und Beweislast obliegt (BGH, Beschl. v. 6.10.2005, BGHReport 2006, 132 = NJW 2006, 775), bereits nicht schlüssig dargelegt, dass ihre Belastung mit den Kosten des Rechtsstreits billigem Ermessen widerspricht.
- AG Brandenburg, 12.07.2010 - 31 C 321/09
Räumung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Räumungsklage
Zwar obliegt hier insoweit der Klägerin die Behauptungs- und Beweislast (BGH, BGH-Report 2006, Seiten 132 f. = WRP 2006, Seiten 106 f. = GRUR 2006, Seiten 168 f. = AGS 2006, Seiten 90 f. = NJW 2006, Seiten 775 f. = MDR 2006, Seiten 830 f.; OLG Düsseldorf, DWW 2007, Seiten 378 f. = OLG-Report 2007, Seiten 735 f. = ZMR 2008, Seiten 121 f.), jedoch geht das Gericht hier aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme davon aus, dass es unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes billigem Ermessen entspricht, die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten zu 1.) und 2.) als Gesamtschuldnern aufzuerlegen.