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   OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - I-2 U 17/11   

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https://dejure.org/2012,4667
OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - I-2 U 17/11 (https://dejure.org/2012,4667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2012 - I-2 U 17/11 (https://dejure.org/2012,4667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2012 - I-2 U 17/11 (https://dejure.org/2012,4667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Beitreibung eines Ordnungsgeldes

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Pflanzenschutzmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen die Beitreibung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitreibung eines Ordnungsgeldes gegen im Ausland ansässigen Vollstreckungsschuldner benachteiligt diesen nicht unangemessen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04

    Verjährung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Art. 9 Abs. 2 EGStGB setzt für die Verjährung der Vollstreckung des Ordnungsgeldes eine Frist von zwei Jahren fest, die beginnt, sobald das Ordnungsmittel vollstreckbar ist; ein Ordnungsmittelbeschluss nach § 890 ZPO wird mit seinem Wirksamwerden bzw. der Zustellung vollstreckbar (§§ 794 Abs. 1 Nr. 3, 793, 570 ZPO; BGH, GRUR 2005, 269, 270 - Verfolgungsverjährung).

    Er verhindert lediglich den Eintritt der - von der Vollstreckungsverjährung zu unterscheidenden - Verfolgungsverjährung nach Art. 9 Abs. 1 EGStGB, die ebenfalls zwei Jahre beträgt und beginnt, sobald die Zuwiderhandlung beendet ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 863, 864); ist ein grundsätzlich vollstreckbarer Ordnungsmittelbeschluss ergangen, kann lediglich die Verfolgungsverjährung nicht mehr eintreten (BGH GRUR 2005, 269, 270 - Verfolgungsverjährung).

  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Die Vollstreckbarkeit des Ordnungsmittelbeschlusses, die mit dessen Zustellung eintritt (vgl. BGH, a.a.O. und OLG Nürnberg, NJW-RR 1999, 723, 725, Abschnitt 5.) setzt ihrerseits die Vollstreckungsverjährung nach Art. 9 Abs. 2 EGStGB in Gang.
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Er verhindert lediglich den Eintritt der - von der Vollstreckungsverjährung zu unterscheidenden - Verfolgungsverjährung nach Art. 9 Abs. 1 EGStGB, die ebenfalls zwei Jahre beträgt und beginnt, sobald die Zuwiderhandlung beendet ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 863, 864); ist ein grundsätzlich vollstreckbarer Ordnungsmittelbeschluss ergangen, kann lediglich die Verfolgungsverjährung nicht mehr eintreten (BGH GRUR 2005, 269, 270 - Verfolgungsverjährung).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-406/09

    Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.2012 - 2 U 17/11
    Mit Urteil vom 18. Oktober 2011 (Rechtssache C 406/09) hat der EuGH entschieden, dass auch Verfahren betreffend die Anerkennung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, die die Zahlung eines Ordnungsgelds festsetzt, um eine gerichtliche Entscheidung in einer Zivil- und Handelssache durchzusetzen, zu den "Zivil- und Handelssachen" im Sinne des Art. 1 dieser Verordnung gehören (vgl. Erwägungsgründe 35-44).
  • LSG Bayern, 15.02.2019 - L 1 SV 6/19

    Bescheid, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsvollstreckung, Erinnerung, Verfahren,

    Für die (Zurück-)Verweisung an das instanziell zuständige Sozialgericht Regensburg ist auch unerheblich, ob die Klage gem. § 767 ZPO überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX E 11/07, OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2012 - 2 U 17/11; Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 767 ZPO Rn. 7).
  • LSG Thüringen, 03.07.2014 - L 6 P 702/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - instanzielle Zuständigkeit -

    Für die Zurückverweisung ist unerheblich, ob die Klage entsprechend § 767 ZPO überhaupt zulässig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX E 11/07, OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2012 - I-2 U 17/11, 2 U 17/11, beide nach juris; Herget in Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 767 Rdnr. 7).
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