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   OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - I-9 U 166/07   

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https://dejure.org/2008,85456
OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - I-9 U 166/07 (https://dejure.org/2008,85456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2008 - I-9 U 166/07 (https://dejure.org/2008,85456)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - I-9 U 166/07 (https://dejure.org/2008,85456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserhebung über eine nicht mitbeurkundete Nebenabrede der Parteien bzgl. einer zu leistenden Barzahlung i. R. eines Grundstückkaufvertrages; Rückerstattung von nachgewiesenen Teilkaufpreis-, Zins- und Kostenzahlungen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 112/98

    Fälligkeitszinsen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 9 U 166/07
    Mit dem Ablauf der im Schreiben vom 03.07.1996 (Bl. 117 GA) gesetzten Frist, d.h. dem 05.07.1996, ist der Kaufpreisanspruch der Beklagten erloschen, so dass weitere Zinszahlungen hierauf von der Klägerin und ihrem Ehemann nicht mehr geschuldet waren (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 RdN 24; BGH NJW 1997, 1231; BGH NJW 2000, 71, 72).

    Mit dem Ablauf der im Schreiben vom 03.07.1996 (Bl. 117 GA) gesetzten Frist, d.h. dem 05.07.1996, ist der Kaufpreisanspruch der Beklagten erloschen, so dass weitere Zinszahlungen hierauf von der Klägerin und ihrem Ehemann nicht mehr geschuldet waren (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 RdN 24; BGH NJW 1997, 1231; BGH NJW 2000, 71, 72).

  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 9 U 166/07
    Mit dem Ablauf der im Schreiben vom 03.07.1996 (Bl. 117 GA) gesetzten Frist, d.h. dem 05.07.1996, ist der Kaufpreisanspruch der Beklagten erloschen, so dass weitere Zinszahlungen hierauf von der Klägerin und ihrem Ehemann nicht mehr geschuldet waren (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 RdN 24; BGH NJW 1997, 1231; BGH NJW 2000, 71, 72).

    Mit dem Ablauf der im Schreiben vom 03.07.1996 (Bl. 117 GA) gesetzten Frist, d.h. dem 05.07.1996, ist der Kaufpreisanspruch der Beklagten erloschen, so dass weitere Zinszahlungen hierauf von der Klägerin und ihrem Ehemann nicht mehr geschuldet waren (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 326 RdN 24; BGH NJW 1997, 1231; BGH NJW 2000, 71, 72).

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