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   OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 191/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5236
OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.1998 - 22 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5236)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 22 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 5; BGB §§ 639 478 479
    Geltendmachung von Mängelbeseitigung gegenüber Subunternehmer durch Generalunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigungspflicht des Subunternehmers; Erhaltung des Aufrechnungseinwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann SubU die Nachbesserung auch dem Bauherrn anbieten? (IBR 1999, 119)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 11 O 29/97
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 191/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1553
  • BauR 1998, 1263
  • BauR 1998, 896 (Ls.)
  • BauR 1999, 787 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87

    Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 191/97
    Die Vereinbarung, daß die VOB/B gilt, aber die Gewährleistungsfrist 5 Jahre beträgt, ist wirksam (BGH BauR 1989, 322, 324f.).

    Durch die schriftliche Mängelrüge vom 26.5.1994 wurde gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 3 VOB/B letzter Halbsatz lediglich die zweijährige Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B erneut in Gang gesetzt (vgl. BGH BauR 1989, 322, 324 f.), im vorliegenden Fall wurde dadurch die Frist nicht über Dezember 1996 hinaus verlängert.

  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 61/86

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Vorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 191/97
    Sie betreffen von der Beklagten nachträglich in Auftrag gegebene Gesimskästen, Pergolen und Dachüberstände an einigen Häusern des Bauvorhabens ... sowie andere Bauvorhaben in R. Für die Erhaltung des Aufrechnungseinwandes gemäß §§ 639, 478, 479 BGB reicht es nicht aus, daß ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Forderungen besteht, erforderlich ist vielmehr, daß sie aus ein und demselben Werkvertrag resultieren (vgl. BGH BauR 1987, 565, 566 f.).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.1998 - 22 U 191/97
    Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig und hat entsprechend § 209 Nr. 4 BGB Unterbrechungswirkung (BGH NJW 1997, 859 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.1999 - 22 U 44/99

    Abgrenzung von Mangel- und Mangelfolgeschaden bei Überholung des

    Danach kann nach Eintritt der Verjährung unter den Voraussetzungen der §§ 639, 478, 479 BGB mit einem Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Werkleistungen nur gegenüber der Werklohnforderung für das mangelhafte Werk aufgerechnet werden, nicht gegenüber sonstigen Forderungen des Auftragnehmers aus anderen Verträgen (vgl. BGH, BauR 1987, 565, 566 f., Senatsurteil vom 19.6.1998 - 22 U 191/97 -, BauR 1998, 1263, 1264).
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