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   OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11   

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OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11 (https://dejure.org/2012,31863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2012 - 24 U 262/11 (https://dejure.org/2012,31863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 24 U 262/11 (https://dejure.org/2012,31863)
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    Wann gilt die Vermutung beratungskonformen Verhaltens?

 
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  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Hat der Pfandrechtsgläubiger vor Eintritt der Pfandreife eben keinen Zahlungsanspruch gegen den Drittschuldner, sondern nur einen Sicherstellungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter, und ist er deshalb nicht befugt, das Pfandrecht selbst einzuziehen (§§ 1282 1, 1228 II BGB), steht das Einzugsrecht allein dem Insolvenzverwalter zu, auf den auch das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers übergegangen ist (BGH in NJW 2005, 2231).

    Diese Ausführungen waren zutreffend, denn der Insolvenzverwalter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich berechtigt, die Rückkaufswerte von Kapitalversicherungen ohne Zustimmung des Pfandgläubiger (hier des Klägers) gemäß § 80 Abs. 1 InsO einzuziehen (vgl. hierzu nur BGH NJW 2005, 2231 ff.; Rz. 7 und 14 ff., zitiert nach Juris).

  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Da der Kläger als Anspruchsteller den Inhalt und Umfang des Auftrags zu beweisen hat, aus dem er seine Schadensersatzforderung herleitet, ist der Kläger, der keinen Beweis angetreten hat, für einen über den im Aktenvermerk hinausgehenden Beratungsumfang beweisfällig geblieben (vgl. zur Beweislast: BGH NJW 1994, 1472 (1474); WM 1996, 1832 (1834); Zugehör/Sieg/Fischer/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 505 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Da der Kläger als Anspruchsteller den Inhalt und Umfang des Auftrags zu beweisen hat, aus dem er seine Schadensersatzforderung herleitet, ist der Kläger, der keinen Beweis angetreten hat, für einen über den im Aktenvermerk hinausgehenden Beratungsumfang beweisfällig geblieben (vgl. zur Beweislast: BGH NJW 1994, 1472 (1474); WM 1996, 1832 (1834); Zugehör/Sieg/Fischer/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 505 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Solche Forderungen berechtigen den Pfandgläubiger nur zur Sicherstellung seiner Versorgungsansprüche aus dem Erlös (BGHZ 136, 220, 227; BGH in NJW 1998, 312).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind jedoch nicht anwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschiedliche Schritte in Betracht kommen und der Berater lediglich die erforderliche sachliche Information für eine sachgerechte Entscheidung zu erteilen hat (BGH NJW 2004, 2817 (2818); Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1005 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 455/00

    Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei Anwaltsregress

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Um dies beurteilen zu können, müssen die Handlungsalternativen miteinander verglichen werden, die dem Mandanten nach pflichtgemäßer Beratung zur Verfügung gestanden hätten (BGH NJW-RR 2005, 784 (785); NJW 2005, 3275 (3276); Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1005).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Dazu hat er dem Auftraggeber den den Umständen nach sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann (BGH NJW 2007, 419; 2485; WM 2008, 1560).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 222/09

    Rechtsanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwalts hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Mandant, hier also der Kläger (vgl. insoweit nur BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012, Az. IX ZR 222/09, BRAK-Mitteilungen 2012, 73 f.; Leitsatz).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Um dies beurteilen zu können, müssen die Handlungsalternativen miteinander verglichen werden, die dem Mandanten nach pflichtgemäßer Beratung zur Verfügung gestanden hätten (BGH NJW-RR 2005, 784 (785); NJW 2005, 3275 (3276); Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, a.a.O., Rn. 1005).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 24 U 262/11
    Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist in den Grenzen des erteilten Mandats (BGH MDR 1998, 1378; MDR 1996, 2648; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rn. 482 m.w.N.) zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet.
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