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   OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - I-6 U 122/16   

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OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - I-6 U 122/16 (https://dejure.org/2018,34673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2018 - I-6 U 122/16 (https://dejure.org/2018,34673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - I-6 U 122/16 (https://dejure.org/2018,34673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Grünen und geschwärzten grünen Oliven als "Oliven-Mix"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Allgemeine deliktische Haftung, Aufrechnung, Aufrechnung des Geschäftsführers, Aufrechnung gegenüber Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, Aufrechnungsverbot für den Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Düsseldorf, 28.11.1996 - 6 U 11/95

    Ungesicherte Anlagegeschäfte eines Finanzvorstands einer AG L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Anderes lässt sich auch der auf die zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung gerade hinweisenden Entscheidung des Senats vom 28.11.1996 (6 U 11/95, ZIP 1997, 27 ff.) nicht entnehmen.

    Von dem Erfordernis einer ausschließlich mit dem Ziel der Schadensbeseitigung erfolgten Zahlung ging im Übrigen auch der Senat aus (Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95 Tz. 94).

    Denn eine Pflichtverletzung gegenüber der von dem Entsandten ebenfalls geleiteten Muttergesellschaft kann auch darin liegen, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der entsendenden Muttergesellschaft zuwiderläuft (vgl. nur Hopt/Roth, in: Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, 5. Auflage., 2014, § 93 Rn 204 m.w.N.; so bereits Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 82).

    Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Ausgleich des unmittelbar entstandenen Schadens bei der A... durch deren Muttergesellschaft ist anzunehmen, da für die Vornahme dieses Schadensausgleichs vernünftige und billigenswerte Gründe bestanden und es auch nicht außerhalb des zu erwartenden Geschehensablaufs liegt, dass die C... ihre Tochtergesellschaft in einer Konstellation wie der hier gegebenen schadlos stellt (so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, AG 1997, 231, juris Tz. 96).

    Daraus womöglich ungeachtet des nunmehr erfolgten Schadensausgleichs verbleibende Steuervorteile sind nicht anzurechnen, weil auch die Schadensersatzleistung des Klägers steuerpflichtig ist und nicht erkennbar ist, dass der A... oder der C... dennoch Steuervorteile verbleiben, deren Nichtanrechnung unbillig erscheinen würde (Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Auflage, 2018, Vorb v § 249 Rn. 95 m.N.; so auch schon Senat, Urt. v. 28.11.1996 - 6 U 11/95, juris Tz. 101).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Der Geschäftsführer hat demgegenüber darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, Urt. v. 18.06.2013 - II ZR 86/11, BGHZ 197, 304 = NJW 2013, 3636, juris Tz. 22 unter Hinweis auf Urt. v. 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280 u.a.).

    Dies schließt Darlegungen über die Einhaltung seines unternehmerischen Ermessensspielraums nach Maßgabe der für den GmbH-Geschäftsführer entsprechend geltenden Grundsätze der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des BGH (Urt. v. 21.04.1997 - II ZR 175/95, BGHZ 135, 244), insbesondere den Nachweis der sorgfältigen Entscheidungsvorbereitung ein (allg. Meinung, vgl. nur Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, § 43 Rn. 52 m.w.N. unter Hinweis auf BGH NJW 2003, 358 u.a.).

  • BGH, 10.11.1986 - II ZR 140/85

    Schadensersatzpflicht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Vielmehr kann ein Ausgleich dieses mittelbaren Schadens nur dadurch erfolgen, dass der Gesellschafter die Leistung von Schadensersatz an die geschädigte Gesellschaft verlangt (BGH, Versäumnisurteil v. 14.05.2013 - II ZR 176/10, WM 2013, 1321 ff., Tz. 16; Urt. v. 10.11.1986 - II ZR 140/85, NJW 1987, 1077 ff. Tz. 25; KK AktG/Mertens/Cahn, 3. Auflage 2010, § 93 Rn. 62; Hopt/Roth in Hirte/Mülbert/Roth, AktG-Großkommentar, 5. Auflage 2014, § 93 Rn.423; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, § 13 Rn. 50).

    Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung des Gesellschafters den Schaden beseitigen, also nicht nur einer hiervon unabhängigen Kapitalzufuhr dienen sollte (BGH, Urt. v. 10.11.1986 - II ZR 140/85 NJW 1987, 1077 ff. Tz. 27).

  • BGH, 28.04.2015 - II ZR 63/14

    Aktiengesellschaft: Kompetenz zum Abschluss eines entgeltlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Dass - auf wessen Veranlassung auch immer - eine Beratung durch einen unabhängigen und fachlich qualifizierten Berufsträger unter umfassender Darstellung der Verhältnisse und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen stattgefunden hat und der erteilte Rechtsrat einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzogen worden ist (BGH, Urt. v. 28.04.2015 - II ZR 63/14, NJW-RR 2015, 988, juris Tz. 28), trägt der Kläger nicht konkret vor.
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13

    Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Es muss sich zunächst um solche Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder eine vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, Urt. v. 26.02.2013 - VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679; Urt. v. 20.05.2014 - VI ZR 381, 13, NJW 2014, 2190).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12

    Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Es muss sich zunächst um solche Nachteile handeln, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder eine vertragliche Pflicht übernommen worden ist (BGH, Urt. v. 26.02.2013 - VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679; Urt. v. 20.05.2014 - VI ZR 381, 13, NJW 2014, 2190).
  • BGH, 09.03.2009 - II ZR 170/07

    Vorstandsdoppelmanda

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Der Doppelmandatsträger hat bei seinen Entscheidungen stets die Interessen des jeweiligen Pflichtenkreises wahrzunehmen (BGH, Urt. v. 09.03.2009, II ZR 170/07, BGHZ 180, 105 = WM 2009, 1138, juris Tz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09

    Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Der Kausalzusammenhang wird aber dann nicht unterbrochen, wenn für die Zweithandlung ein rechtfertigender Anlass bestand oder durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche oder gänzlich unangemessene Reaktion auf dieses darstellt (BGH, Urt. v. 13.03.2012 - II ZR 50/09, NJW-RR 2012, 728 Tz. 20).
  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    Der Geschäftsführer hat demgegenüber darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, Urt. v. 18.06.2013 - II ZR 86/11, BGHZ 197, 304 = NJW 2013, 3636, juris Tz. 22 unter Hinweis auf Urt. v. 04.11.2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280 u.a.).
  • BGH, 15.01.2013 - II ZR 90/11

    Haftung der Vorstandsmitglieder einer Hypothekenbank: Pflichtwidriges Verhalten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 6 U 122/16
    a) Nach ständiger Rechtsprechung gelten auch im Rahmen des § 43 Abs. 2 GmbHG die §§ 249 ff. BGB, d.h. der Schaden ist durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses tatsächlich eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre, zu ermitteln (BGH, Urt. v. 15.01.2013 - II ZR 90/11, WM 2013, 456 ff., juris Tz. 21 ff. ).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 36/05

    Haftung des Schädigers für die Rückstufung in der Kaskoversicherung

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 266/08

    BGH lehnt Anspruch des ehemaligen Geschäftsführers der Bundeskunsthalle in Bonn

  • BGH, 14.05.2013 - II ZR 176/10

    Auflösung einer GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

  • OLG Hamm, 04.06.2002 - 27 U 212/01

    Eigener Ersatzanspruch des GmbH-Alleingesellschafters wegen eines Schadens der

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

  • RG, 27.01.1936 - IV 246/35

    1. Zum Begriff des Vertrags zu Gunsten eines Dritten. 2. Kann der dem

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17

    Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als

    Dies gilt entsprechend, wenn ein Mitglied der Geschäftsführung in der Muttergesellschaft (wie der Beklagte bei der Klägerin) Geschäftsführungsposten auch in Tochterunternehmen bekleidet (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2018, I-6 U 122/16, juris Rn. 69), demnach sogenannter Doppelmandatsträger ist.

    Denn schon allgemein obliegt ihm als Geschäftsführer der Muttergesellschaft, seine Organposition bei dem Tochterunternehmen mit der gehörigen Sorgfalt auszuüben und damit eine mittelbare Schädigung der Muttergesellschaft zu vermeiden, da eine Pflichtverletzung auch darin liegen kann, dass das beherrschte Unternehmen in einer Weise geführt wird, die (auch) den Interessen der Muttergesellschaft zuwiderläuft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2018, aaO Rn 69; Urteil vom 28.11.1996, aaO Rn 82; Ziemons, aaO Rn 202f), was mit den Ausführungen des BGH im Urteil vom 09.03.2009 (II ZR 170/07, juris Rn. 16) übereinstimmt, dass ein Doppelmandatsträger bei seine Entscheidungen stets die Interessen des jeweiligen Pflichtenkreises wahrzunehmen hat.

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2019 - 5 U 89/18

    Anspruch eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers auf Gewinnauszahlung:

    Ohne ausdrückliche Regelung im Geschäftsführerdienstvertrag und bei Vereinbarung einer jährlichen Tantieme steht dem früheren Geschäftsführer diese auch zu, wenn das Anstellungsverhältnis - wie hier - durch außerordentliche Kündigung beendet wurde, wobei - anders als die Kammer meint - der Anspruch um die Zeit zu kürzen ist, in dem der Kläger schon entlassen war (OLG Düsseldorf, BeckRS 2018, 26389), auch wenn dies hier nur wenige Tage im Dezember 2010 sind.
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