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   OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - VI-3 Kart 1/11 (V)   

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https://dejure.org/2011,8585
OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - VI-3 Kart 1/11 (V) (https://dejure.org/2011,8585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2011 - VI-3 Kart 1/11 (V) (https://dejure.org/2011,8585)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - VI-3 Kart 1/11 (V) (https://dejure.org/2011,8585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Regulierungsbehörden für Fälle des Behinderungsmissbrauchs eines Netzbetreibers; Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Konzessionsabgabe für Durchleitungen Dritter durch den Netzbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Regulierungsbehörden für Fälle des Behinderungsmissbrauchs eines Netzbetreibers; Präklusion der Rüge fehlender sachlicher Zuständigkeit; Erhebung einer Konzessionsabgabe für Durchleitungen Dritter durch den Netzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09

    GABi Gas

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11
    In erweiternder Auslegung dieser Vorschriften hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs allerdings in drei Fallkonstellationen die Beschwerdebefugnis eines Dritten bejaht, der nicht schon an dem Verfahren beteiligt war (zuletzt BGH, Beschluss vom 5.10.2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"):.

    So ist ein Dritter auch dann befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Beiladungsantrag jedoch allein aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein, wobei erhebliche wirtschaftliche Interessen ausreichen (BGH, Beschluss vom 5.10.2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rdnr. 14 ff. "citiworks"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7.11.2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rdnr. 11, 18 ff. "pepcom").

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11
    So ist ein Dritter auch dann befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Beiladungsantrag jedoch allein aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein, wobei erhebliche wirtschaftliche Interessen ausreichen (BGH, Beschluss vom 5.10.2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rdnr. 14 ff. "citiworks"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7.11.2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rdnr. 11, 18 ff. "pepcom").
  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11
    Schließlich ist ein Dritter dann beschwerdebefugt, wenn er durch den angegriffenen Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten berührt wird, weil der Verwaltungsakt auch ihm gegenüber eine Regelungswirkung entfaltet (BGH a.a.O., Beschluss vom 22.02.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544, 1545 "Zeiss/Leica").
  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11
    So ist ein Dritter auch dann befugt, gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung Beschwerde einzulegen, wenn in seiner Person die subjektiven Voraussetzungen für eine Beiladung vorliegen, sein Beiladungsantrag jedoch allein aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist und er geltend machen kann, durch die Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen zu sein, wobei erhebliche wirtschaftliche Interessen ausreichen (BGH, Beschluss vom 5.10.2010 - EnVR 52/09, Rdnr. 14 "GABiGas"; Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Rdnr. 14 ff. "citiworks"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7.11.2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rdnr. 11, 18 ff. "pepcom").
  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11
    Erforderlich ist daher, dass nicht nur eine Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen vorliegt, sondern der Beschwerdeführer durch die gegenüber einem Dritten ergangene Verfügung in seinem geschützten Rechtskreis unmittelbar betroffen ist (BGH, Beschluss vom 7.04.2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rdnr. 20 "Versicherergemeinschaft").
  • BGH, 06.11.2012 - KVR 54/11

    Gasversorgung Ahrensburg

    Das Oberlandesgericht hat die Beschwerden zurückgewiesen (ZNER 2011, 623).
  • OLG München, 24.05.2012 - U 4936/11

    Konzessionsabgabe für Strom und Gas: Abgrenzung zwischen Tarif- und

    bb) Der in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung, auf die sich die Klägerin berufen hat, wonach auch Haushaltskunden, die nicht aufgrund eines Grundversorgungsvertrags mit Gas beliefert werden, als Tarifkunden im konzessionsabgabenrechtlichen Sinn anzusehen seien (vgl. Tödtmann/Kaluza , Gas-Haushaltskunden als Tarifkunden im Konzessionsabgabenrecht, ZNER 2011, 412), folgt der Senat nicht (ebenso OLG Düsseldorf ZNER 2011, 623 (625 f.)).

    Soweit die Klägerin eine angebliche Fehleinschätzung des Verordnungsgebers geltend macht (vgl. Bl. 276 d. A.), ist es nicht Aufgabe der Rechtsprechung, Entscheidungen des Verordnungsgebers im Spannungsfeld kommunal-, energie- und umweltpolitischer Erwägungen - ein höheres Konzessionsabgabenaufkommen geht zwangsläufig mit steigenden Gaspreisen für Endkunden und einem Wettbewerbsnachteil für Heizgas gegenüber dem umweltschädlicheren Heizöl einher (OLG Düsseldorf ZNER 2011, 623 (627)) - zu korrigieren.

  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

    Zu den Einzelheiten des Beschlusses wird auf BGH, Beschluss vom 06. November 2012 - KVR 54/11 -, juris ("Gasversorgung Ahrensburg", vorgehend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - VI-3 Kart 1/11 (V) -, juris) verwiesen.
  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Vor diesem Hintergrund handelte es sich bei § 19 Abs. 4 Nr. 1 GWB a.F. um einen Gefährdungstatbestand, der schon erfüllt ist, wenn ein bestimmtes Verhalten des Marktbeherrschers erfahrungsgemäß zu Risiken für den Wettbewerb führt, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - VI-3 Kart 1/11 (V) -, juris Rn. 86.
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