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   OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - I-22 U 69/03   

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https://dejure.org/2003,10848
OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - I-22 U 69/03 (https://dejure.org/2003,10848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2003 - I-22 U 69/03 (https://dejure.org/2003,10848)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - I-22 U 69/03 (https://dejure.org/2003,10848)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschreitung der Mindestwerte bei Schalldämmung: Wesentlicher Mangel und Rückabwicklung! (IBR 2004, 571)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1668 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 28/73

    Baubetreuung im weiteren Sinne: Gewährleistungsansprüche bei im Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über den Grundstückskauf mit noch zu errichtender Bebauung ist im Hinblick auf die Bebauung nach Werkvertragsrecht zu beurteilen (std. Rspr. seit BGHZ 63, 96).
  • BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57

    Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Allerdings ist anerkannt (BGHZ 27, 215), dass dieser Gesichtspunkt im Rahmen einer Überprüfung nach § 242 BGB zum Tragen kommen und deshalb das Verlangen nach "großem" Schadensersatz im Einzelfall treuwidrig sein kann.
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Im Kaufvertrag haben die Parteien einen Ausschluss der Wandlung vereinbart (Bl. 23 GA), was aber weder wirksam ist (BGH BauR 2002, 310) noch im Falle der Wirksamkeit den hier geltend gemachten - ebenfalls auf Rückabwicklung hinauslaufenden - "großen" Schadensersatzanspruch ausschließen würde (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031, 1032).
  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64

    Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Interesse in der Unzumutbarkeit der Nachbesserung liegen kann, insbesondere bei wiederholter Nachbesserung desselben Mangels (BGH NJW-RR 1998, 1268) oder wenn das Vertrauen auf ordnungsgemäße Durchführung der Mangelbeseitigung erschüttert ist (BGHZ 46, 242).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Im Kaufvertrag haben die Parteien einen Ausschluss der Wandlung vereinbart (Bl. 23 GA), was aber weder wirksam ist (BGH BauR 2002, 310) noch im Falle der Wirksamkeit den hier geltend gemachten - ebenfalls auf Rückabwicklung hinauslaufenden - "großen" Schadensersatzanspruch ausschließen würde (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031, 1032).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 249/92

    Ungenügender Schallschatten - mangelhafte Architektenleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Demgegenüber ist daran festzuhalten, dass der Erwerber grundsätzlich einen Anspruch auf mangelfreie Bauausführung und den dadurch erzielbaren Schallschutz hat (BGH, BauR 1998, 872 (873); Senat, BauR 1993, 622).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Demgegenüber ist daran festzuhalten, dass der Erwerber grundsätzlich einen Anspruch auf mangelfreie Bauausführung und den dadurch erzielbaren Schallschutz hat (BGH, BauR 1998, 872 (873); Senat, BauR 1993, 622).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    Ein versehentliches Unterbleiben eines erkennbar gewollten Beweisangebots ist aber ein anerkannter Fall einer Hinweispflicht des Gerichts (BGH NJW 1998, 155 (156); Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 139 Rn. 16).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Interesse in der Unzumutbarkeit der Nachbesserung liegen kann, insbesondere bei wiederholter Nachbesserung desselben Mangels (BGH NJW-RR 1998, 1268) oder wenn das Vertrauen auf ordnungsgemäße Durchführung der Mangelbeseitigung erschüttert ist (BGHZ 46, 242).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05

    Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung

    Nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (BauR 2004, 1668) ist eine Unterschreitung von 3 dB ein Mangel, daraus folgt aber keineswegs, dass erst dann ein Mangel zu bejahen ist.
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 5 U 164/04

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des großen Schadensersatzes beim

    Im Rahmen des "großen Schadensersatzes" gemäß § 635 BGB sind die Beklagten verpflichtet, dem Kläger neben dem Kaufpreis die Vertragskosten zu ersetzen, denen im Falle einer ordnungsgemäßen Leistung ein Gegenwert gegenüber gestanden hätte, sog. Rentabilitätsvermutung (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 2004, 1668).
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