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   OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17 (V)   

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https://dejure.org/2018,44343
OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17 (V) (https://dejure.org/2018,44343)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2018 - 3 Kart 117/17 (V) (https://dejure.org/2018,44343)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 3 Kart 117/17 (V) (https://dejure.org/2018,44343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 13f
    Anforderungen an das Verfahren bei der Beurteilung der Systemrelevanz eines Kraftwerks nach § 13f EnWG durch die Bundesnetzagentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17
    Je bedeutender das bedrohte Rechtsgut und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung und desto weniger fundiert die zugrunde liegende Tatsachenfeststellung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006, 1 BvR 518/02; BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, 3 C 4.16).
  • BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

    Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Enteignungen nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17
    Angesichts der hohen Bedeutung des gefährdeten Rechtsgut der Versorgungssicherheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.03.1984, 1 BvL 28/83, und vom 10.09.2008, 1 BvR 1914/02) und der Schwere der durch einen Netzausfall eintretenden Schäden mit Gefahren auch für Leib und Leben von Menschen genügt nach den obigen Maßgaben eine verhältnismäßig niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17
    Je bedeutender das bedrohte Rechtsgut und je weniger gewichtig der Grundrechtseingriff ist, desto geringer darf die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung und desto weniger fundiert die zugrunde liegende Tatsachenfeststellung sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006, 1 BvR 518/02; BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017, 3 C 4.16).
  • BVerfG - 1 BvL 28/83 (anhängig)
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Kart 117/17
    Angesichts der hohen Bedeutung des gefährdeten Rechtsgut der Versorgungssicherheit (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.03.1984, 1 BvL 28/83, und vom 10.09.2008, 1 BvR 1914/02) und der Schwere der durch einen Netzausfall eintretenden Schäden mit Gefahren auch für Leib und Leben von Menschen genügt nach den obigen Maßgaben eine verhältnismäßig niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit.
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