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   OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - I-3 Wx 140/18   

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https://dejure.org/2018,47730
OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - I-3 Wx 140/18 (https://dejure.org/2018,47730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2018 - I-3 Wx 140/18 (https://dejure.org/2018,47730)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - I-3 Wx 140/18 (https://dejure.org/2018,47730)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 119 Abs. 2, 120, 123, 1944 Abs. 1 u. 2, 1945 Abs. 1
    Anfechtung der Erbausschlagung bei bloßem Motivirrtum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen spekulativ angenommener Überschuldung des Erblassers

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft bei irrtümlich angenommener Überschuldung des Erblassers

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Ausschlagung einer Erbschaft - Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1954 ; BGB § 119
    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft bei irrtümlich angenommener Überschuldung des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann die Ausschlagung des Erbes zurückgenommen werden?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung bei pauschaler Vermutung von Schulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übereilte Erbausschlagung nicht rückgängig zu machen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtum über die Werthaltigkeit des Nachlasses?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann eine Erbausschlagung wegen Motivirrtums angefochten werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft - Ist das möglich?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft - Motivirrtum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 81
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18
    Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in SachenI-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 m.w.Nachw.; vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.08.2018, § 1954 Rdnr. 8; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14).
  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 70 Abs. 2 Satz 1 FamFG liegen vor im Hinblick auf den Beschluss des Kammergerichts vom 20. Febr. 2018 - 6 W 1/18 (BeckRS 2018, 15549).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2019 - 3 W 55/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins

    Insoweit ist nahezu einhellig anerkannt, dass die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt, die zur Anfechtung berechtigen kann; dies indes nur, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, also bezüglich des Bestandes an Aktiva oder Passiva, beruht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - I-3 Wx 140/18 -, juris m.w.N; OLG München, Beschluss vom 28.07.2015, 31 Wx 54/15- juris).

    Nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - I-3 Wx 140/18 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15; Siegmann/Höger, BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand 01.02.2019, § 1954, Rn 8).

    Ein bloßer Irrtum im Motiv berechtigt jedoch weder im allgemeinen, noch speziell im Zusammenhang der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft zur Anfechtung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - I-3 Wx 140/18).

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2020 - 3 Wx 166/20

    Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung bei irriger Annahme

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nicht zur Anfechtung berechtigt, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft annehmen oder ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter Grundlage getroffen hatte (Senat FamRZ 2020, 1413; FGPrax 2019, 273; ZEV 2019, 263; ZEV 2016, 721; s. auch MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2002, § 1954 Rn. 12 ff., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Daraus folgt zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer, bewusst ungesicherter, Grundlage getroffen hatte (Senat FGPrax 2019, 273; ZEV 2019, 263; ZEV 2016, 721).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 170/18

    Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung

    Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in Sachen I-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 mit weiteren Nachweisen; zuletzt Beschluss vom 19. Dezember 2018 in Sachen I-3 Wx 140/18; vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.02.2019, § 1954 Rdnr. 8 und 10; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert der Nachlassgegenstände übersteigen, berechtigen jedoch nur dann zu einer Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB, wenn sie sich auf die Zusammensetzung des Nachlasses beziehen, etwa auf das Vorhandensein wesentlicher Aktiva und/oder das Nichtvorhandensein wesentlicher Passiva (BGH, Urteil vom 08.02.1989 - Iva ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschluss vom 14.02.1997 - 1Z BR 254/96, beck-online; BayObLG, Beschluss vom 11.01.1999 - 1Z BR 113/98, beck-online; OLG Düsseldorf vom 19.12.2018 - I-3 Wx 140/18, FGPrax 2019, 81; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2019 - 3 W 55/19, Rn. 9, beck-online; Grüneberg/Weidlich, a. a. O., § 1954 Rn. 6; MüK/Leipold, a. a. O., § 1954 Rn 11 f.; juris-PK-BGB/Hönninger, 9. Aufl., Stand: 03.04.2020 § 1954 Rn. 11; Burandt/Rojahn/Najdecki, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, § 1954 Rn. 11; a.A. BeckOGK/Heinemann, BGB, Stand: 15.12.2022, § 1954 Rn. 62 sowie Staudinger/Otte, BGB, 2017, BGB § 1954 Rn. 15, die in der Überschuldung des Nachlasses generell eine verkehrswesentliche Eigenschaft sehen).
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