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   OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16   

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OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16 (https://dejure.org/2019,63875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2019 - 15 U 97/16 (https://dejure.org/2019,63875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 15 U 97/16 (https://dejure.org/2019,63875)
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  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Dabei ist das Augenmerk darauf zu richten, was die Erfindung tatsächlich leistet: Eine (im Klagepatent formulierte) Aufgabenbeschreibung kann bloß eine vorläufige Orientierung liefern, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; Senat, Urteil vom 20.07.2017 - I-U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen).

    Zur Beurteilung der Frage, ob die jeweils angegriffene Ausführungsform von der patentierten Lehre Gebrauch macht, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln, welchen Niederschlag die fachmännischen Bemühungen um eine Bereicherung des Stands der Technik konkret darin gefunden haben (BGH GRUR 2016, 921 Rn. 14 - Pemetrexed; BGH GRUR 2012, 1130 Rn. 9 - Leflunomid).

    Einer funktionsorientierten Auslegung sind zwar insofern Grenzen gesetzt, als räumlich-körperliche Vorgaben nicht in einer die Grenze zur Äquivalenz überschreitenden Weise ignoriert werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 29 ff. - Pemetrexed m.w.N.).

    Indessen gilt dieses Verbot seinerseits bloß mit Blick auf den technisch sinnvoll ausgelegten Patentanspruch (vgl. BGH GRUR 2016, 921 Rn. 33 - Pemetrexed).

    Zwar können Äußerungen des Anmelders im Erteilungs- /Nichtigkeitsverfahren jedenfalls als Indiz dafür heranzuziehen sein, wie der Fachmann den Gegenstand des Patents versteht (BGH NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II; BGH GRUR 2016, 921 Rn. 39 - Pemetrexed).

    Allenfalls dann, wenn ein Vergleich unterschiedlicher Anspruchsfassungen eines Patents ergibt, dass durch die Beschränkung dessen Schutzgegenstand vom Stand der Technik abgegrenzt werden sollte, kann anhand eines "Blicks in die Anspruchshistorie" die Annahme eines entsprechend verengten Schutzbereichs abgesichert werden (vgl. BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed).

  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Ein unterschiedliches Verständnis eines Begriffs im Oberbegriff und im Kennzeichen eines Patentanspruchs oder sonst in unterschiedlichen Zusammenhängen kommt jedoch dann in Betracht, wenn die Auslegung des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen ein solches Verständnis ergibt (BGH GRUR 2017, 152 Rn. 17 - Zungenbett).

    Entscheidend sind auch insoweit der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern (BGH GRUR 2017, 152 Rn. 17 - Zungenbett m.w.N.).

    Denn insoweit handelt es sich bloß um Ausführungsbeispiele, die allgemeinen Grundsätzen zufolge die technische Lehre des Anspruchs 1 des Klagepatents nicht in seiner gesamten Breite erfassen (vgl. nur BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH GRUR 2017, 152 Rn. 21 - Zungenbett).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Demzufolge ist für die Annahme des Beklagten, wonach die Klägerin aufgrund einer vermeintlich beschränkenden Auswahl nicht nachträglich Schutz für etwas beanspruchen dürfe, was sie ursprünglich nicht habe unter Schutz stellen lassen (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil), vorliegend kein Raum.

    Grundsätzlich gehören nicht einmal die Erteilungsakten des Klagepatents zum zulässigen Auslegungsmaterial i.S.v. § 14 PatG, Art. 69 EPÜ (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Nur wenn und soweit sich daraus ein Verständnis des Anspruchs ergeben würde, das eindeutig nicht dem entsprechen kann, was unter Schutz gestellt werden soll, ist der Schluss gerechtfertigt, dass aus der Beschreibung keine Folgerungen in Bezug auf den geschützten Gegenstand gezogen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2015, 159 Rn. 26 - Zugriffsrechte; BGH GRUR 2015, 868 Rn. 26 - Polymerschaum II; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 2015, 972 Rn. 22 - Kreuzgestänge; BGH GRUR 2015, 1095 Rn. 13 - Bitratenreduktion; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

    Dies schließt die Möglichkeit ein, dass das Verletzungsgericht zu einem Auslegungsergebnis gelangt, das von demjenigen abweicht, das der BGH in einem dasselbe Patent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen hat (BGH GRUR 2015, 972 Rn. 20 - Kreuzgestänge).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Dabei ist das Augenmerk darauf zu richten, was die Erfindung tatsächlich leistet: Eine (im Klagepatent formulierte) Aufgabenbeschreibung kann bloß eine vorläufige Orientierung liefern, die in einem zweiten Schritt darauf zu überprüfen ist, ob sie mit den durch Auslegung ermittelten Festlegungen des Patentanspruchs in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 921 - Pemetrexed; Senat, Urteil vom 20.07.2017 - I-U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen).

    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass die Klägerin entgegen der Ansicht des Beklagten keine "Auswahlentscheidung" in dem Sinne getroffen hat, dass diese sich zwecks Begründung der Neuheit oder Erfindungshöhe der technischen Lehre des Anspruchs 1 auf exakte geometrische Positionen festlegte (vgl. dazu Senat, Urteil vom 20.07.2017 - I-U 61/16 = BeckRS 2017, 125984 - Vorrichtung zum Verbinden von Bauteilen).

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Hierbei ist darauf abzustellen, welche nicht nur bevorzugten, sondern zwingenden Vorteile mit einem Merkmal erzielt und welche Nachteile des vorbekannten Standes der Technik - wiederum zwingend - beseitigt werden sollen (BGH GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung).

    Grundsätzlich gehören nicht einmal die Erteilungsakten des Klagepatents zum zulässigen Auslegungsmaterial i.S.v. § 14 PatG, Art. 69 EPÜ (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich ein im Patentdokument abweichender Sprachgebrauch auch aus einem funktionsorientierten Verständnis heraus ergeben (BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

    Anerkanntermaßen ist die funktionsorientierte Auslegung jedenfalls dann sachgerecht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs für sich kein fest umrissenes Verständnis erlaubt (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH kann sich ein im Patentdokument abweichender Sprachgebrauch auch aus einem funktionsorientierten Verständnis heraus ergeben (BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

    Anerkanntermaßen ist die funktionsorientierte Auslegung jedenfalls dann sachgerecht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs für sich kein fest umrissenes Verständnis erlaubt (BGH GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher; BGH GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr).

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Vielmehr gilt gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH, dass eine Auslegung stets geboten ist und selbst dann nicht unterbleiben darf, wenn der Wortlaut des Anspruchs eindeutig zu sein scheint (statt aller BGH GRUR 2015, 875 - Rotorelemente m.w.N.).

    Nur wenn und soweit sich daraus ein Verständnis des Anspruchs ergeben würde, das eindeutig nicht dem entsprechen kann, was unter Schutz gestellt werden soll, ist der Schluss gerechtfertigt, dass aus der Beschreibung keine Folgerungen in Bezug auf den geschützten Gegenstand gezogen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2015, 159 Rn. 26 - Zugriffsrechte; BGH GRUR 2015, 868 Rn. 26 - Polymerschaum II; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 2015, 972 Rn. 22 - Kreuzgestänge; BGH GRUR 2015, 1095 Rn. 13 - Bitratenreduktion; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Jedoch kann der allein maßgebliche technische Sinngehalt des Patentanspruchs vom allgemeinen Sprachverständnis abweichen, wobei eine entsprechende Divergenz nicht nur in dem Falle anzunehmen ist, dass das jeweilige Patent explizit positive Anhaltspunkte für ein abweichendes Begriffsverständnis aufweist, sondern auch dann, wenn die maßgebliche Berücksichtigung der objektiven Aufgabe und Lösung des Klagepatents zu dem divergierenden Begriffsverständnis führt (vgl. wiederum BGH GRUR 2016, 169 Rn. 16 f. - Luftkappensystem; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

    Nur wenn und soweit sich daraus ein Verständnis des Anspruchs ergeben würde, das eindeutig nicht dem entsprechen kann, was unter Schutz gestellt werden soll, ist der Schluss gerechtfertigt, dass aus der Beschreibung keine Folgerungen in Bezug auf den geschützten Gegenstand gezogen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2015, 159 Rn. 26 - Zugriffsrechte; BGH GRUR 2015, 868 Rn. 26 - Polymerschaum II; BGH GRUR 2015, 875 Rn. 16 - Rotorelemente; BGH GRUR 2015, 972 Rn. 22 - Kreuzgestänge; BGH GRUR 2015, 1095 Rn. 13 - Bitratenreduktion; BGH GRUR 2016, 361 Rn. 14 - Fugenband).

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

  • BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17

    Angreifen jeder unabhängigen, selbständig tragenden rechtlichen Erwägung mit der

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

  • LG Düsseldorf, 15.11.2016 - 4a O 70/15

    Versorgungsleitungsinstallationseinrichtung

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Einrichtung zum

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