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   OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98   

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https://dejure.org/1998,9533
OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98 (https://dejure.org/1998,9533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.1998 - 3 W 148/98 (https://dejure.org/1998,9533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 1998 - 3 W 148/98 (https://dejure.org/1998,9533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an die Zustellung verfahrenseinleitender Schriftstücke nach dem HZÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 2; HZÜ Art. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 06.10.1994 - 7 W 34/94

    Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile nur bei ordnungsgemäßer Zustellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Nach dem insoweit maßgebenden belgischen Recht wird der Prozess durch Zustellung des Dagvaarding", nämlich der Ladung zum Termin mit Angabe der Klagegründe, eingeleitet (OLG Köln NJW-RR 1995, 446 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 446).

    Eine solche ordnet § 3 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ vom 22.12.1977 (BGBl 1, 3105) für Zustellungen in Deutschland indes an (Vgl. auch § 5 Abs. 3 HZÜ; OLG Köln NJW-RR 1995, 446 ; Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozeßrecht, 4. Auflage 1997 § 7 Rdz. 65; Schlosser, EuGVÜ 1996 Art. 5 HZÜ Rdz. 6; s. auch BGH NJW 1993, 598 ,599).

    Der Richter des Vollstreckungsstaates muss die Rechtzeitigkeit der Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ohne Bindung an die Feststellungen des ausländischen Gerichts beurteilen (BGH NJW 1986, 2197 ; OLG Köln NJW-RR 1995, 446, 447).

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung ist nach dem Verfahrensrecht des Urteilsstaates (hier: Belgien) und den einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen zu beurteilen (BGH NJW 1993, 598, 600).

    Eine solche ordnet § 3 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ vom 22.12.1977 (BGBl 1, 3105) für Zustellungen in Deutschland indes an (Vgl. auch § 5 Abs. 3 HZÜ; OLG Köln NJW-RR 1995, 446 ; Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozeßrecht, 4. Auflage 1997 § 7 Rdz. 65; Schlosser, EuGVÜ 1996 Art. 5 HZÜ Rdz. 6; s. auch BGH NJW 1993, 598 ,599).

  • OLG Hamm, 03.08.1987 - 20 W 24/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Nach dem insoweit maßgebenden belgischen Recht wird der Prozess durch Zustellung des Dagvaarding", nämlich der Ladung zum Termin mit Angabe der Klagegründe, eingeleitet (OLG Köln NJW-RR 1995, 446 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 446).
  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Wird aber die Zustellung - wie hier durch Zustellungszeugnis des Rechtspflegers des Amtsgerichts R beurkundet - formlos durch einfache Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks gemäß Art. 5 Abs. 2 HZÜ bewirkt, bedarf es einer Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks in die deutsche Sprache nicht (arg. § 3 AusfG vom 22.12.1977; BGH NJW 1991, 641 ; OLG Saarbrücken RIW 1993, 418, 419; Nagel/Gottwald aaO. Rdz. 61).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Der Richter des Vollstreckungsstaates muss die Rechtzeitigkeit der Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ohne Bindung an die Feststellungen des ausländischen Gerichts beurteilen (BGH NJW 1986, 2197 ; OLG Köln NJW-RR 1995, 446, 447).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.1992 - 5 W 21/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1998 - 3 W 148/98
    Wird aber die Zustellung - wie hier durch Zustellungszeugnis des Rechtspflegers des Amtsgerichts R beurkundet - formlos durch einfache Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks gemäß Art. 5 Abs. 2 HZÜ bewirkt, bedarf es einer Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks in die deutsche Sprache nicht (arg. § 3 AusfG vom 22.12.1977; BGH NJW 1991, 641 ; OLG Saarbrücken RIW 1993, 418, 419; Nagel/Gottwald aaO. Rdz. 61).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2000 - 3 W 434/98

    Vollstreckbarerklärung eines Teils eines ausländischen Schuldtitels

    Auf die Begründung des Senatsbeschlusses 3 W 148/98 vom 2. September 1998 wird Bezug genommen.

    Dass die nach Art. 46 und 47 EuGVÜ für die Zulassung der Vollstreckung erforderlichen formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die allein in Betracht kommenden Versagungsgründe in Art. 27 Nr. 1 und 2 EuGVÜ für den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel nicht vorliegen, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 02. September 1998 - 3 W 148/98 - , worauf Bezug genommen wird, ausgeführt.

    aa) Selbst wenn der Anwalt bezüglich der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung wegen unverschuldeter Versäumung der Einspruchsfrist den Antragsgegner unrichtig beraten haben sollte, so ändert dies - abgesehen davon, dass der Antragsgegner sich ein etwaiges Anwaltsverschulden insoweit zurechnen lassen müsste - nichts daran, dass das belgische Gericht, wie bereits ausgeführt (vgl. Seite 9, 2. d) des Senatsbeschlusses 3 W 148/98 vom 02. September 1998), mit der Verwerfung des Einspruchs als unzulässig weder das rechtliche Gehör des Antragsgegners verletzt noch ansonsten gegen fundamentale Rechte des Antragsgegners verstoßen hat.

    3 W 148/98 vom 2. September 1998 verwiesen.

    Soweit der Antragsgegner erneut geltend macht, die Antragstellerin sei nicht mehr im Handelsverkehr existent, wird auf die fortgeltenden Ausführungen im Senatsbeschluss 3 W 148/98 (Seite 10 d) verwiesen.

    aa) Hiernach ist das am 12. September 1979 verkündete, bezüglich der Hauptforderung durch den Beschluss des Vorsitzenden der 13. Zivilkammer des Landgerichts in der Fassung der Senatsentscheidung 3 W 148/98 bereits für vollstreckbar erklärte belgische Urteil durch den angefochtenen Beschluss hinsichtlich der noch offenen Zinsforderung für den Zeitraum 10. April 1973 bis 12. September 1979 zu Recht mit der Vollstreckungsklausel versehen worden.

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 W 385/01

    Wahrung der Frist nach Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ zur Abwendung eines Versäumnisurteils

    Der Richter des Vollstreckungsstaates muss die Rechtzeitigkeit der Zustellung in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit ohne Bindung an die Feststellungen des ausländischen Gerichts beurteilen (BGH NJW 1986, 2197; OLG Köln 1995, 446, 447; OLG Düsseldorf IPrax 2000, 307, 308).
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