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   OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - I-6 U 5/04   

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https://dejure.org/2005,14286
OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - I-6 U 5/04 (https://dejure.org/2005,14286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2005 - I-6 U 5/04 (https://dejure.org/2005,14286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - I-6 U 5/04 (https://dejure.org/2005,14286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründetheit einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage bei fehlender Aktionärseigenschaft der klagenden Partei; Einstufung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage nach § 249 Aktiengesetz (AktG) als gewöhnliche Feststellungsklage bei fehlender Aktionärseigenschaft der ...

  • Judicialis

    FGG § 142; ; FGG § ... 144; ; AktG § 57; ; AktG § 71 a; ; AktG § 245 Nr. 1; ; AktG § 245 Nr. 2; ; AktG § 245 Nr. 3; ; AktG § 248 Abs. 1 Satz 3; ; AktG § 249; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 265; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 538

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines ehemaligen Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - 6 U 5/04
    Die Mitgliedschaft als individuelles Rechtsgut kann nicht schützenswerter sein als die Aktionärsstellung insgesamt, und in diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der Vergangenheit ausgesprochen, dass Anteilseigentum nicht gegen den Verlust der Mitgliedschaft und der aus ihr folgenden Herrschaftsrechte schützt und der Entzug allein des vollen Ausgleichs des verlorenen Vermögenswertes bedarf (BVerfG NJW 2001, S. 279 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 3 Wx 44/04

    Amtslöschung einer vor Ablauf der Anfechtungsfrist erfolgten Registereintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2005 - 6 U 5/04
    Anders als beispielsweise bei dem Erlass von Mahnbescheiden im Hinblick auf die materiell-rechtliche Lage ist nämlich eben dieser Gesichtspunkt im hier gegebenen registergerichtlichen Verfahren geprüft und letztinstanzlich verneint worden (OLG Düsseldorf AG 2004, S. 676 f.).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06

    Justizgewährungsanspruch eines aus einer AG gegen Kapitalabfindung

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der O ... GmbH, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin - gegen 1. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Juni 2004 - I-3 Wx 44/04 -, b) den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2003 - 36 T 19/03 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2003 - HRB 827 -, 2. a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - II ZR 48/05 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2005 - I-6 U 5/04 -, c) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2003 - 39 O 74/03 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Bryde, Schluckebier gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Dezember 2009 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Köln, 27.08.2009 - 18 U 177/08

    Anfechtungsklage; Squeeze out-Besschluss; Eintragung; Rechtshängigkeit

    Diese ist in der vorliegenden Konstellation aber nicht erkennbar (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2005 - I-6 U 5/04 -. Rdnr. 43 ff. [im Internet abrufbar unter www.lv.justiz.nrw.de/nrwe]; Goette, a. a. O., S. 475 ff.).
  • OLG Celle, 28.04.2010 - 9 U 92/09

    Ausschluss von Minderheitsaktionären: Aktivlegitimation nach Eintragung eines

    15 Zu Recht und im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2005, I-6 U 5/04; OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2009, 18 U 177/08, jeweils zitiert nach juris-web.; vgl. dazu auch Goette in Festschrift für Karsten Schmidt, 2009, 469 ff.) hat das Landgericht die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung gerichteten Klagen bereits deswegen abgewiesen, weil die Kläger zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klagen - eingetreten durch Zustellung an die Rechtsvorgängerin der Beklagten - nicht mehr deren Aktionäre und damit nicht aktivlegitimiert gewesen sind.
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