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   OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - I-2 W 62/09   

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https://dejure.org/2010,33178
OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - I-2 W 62/09 (https://dejure.org/2010,33178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2010 - I-2 W 62/09 (https://dejure.org/2010,33178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - I-2 W 62/09 (https://dejure.org/2010,33178)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-jena.de PDF, S. 61 (Leitsatz)

    § 140c PatG; § 809 BGB; §§ 485, 935 ZPO
    Reichweite von Zweifeln im Rahmen einer rechtswidrigen Patentbenutzung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 15 U 123/22

    Computersichtsystem

    Im Verfahren nach § 140c PatG ist folglich nicht abschließend über den Schutzbereich zu entscheiden; dies ist vielmehr dem späteren, ggf. über die Instanzen zu führenden Verletzungsprozess vorbehalten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Oktober 2012, Az. 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 - Weißmacher; Benkard/Grabinski/Zülch/Tochtermann, a.a.O., § 140c, Rn. 10; Cepl/Voß/Hahn, a.a.O., Rn. 104 f; Deichfuß GRUR 2015, 436; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Teil B. Rn. 33).

    Ohne Erfolg bleibt ein Verlangen gemäß § 140c PatG immer dann, wenn bereits feststeht, dass die mit dem Antrag verfolgten Ansprüche nicht bestehen, weil der Besichtigungsgegenstand in seiner vom Antragsteller vermuteten und durch die beantragte Besichtigung und/oder beantragte Vorlageanordnung zu klärenden Ausgestaltung zweifelsfrei keinen Eingriff in den Schutzbereich des Antragsschutzrechts begründet (OLG Düsseldorf Urt. v. 30.6.2011 - 2 U 50/10, BeckRS 2011, 20939; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 - Weißmacher; Kühnen, a.a.O., Teil B. Rn. 33).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2015 - 2 W 13/15

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen

    Zweifel am Vorliegen einer Verletzungshandlung stehen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht entgegen; muss zur Klärung ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu bejahen, gegebenenfalls sind dann aber besondere Maßnahmen zur Geheimhaltung der im Sachverständigengutachten festgehaltenen Erkenntnisse zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 [Ls. 2] - Weißmacher).
  • LG Düsseldorf, 16.08.2011 - 4b O 287/03

    Offset-Druckmaschine

    Dabei hat die Kammer - entgegen der Ansicht der Beklagten - ohne Weiteres auch die von der Klägerin hilfsweise geltend gemachte Möglichkeit einer äquivalenten Patentverletzung in Betracht zu ziehen und auch insoweit zu überprüfen, ob im Einzelfall eine solche Möglichkeit besteht (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 - Weißmacher).

    Gleichwohl hat das Besichtigungsverlangen der Klägerin keinen Erfolg, weil bereits ohne weitere sachverständige Aufklärung feststeht, dass die mit dem Besichtigungsantrag verfolgten Ansprüche nicht bestehen, weil der Besichtigungsgegenstand in seiner von der Klägerin vermuteten (und durch die beantragte Besichtigung zu klärenden) Ausgestaltung zweifelsfrei keinen Eingriff in den Schutzbereich des Klagepatents begründet (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298, Leitsatz 3).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - 2 U 50/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen temperaturabhängigen

    Ohne Erfolg bleibt ein Besichtigungsverlangen immer dann, wenn bereits feststeht, dass die mit dem Besichtigungsantrag verfolgten Ansprüche nicht bestehen, weil der Besichtigungsgegenstand in seiner vom Antragsteller vermuteten und durch die beantragte Besichtigung zu klärenden Ausgestaltung zweifelsfrei keinen Eingriff in den Schutzbereich des Antragsschutzrechts begründet (Senat, InstGE 11, 298 - Weißmacher).
  • LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15

    Bestehen eines Besichtigungsanspruchs wegen hinreichender Wahrscheinlichkeit

    Es ist anerkannt, dass bei zweifelhaften Rechtsfragen eine Besichtigung nicht ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf InstGE 11, 298-Weißmacher; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 140c Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 2 W 26/15

    Anspruch einer Prozesspartei auf Herausgabe eines Beweissicherungsgutachtens im

    Zweifel am Vorliegen einer Verletzungshandlung stehen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht entgegen; muss zur Klärung ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit regelmäßig zu bejahen, gegebenenfalls sind dann aber besondere Maßnahmen zur Geheimhaltung der im Sachverständigengutachten festgehaltenen Erkenntnisse zu treffen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 [Ls. 2] - Weißmacher).
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