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   OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - I-27 U 16/14   

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OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - I-27 U 16/14 (https://dejure.org/2016,8242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2016 - I-27 U 16/14 (https://dejure.org/2016,8242)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - I-27 U 16/14 (https://dejure.org/2016,8242)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil v. 01.02.2005, X ZR 10/04, juris Rn. 21).

    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH, Urteil v. 01.02.2005, X ZR 10/04, juris Rn. 21).

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97

    Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Zur gleichlautenden Vorgängernorm § 3 AGBG hat der Bundesgerichtshof in seinem vom Landgericht zitierten Urteil vom 19.03.1998 (IX ZR 120/97) entschieden, dass bei einer Ausfallbürgschaft eine Klausel überraschend ist, der zufolge der Ausfall spätestens sechs Monate nach der Anzeige des Gläubigers an den Bürgen über rückständige Leistungen in Höhe der dann noch nicht bezahlten oder beigetriebenen rückständigen Beträge als festgestellt gilt.

    Hierauf bezogen ist eine Klausel, nach der der Ausfall als festgestellt gilt, wenn ein fälliger Zuschuss- oder Zinsbetrag trotz schriftlicher Zahlungsaufforderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit nicht bezahlt worden ist, mit den wesentlichen Grundgedanken einer Ausfallbürgschaft, nämlich dass der Bürge nur bei endgültigem Ausfall der Hauptforderung einstehen soll, grundsätzlich nicht zu vereinbaren (vgl. auch Grüneberg in Palandt, BGB, 74. Aufl., § 307 Rn. 80 unter Verweis auf BGH, Urteil v. 19.03.1998, IX ZR 120/97, zur Klausel, nach der ein Ausfall sechs Monate nach Anzeige des Rückstands als festgestellt gilt).

  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Die zu überprüfende Klausel ist vor dem Hintergrund des gesamten Vertrags auszulegen und zu bewerten (BGH, Urteil v. 17.01.1989, XI ZR 54/88, juris Rn. 17).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 241/13

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits (BGH, Urteil v. 28.05.2014, VIII ZR 241/13, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Zur Beurteilung bedarf es der umfassenden Würdigung der Interessen beider Parteien (BGH, Urteil v. 28.01.2003, XI ZR 156/02, juris Rn. 26).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Abzustellen ist daher nicht auf die gesetzlich zulässige Bandbreite an Bürgschaftsformen bis hin zur selbstschuldnerischen Bürgschaft, die auch formularmäßig vereinbart werden kann (BGH, Urteil v. 19.09.1985, III ZR 214/83; H. Schmidt in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl. 2011, (9) Bürgschaftsverträge (A.Fuchs) Rn. 12).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Dispositives Recht in diesem Sinn sind nicht nur die gesetzlichen Einzelregelungen, sondern unter anderem auch die aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BGH, Urteil v. 10.12.1992, I ZR 186/90, juris Rn. 20).
  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 55/74

    Umfang des Haftungsausschlusses wegen Unterbrechung der Stromzufuhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Unterschiedliche Fallgestaltungen und unterschiedliche Kreise von Verwendungsgegnern können jedoch bei gleichem Klauseltext zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (BGH, Urteil v. 04.06.1975, VIII ZR 55/74; Grüneberg in Palandt, BGB, 74. Aufl., § 307 Rn. 12).
  • BGH, 27.01.1994 - VII ZR 39/93

    Verdeckter Kalkulationsirrtum stets unbeachtlich!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2016 - 27 U 16/14
    Auszugehen ist von den Vorschriften des dispositiven Rechts, die ohne die Klausel gelten würden (BGH, Urteil v. 26.01.1994, VII ZR 39/93, juris Rn. 18).
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