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   OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00   

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https://dejure.org/2001,6567
OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6567)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 U 107/00 (https://dejure.org/2001,6567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsprämie; Versicherungsvertrag; Kündigung einer Versicherung; Warenlagerversicherung; Valorenversicherung; Versicherungsperiode

  • Judicialis

    VVG § 38 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 39; ; VVG § 40 Abs. 2 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 38 Abs. 1 S. 2; VVG § 39; VVG § 40 Abs. 2 S. 1
    Rechtsmissbräuchliches Hinauszögern der Kündigung nach qualifizierter Mahnung wegen Prämienverzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 38 Abs. 1 S. 2 § 39 § 40 Abs. 2 S. 1
    Versicherungsvertrag - Erstprämie - verspätete Weiterleitung durch Makler - Beweis bestrittener Inkassovollmacht - rechtsmissbräuchliche Hinauszögerung fristloser Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
    Denn nach § 40 Abs. 2 S. 1 VVG, der jedenfalls keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, NJW 1999, 2959; BGH, NJW 1992, 107), gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der - zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG - laufenden zweiten Versicherungsperiode.
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
    Denn nach § 40 Abs. 2 S. 1 VVG, der jedenfalls keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, NJW 1999, 2959; BGH, NJW 1992, 107), gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der - zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG - laufenden zweiten Versicherungsperiode.
  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00
    Als Grundregel der Beweislast gilt: Wer das Bestehen eines Rechts leugnet, trägt die Beweislast für die rechtshindernden, rechtshemmenden und rechtsvernichtenden Einwendungen (BGH, NJW 1986, 2426, 2427 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber dem

    Der Gefahr, dass der Versicherer diesen Zustand durch Hinauszögern der Kündigung ausnutzt, um risikofrei weitere Vergütungsansprüche zu erwerben, kann indes sachgerecht durch die Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (BVerfG NJW 1999, 2959, 2960; Senat VersR 2002, 217; Römer, a.a.O., § 40 Rn 6 a.E.).
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