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   OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - VI-3 (Kart) 155/06 V   

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https://dejure.org/2006,34268
OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - VI-3 (Kart) 155/06 V (https://dejure.org/2006,34268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2006 - VI-3 (Kart) 155/06 V (https://dejure.org/2006,34268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2006 - VI-3 (Kart) 155/06 V (https://dejure.org/2006,34268)
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    Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 2 EnWG

 
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  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 155/06
    Damit war der Kern des Gebots ausgesprochen und die von der Rechtsprechung geforderte Anstoßfunktion der Bekanntgabe erfüllt, jedem Netzbetreiber die Möglichkeit seiner Betroffenheit vor Augen zu führen (vgl. hierzu BVerwGE 67, 206 f; 55, 369, 376), so dass im Übrigen auf die auf der Internetseite der Netzagentur veröffentlichten Anlagen verwiesen werden konnte (§ 41 Abs. 4 S. 2 VwVfG ).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 155/06
    Damit war der Kern des Gebots ausgesprochen und die von der Rechtsprechung geforderte Anstoßfunktion der Bekanntgabe erfüllt, jedem Netzbetreiber die Möglichkeit seiner Betroffenheit vor Augen zu führen (vgl. hierzu BVerwGE 67, 206 f; 55, 369, 376), so dass im Übrigen auf die auf der Internetseite der Netzagentur veröffentlichten Anlagen verwiesen werden konnte (§ 41 Abs. 4 S. 2 VwVfG ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1988 - 10 S 751/88

    Anordnung eines Schutzbereichs; Rechtsschutz der betroffenen Gemeinde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 155/06
    Untunlich bedeutet, dass die individuelle Bekanntgabe an eine große Zahl Beteiligter bzw. Betroffener wegen der Natur des in Frage stehenden Verwaltungsaktes nicht möglich oder jedenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre (vgl. VGH Mannheim NVwZ 1989, 978, 980; Kopp/Ramsauer, VwVfG , 8. Aufl. § 41 Rn. 48).
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