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   OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - III-3 RVs 28/12   

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https://dejure.org/2012,5038
OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - III-3 RVs 28/12 (https://dejure.org/2012,5038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2012 - III-3 RVs 28/12 (https://dejure.org/2012,5038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2012 - III-3 RVs 28/12 (https://dejure.org/2012,5038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Die Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG führt grundsätzlich zu einem Strafklageverbrauch für ein nachfolgendes Strafverfahren wegen derselben Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafklageverbrauch für ein nachfolgendes Strafverfahren wegen derselben Tat bei der Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG; Verfahrenshindernis vor dem Erlass eines angefochtenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafklageverbrauch für Straftat durch Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafklageverbrauch durch gerichtliche Einstellung nach § 47 OWiG

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Glück gehabt: "A……loch, A….loch” bleibt ungesühnt - wegen Strafklageverbrauch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfahrenseinstellung verhindert Bestrafung

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Heidelberg, 12.05.2009 - 9 Ns 22 Js 2024/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 3 RVs 28/12
    aa) Vereinzelt wird die Annahme vertreten, die spätere Verfolgung derselben Tat als Straftat sei jederzeit möglich (vgl. Rebmann/Roth/Herrmann , Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 3. Aufl., § 47, Rn. 36b, Lemke, Heidelberger Kommentar zum OWiG, § 47 Rn. 35, Sandherr, NZV 2010, 40).

    Aus der Nichterwähnung des § 47 Abs. 2 OWiG ergebe sich der Umkehrschluss, dieser entfalte keine Sperrwirkung (Sandherr , NZV 2010, 40, 42).

    bb) Die herrschende Auffassung (vgl. LG Heidelberg NZV 2012, 40 [richtig: NZV 2010, 40 - d. Red.] ; Bohnert in KK-OWiG, 3. Auflage, § 47, Rn. 40; Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 84 Rn. 2; Krumm in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtl. Ordnungswidrigkeitenverfahren, 2. Aufl., Rn. 769) verlangt für die Verfolgung derselben Tat auch unter dem Blickwinkel einer möglichen Straftat unter Bezugnahme auf § 211 StPO mindestens das Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel, die dem Einstellungsbeschluss die Grundlage entziehen.

  • OLG Celle, 22.02.2007 - 32 Ss 20/07

    Einstellung des Verfahrens im Falle eines bereits bei Entscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 3 RVs 28/12
    Da das Verfahrenshindernis der anderweitigen Rechtskraft bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten ist, hatte der Senat gemäß § 349 Abs. 4 StPO das Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 354 Abs. 1 StPO einzustellen (vgl. KG , StraFo 2009, 286; OLG Celle , NStZ 2008, 118; Meyer-Goßner , a.a.O., § 206a Rdnr. 6, jeweils m.w.N. auch zur Gegenmeinung, die - ohne Urteilsaufhebung - allein § 206a StPO anwendet).
  • OLG Hamm, 13.02.2001 - 2 Ss OWi 1284/00

    Einstellung des Verfahrens; Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 3 RVs 28/12
    Zudem bedürfe eine Einstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG keiner Zustimmung des Betroffenen, weshalb dieser auch aus diesem Grunde kein Vertrauen in die Unabänderlichkeit der Entscheidung gründen könne ( OLG Hamm VRS 100, 361).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2012 - 3 RVs 28/12
    In Anlehnung an die Entscheidung des BGH zur Rechtskraftwirkung des Beschlusses nach § 153 Abs. 2 StPO ( BGH, NJW 2004, 375) - wie § 47 Abs. 2 OWiG eine Opportunitätsvorschrift - wird die Wiederaufnahme teilweise (vgl. Göhler , OWiG, 14. Auflage, § 47, Rn. 61) sogar nur bei Vorliegen eines Verbrechens für zulässig erachtet.
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