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   OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - III-3 RVs 22/13   

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OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - III-3 RVs 22/13 (https://dejure.org/2013,20030)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2013 - III-3 RVs 22/13 (https://dejure.org/2013,20030)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2013 - III-3 RVs 22/13 (https://dejure.org/2013,20030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Schon deshalb ist die Schutzwirkung der genannten Verfassungsnorm nicht betroffen, denn diese zielt darauf ab, eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter auszuschließen (vgl. BVerfGE 95, 322, 327).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Eine solche Reflexwirkung, die ihre Ursache letztlich in der vom Gesetzgeber beabsichtigten Sozialrechtsakzessorietät des § 266a StGB hat, tangiert das grundgesetzlich garantierte Recht der Angeklagten auf den gesetzlichen Richter nicht, denn mittelbare Einwirkungen sind insoweit unerheblich, solange nur die zuständigkeitsbegründenden Tatbestandsmerkmale vorab abschließend festgelegt sind (vgl. BVerfGE 27, 18, 35 f.).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Dass das Rechtsmittel zunächst als Berufung bezeichnet wurde, ist unschädlich, denn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist kann ohne weiteres durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht der Übergang zur Revision nach § 335 StPO erklärt werden (BGH NJW 1995, 2367, 2368).
  • KG, 11.11.2008 - 4 U 149/07

    Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für Schwarzarbeiter:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Maßgeblich zur Bestimmung der zuständigen Einzugsstelle bei nicht gemeldeten Arbeitnehmern war in den Jahren 2003 und 2004 die somit zugrunde zu legende Regelung gemäß Ziffer 5.3 der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Krankenkassenwahlrecht vom 22. November 2001 in Verbindung mit den Gemeinsamen Rundschreiben vom 18. November 2002 und 30. Oktober 2003 betreffend die Zusammenarbeit der Einzugsstellen und Rentenversicherungsträger mit den Arbeitsämtern und den Behörden der Zollverwaltung bei Prüfungen gemäß § 107 SGB IV / § 304 SGB III (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Zuständigkeitsregelung für den fraglichen Zeitraum auch: KG Berlin, Urt. v. 11.11.2008 - 4 U 149/07).
  • LSG Hessen, 21.02.2011 - L 1 KR 327/10

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Deren Befugnis, diese Zuständigkeiten eigenständig festzulegen, folgt aus § 175 Abs. 3 S. 3 SGB V. Soweit die Angeklagte unter Hinweis auf die Ausführungen des Hessischen Landessozialgerichts (Beschl. v. 21.2.2011 - L 1 KR 327/10 B ER) die Rechtmäßigkeit dieser Befugnis anzweifelt, geht dieser Hinweis fehl.
  • OLG Brandenburg, 22.01.2002 - 6 U 591/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 3 RVs 22/13
    Zutreffend ist zunächst, dass der Ort des tatbestandlichen Erfolgseintritts im Falle des § 266a Abs. 1 StGB der Sitz der zuständigen Einzugsstelle ist (OLG Brandenburg, Urt. v. 22.1.2002 - 6 U 591/00), da diese das Interesse der Solidargemeinschaft treuhänderisch wahrnimmt (vgl. Wehrhahn, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: 75. EL 2012, Rz. 2 zu § 28h SGB IV) und sich somit an ihrem Sitz die Tatfolgen manifestieren.
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