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   OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - I-3 Wx 20/18   

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https://dejure.org/2019,16085
OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - I-3 Wx 20/18 (https://dejure.org/2019,16085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2019 - I-3 Wx 20/18 (https://dejure.org/2019,16085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2019 - I-3 Wx 20/18 (https://dejure.org/2019,16085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Auflösungsbeschluss, Handelsregister, Notar

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erklärungspflicht des den Liquidator bei Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft vertretenden Notars über ihm vorliegende Urschrift oder ihm übermittelte elektronische Aufzeichnung des Gesellschafterbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Antrag des den Liquidator einer GmbH vertretenden Notars auf Eintragung der Auflösung der Gesellschaft, Erklärung über Form des vorliegenden Gesellschafterbeschlusses

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1530
  • FGPrax 2019, 175
  • NZG 2019, 820
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2015 - 3 Wx 18/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - 3 Wx 20/18
    In seinem Beschluss vom 25. März 2015 (I-3 Wx 18/15), der einen dem vorliegenden vergleichbaren Fall betraf, hat der Senat entschieden, dass sich § 12 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. HGB nur auf Fälle bezieht, in denen die Vorlage eines notariell beurkundeten Dokuments oder einer öffentlich beglaubigten Abschrift bei der Anmeldung zwingend angeordnet ist, im Anwendungsbereich des hier einschlägigen § 67 Abs. 2 GmbHG hingegen nach § 12 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbs. HGB die Übermittlung einer elektronischen Aufzeichnung genügt, mithin der Beschluss über die Bestellung eines Liquidators nach § 67 Abs. 2 GmbH der Anmeldung in Form einer elektronischen Aufzeichnung beigefügt werden kann (zu § 39 GmbHG anerkannt, vgl. die Nachw. bei DNotI-Report 2018, 25).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2021 - 1 U 9/21

    Eingehung einer Unterlassungsverpflichtung unter einer Vertragsstrafenbewehrung

    Schon deshalb kann die Übermittlung allein eines PDF-Dokuments nicht zur Wahrung der Schriftform ausreichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.3.2019, 3 Wx 20/18, zitiert nach juris).
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