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   OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - I-7 U 184/10   

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https://dejure.org/2012,51547
OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - I-7 U 184/10 (https://dejure.org/2012,51547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2012 - I-7 U 184/10 (https://dejure.org/2012,51547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2012 - I-7 U 184/10 (https://dejure.org/2012,51547)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91

    Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 2630, BGHZ 83, 44, 45; BGHZ 108, 73, 77) kommt es darauf an, ob die Gründe, die den Erblasser zu der Verfügung bestimmt haben, ihrer Art nach so sind, dass der Vertragserbe sie anerkennen und die Beeinträchtigung hinnehmen muss, was nach einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag einerseits und der Gründe für die Benachteiligung des Vertragserben andererseits festzustellen ist.

    Anderenfalls würde der Möglichkeit, den Vertragspartner bei Abschluss des Erbvertrages zu täuschen, Tür und Tor geöffnet (BGH NJW 1992, 2630).

  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 2630, BGHZ 83, 44, 45; BGHZ 108, 73, 77) kommt es darauf an, ob die Gründe, die den Erblasser zu der Verfügung bestimmt haben, ihrer Art nach so sind, dass der Vertragserbe sie anerkennen und die Beeinträchtigung hinnehmen muss, was nach einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag einerseits und der Gründe für die Benachteiligung des Vertragserben andererseits festzustellen ist.

    Zwar ist für die Anerkennung eines lebzeitigen Eigeninteresses nicht Voraussetzung, dass der maßgebliche Umstand sich erst nach dem Abschluss des Erbvertrages ergeben hat; notwendig ist aber, dass sich die Sachlage seit Abschluss des Erbvertrages geändert hat (BGH NJW 1982, 1100; Kanzleiter in Staudinger, BGB , Neubearb. 2006, § 2287 Rn 10 a; Damrau- Krüger, Erbrecht, 2. A., § 2287 BGB Rn 6).

  • BGH, 02.07.1990 - II ZR 243/89

    Schenkung eines Kommanditanteils; Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 112, 40) kommt es für die Frage, ob Gegenstand der Schenkung das zum Grundstückskauf gegebene Geld oder das Grundstück selbst sei, darauf an, auf welchen Zuwendungsgegenstand sich die Einigung der Parteien beziehe; das sei Sache tatrichterlicher Würdigung.
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 7 U 104/11

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch: Sturzunfall eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die beigezogene Akte 7 U 104/11 OLG Düsseldorf ( 8 O 404/06 LG Düsseldorf) ergänzend Bezug genommen.
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Da die Ferienwohnung unstreitig zu einem Preis von 500.000,- EUR durch notariellen Vertrag vom 09.09.2008 veräußert worden ist, womit gleichzeitig die Unmöglichkeit der Herausgabe der Wohnung herbeigeführt worden ist, und keine der Parteien konkret darlegt, warum dieser Preis dem Verkehrswert nicht entsprechen soll, bemisst der Senat ihn gem. § 287 ZPO mit diesem Betrag (vgl. BGH NJW 2011, 1004 zur Bewertung von Nachlassgegenständen anhand des erzielten Verkaufspreises).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Ausgehend von dieser BGH-Rechtsprechung hat das OLG Karlsruhe (ZEV 2000, 108) erkannt, dass Schenkungen an einen Pflichtteilsberechtigten den Anspruch aus § 2287 BGB nicht einschränken, wenn der Vertragserbe darauf vertrauen konnte, dass seine Rechte nicht nachträglich durch eine Aufhebung des Pflichtteilsverzichts beeinträchtigt würden.
  • BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87

    Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 2630, BGHZ 83, 44, 45; BGHZ 108, 73, 77) kommt es darauf an, ob die Gründe, die den Erblasser zu der Verfügung bestimmt haben, ihrer Art nach so sind, dass der Vertragserbe sie anerkennen und die Beeinträchtigung hinnehmen muss, was nach einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag einerseits und der Gründe für die Benachteiligung des Vertragserben andererseits festzustellen ist.
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Zu ersetzen ist der gemeine Wert, also der objektive Verkehrswert, mithin der Betrag, den ein Dritter am Markt dafür zu zahlen bereit wäre (BGH NJW 2006, 2847 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1980, 2307) erfährt der Schutz, den § 2287 BGB dem Vertragserben gewährt, gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten, der auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hat, Einschränkungen.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16

    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287

    Zwar kann ein lebzeitiges Eigeninteresse zu verneinen sein, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Erbvertragsabschluss gegebenen Umstände aufgrund eines auf Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels einer anderen Person wesentliche Vermögenswerte zuwendet (Senat ZEV 2013, 392, 395; Palandt-Weidlich, BGB, 76. Aufl., § 2287 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 7 U 136/21

    Höhe des Anspruchs des Vertragserben wegen beeinträchtigender Verfügungen des

    Der Vertragserbe ist von vornherein nicht im Sinne von § 2287 BGB beeinträchtigt, soweit ein Geschenk des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten dessen Pflichtteil zu decken geeignet ist (BGH NJW 1984, 121; Müller-Engels in beck-online. Großkommentar, Stand 01.04.2022, § 2287, Rn. 105; Senat ZEV 2013, 392).
  • LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 786/11

    Schadensersatz gegenüber der die Fondsanlage finanzierenden Bank wegen Beihilfe

    25 (1) Eine solche Kenntnis und selbst eine Kenntnis davon, dass sich der Preisaufschlag nicht aus dem Prospekt ergab, reicht nach Maßgabe der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25.06.2012 (Az. 7 U 20/11 und 7 U 184/10) nicht aus.
  • LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine eine Fondsgesellschaft

    (1) Eine solche Kenntnis und selbst eine Kenntnis davon, dass sich der Preisaufschlag nicht aus dem Prospekt ergab, reicht nach Maßgabe der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 25.06.2012 (Az. 7 U 20/11 und 7 U 184/10) nicht aus.
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