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   OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-12 U 96/12   

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OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-12 U 96/12 (https://dejure.org/2014,28787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2014 - I-12 U 96/12 (https://dejure.org/2014,28787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - I-12 U 96/12 (https://dejure.org/2014,28787)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren; Rechtsfolgen der erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des laufenden Nachtragsverteilungsverfahrens; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Nichtigkeit eines auf Gläubigerbenachteiligung zielenden Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren; Rechtsfolgen der erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des laufenden Nachtragsverteilungsverfahrens; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Konkursbeschlag bei Anordnung der Nachtragsverteilung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Nichtigkeit eines auf Gläubigerbenachteiligung zielenden Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2458 (Ls.)
  • NZI 2014, 957
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09

    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Von der Nachtragsverteilung erfasst wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5).

    Betrifft ein solcher weiterer Insolvenzantrag dasselbe Vermögen und dieselben Verbindlichkeiten des Schuldners wie das Nachtragsverfahren, ist er - wie der BGH mit Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09, a.a.O.) ausgeführt hat - zulässig; der aus dem weiteren Verfahren resultierende Insolvenzbeschlag kann indessen nicht die Gegenstände der Nachtragsverteilung, sondern nur das neue Vermögen erfassen, das der Schuldner seit der Aufhebung des früheren Insolvenzverfahrens hinzugewonnen hat (Cranshaw, jurisPR-InsR 1/2011 Anm. 3; vgl. ferner Smid, Gutachten Bl. 935 f. GA).

    Nur auf diese in dem Beschluss konkret bezeichneten Gegenstände erstreckt sich der Konkursbeschlag (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5; s.a. Rechtsgutachten Prof. Smid, dort S. 10 = Bl. 934 GA).

    Zur Frage des Verhältnisses der Anordnung der Nachtragsverteilung und des nachfolgenden Insolvenzverfahrens hat sich der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09), der das Insolvenzverfahren des Schuldners betrifft, geäußert.

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Anordnungen, welche eine Behörde innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises trifft, dürfen aus Gründen der Rechtssicherheit in ihrer Wirksamkeit nicht allein deshalb in Frage gestellt werden, weil sie mit materiellem Recht nicht im Einklang stehen (BGH, Urt. v. 15.03.2012 - IX ZR 249/09 -, Rn. 13 zu § 21 Abs. 1 InsO; BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 206/08 - = NZI 2010, 99 Rn. 13 zur Nichtigkeit einer gerichtlichen Ermächtigung zur Verfahrensfortsetzung).

    Bei einer solchen Anordnung ist der Insolvenzverwalter ausnahmsweise befugt, anhängige Prozesse fortzusetzen und neue einzuleiten, um die der Nachtragsverteilung vorbehaltenen Masseaktiva zu realisieren (BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 206/08 - = NZI 2010, 99 Rn. 8; BFH, Urt. v. 06.07.2011 - II R 34/10, Rn. 11).

    Zwar kommt die Anordnung einer Nachtragsverteilung auch bezüglich eines Anfechtungsanspruchs in Betracht, da dieser ein Masseaktivum darstellt; gegebenenfalls ist der Insolvenzverwalter dann legitimiert, einen Anfechtungsprozess erst nach vollzogener Schlussverteilung einzuleiten (BGH, Urt. vom 10.12.2009 - IX ZR 206/08 = NZI 2010, 99 f. Tz. 8).

  • OLG Celle, 31.01.2002 - 11 U 144/01

    Feststellungsantrag; Begründetheit; Garantievertrag; Reparatur ; Motorschaden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Durch Urteile des OLG Köln vom 23.12.2002 (11 U 144/01 und 11 U 51/00, Anl. B 3 und Anl. B 4) wurde die Beklagte zu 1) rechtskräftig verurteilt, an die Ehefrau des Schuldners 1.572.222,50 EUR nebst Zinsen sowie an Rechtsanwalt E 383.468,91 EUR nebst Zinsen zu zahlen.

    Die Beklagte zu 1) selbst hat sich in den von Rechtsanwalt E und der Ehefrau des Schuldners gegen sie geführten Klageverfahren auf Zahlung des Kaufpreises darauf berufen, der als Kaufvertrag bezeichnete Vertrag vom 16.08.1995 sei tatsächlich nur ein Verwertungsauftrag gewesen; der darin genannte Kaufpreis habe nur aus den erhofften Erlösen aus der Verwertung des B GmbH-Geschäftsanteils abgetragen werden sollen, und zwar ausschließlich durch Zahlungen an die Gläubiger des Schuldners (s. die Urteile des OLG Köln vom 23.12.2002 - 11 U 144/01 und 11 U 51/00; Anl. B 3 und B 4) .

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Etwas anderes gilt zwar für Gegenstände, die erst nach Durchführung eines Rechtsstreits - etwa wie im Streitfall der Rückgewähranspruch auf der Grundlage einer Anfechtungsklage - zur Masse gezogen werden können; in einem solchen Fall kann das Gericht eine Nachtragsverteilung anordnen, wenn die (beabsichtigte) Klage nach dem Inhalt des dem Gericht unterbreiteten Sachverhaltes schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = BeckRS 2010, 05109).

    Das setzt jedoch voraus, dass die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist (Kießner, Anm. zu BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = FD-InsR 2010, 299713; Kayser, in: MüKoInsO, 3. Aufl., § 129 Rn. 211 a.E., jew. zu § 146 InsO).

  • OLG Köln, 19.10.2000 - 18 U 94/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Das Vorliegen einer förmlichen vorherigen Zustimmung war jedoch, wie bereits das OLG Köln in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 19.11.1999 (4 U 17/99, Bl. 1758 ff. GA; ebenso: OLG Köln, Urt. v. 19.10.2000 - 18 U 94/00 , Anl. B 24 ) ausgeführt hat, entbehrlich, da aufgrund der Beteiligung des Schuldners als damaligem Alleingesellschafter der B GmbH an dem Geschäft dessen Zustimmung zu dem Vertrag auf der Hand lag und er als solcher das Recht hatte, die Geschäftsführer K und L anzuweisen, diesem Vertrag zuzustimmen.

    Etwaige schuldrechtliche Ansprüche der D GmbH auf (Rück-)Übertragung des Geschäftsanteils an der Beklagten zu 1) aufgrund der vom Schuldner vorsorglich erklärten Abtretung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 19.10.2000 - 18 U 94/00 , Anl. B 24 ) sind jedenfalls durch den Vergleich hinfällig geworden, der am 19.12.2002 zwischen dem Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der D GmbH, M, und F sowie den Beklagten zu 1) bis 3) geschlossen wurde (Anl. BB 10).

  • BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    So hat der BGH in seinem Beschluss vom 08.04.1991 (II ZB 3/91 = DNotZ 1991, 614, 616), in dem es darum ging, ob die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des Selbstkontrahierens auch dann bestehen bleibt, wenn sich die mehrgliedrige Gesellschaft in eine Einmann-GmbH verwandelt und der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter ist, ausgeführt, bei einer bereits als Einmann-Gesellschaft bestehenden GmbH sei die erstmalige Erteilung einer bisher noch nicht bestehenden Ermächtigung des Alleingesellschafters zur Vornahme von Insichgeschäften mit der Gesellschaft zwar regelmäßig nur durch eine entsprechende Satzungsänderung möglich.
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    In diesem Fall dauerte die Hemmung fort, bis die "arme" Partei nach der Entscheidung über ihr Gesuch bei angemessener Sachbehandlung in der Lage war, ordnungsgemäß Klage zu erheben (BGH, Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 113/01 = NJW-RR 2003, 1558).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Soweit die Kläger für ihre gegenteilige Auffassung das Urteil des IX. Zivilsenats vom 18.11.1999 (IX ZR 402/97 = DStR 2000, 164 ff. m. Anm. Goette) anführen, ist dieses bereits deshalb nicht einschlägig, weil in jenem Fall in der Satzung ausdrücklich bestimmt war, dass die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit sind.
  • OLG Köln, 19.11.1999 - 4 U 17/99

    Beststellung eines Geschäftsführers einer GmbH durch Zustimmung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Das Vorliegen einer förmlichen vorherigen Zustimmung war jedoch, wie bereits das OLG Köln in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 19.11.1999 (4 U 17/99, Bl. 1758 ff. GA; ebenso: OLG Köln, Urt. v. 19.10.2000 - 18 U 94/00 , Anl. B 24 ) ausgeführt hat, entbehrlich, da aufgrund der Beteiligung des Schuldners als damaligem Alleingesellschafter der B GmbH an dem Geschäft dessen Zustimmung zu dem Vertrag auf der Hand lag und er als solcher das Recht hatte, die Geschäftsführer K und L anzuweisen, diesem Vertrag zuzustimmen.
  • OLG Köln, 08.04.1998 - 11 U 87/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Dass dieser Vertrag wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Vorratsteilung (§ 17 Abs. 6 GmbHG a.F.) unwirksam war (OLG Köln, Urt. v. 08.04.1998 - 11 U 87/97 - im Verfahren Rechtsanwalt E und S GmbH ./. Beklagte zu 1) wegen Feststellung der Inhaberschaft an den Geschäftsanteilen der B GmbH, Anl. B 22) , steht dem nicht entgegen, denn den an dem Vertrag Beteiligten war die Unwirksamkeit seinerzeit nicht bewusst, wie sich insbesondere auch daraus ergibt, dass die Beklagte zu 1) und die vom Schuldner vertretenen vermeintlichen Erwerber nachfolgend neue Treuhandvereinbarungen mit Rechtsanwalt E abgeschlossen haben.
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

  • KG, 21.03.2006 - 1 W 252/05

    GmbH: Voraussetzung für die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

  • OLG Celle, 15.11.2006 - 9 U 59/06

    Ausübung des Stimmrechts in einer GmbH durch einen Nichtgesellschafter;

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 79/98

    Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers von den Beschränkungen des §

  • BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74

    Anfechtungsfrist im Anschlußkonkurs

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 379/99
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 27/71

    Übertragung eines Betriebes mit dem einzigen Zweck der Erfüllung von

  • LG Potsdam, 20.04.2009 - 5 T 166/09

    Anordnung einer Nachtragsverteilung von Amts wegen im Rahmen eines

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 10/13

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen einer Nachtragsverteilung

  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11

    Insolvenzrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung widersprüchlicher Regelungen im

  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 10 U 142/93
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 136/14

    Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und

  • BGH, 07.04.2020 - AK 6/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 05.04.2023 - AK 14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (besondere Schwierigkeit und

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