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   OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - I-27 U 11/17   

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OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - I-27 U 11/17 (https://dejure.org/2019,34259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2019 - I-27 U 11/17 (https://dejure.org/2019,34259)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - I-27 U 11/17 (https://dejure.org/2019,34259)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17

    Voraussetzungen der Pflicht zur Verzinsung der EEG-Umlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Die abweichende Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), dass auf den Zeitraum vom 01.01.

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), eine solche Auslegung gehe über den Wortlaut der Norm hinaus.

    Das gesetzgeberische Ziel, einen Verstoß gegen Meldepflichten zu sanktionieren und nicht sogar noch zu belohnen (vgl. BT-Drs. 17/8877, S. 24), würde dann in vielen Fällen verfehlt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014 erfasst darüber hinaus nach seinem Sinn und Zweck auch den sich hier in weit stärkerem Maße auswirkenden Fall, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen - wie hier die Beklagte - große Liefermengen an privilegierte Letztverbraucher mitteilt, für welche die EEG-Umlage nicht in vollem Umfang anfällt, obwohl Lieferungen an privilegierte Letztverbraucher in dem gemeldeten Umfang tatsächlich nicht angefallen sind (ebenso Cosack, in: Frenz/Müggenborg/Cosack/Henning/Schomerus, EEG, 5. Aufl., § 60 Rn. 124; in diesem Sinne wohl auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Der Senat legt seiner Entscheidung andere Rechtssätze zugrunde als das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 - und das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17.

  • OLG Dresden, 12.09.2017 - 9 U 455/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Der Verweis in § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014 auf § 74 EEG 2014 ist - entgegen der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17, zitiert nach juris, Tz. 8) - nach Ansicht des Senats so zu lesen, dass er jegliche bestehende Meldeverpflichtung nach Art derjenigen von § 74 Satz 1 EEG 2014 erfasst.

    des Folgejahres, dem Zeitpunkt des Eingreifens der Fälligkeitsfiktion, noch nicht gemeldet worden ist (so wohl auch OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG München, Beschluss vom 03.05.2018 - 28 U 4185/17).

    Das kann auch aus der Pflicht zu Korrekturmeldungen nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EEG 2014 abgeleitet werden (siehe auch OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17, zitiert nach juris, Tz. 9 a.E.).

    Der Senat legt seiner Entscheidung andere Rechtssätze zugrunde als das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 - und das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17.

  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2012 - 1 BvL 18/11, zitiert nach juris, Tz. 44; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl., Art. 3 Rn. 10-12).

    Daraus ergeben sich Grenzen für den Gesetzgeber, die je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2012 - 1 BvL 18/11, zitiert nach juris, Tz. 44).

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Mit wirtschaftlich ungleichen Belastungen verbundene Generalisierungen und Typisierungen sind nur dann mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die mit ihr verfolgten Ziele und angestrebten Vorteile noch im rechten Maß zu der - hier fehlenden - wirtschaftlich ungleichen Belastung innerhalb der Vergleichsgruppe stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11, zitiert nach juris, Tz. 107; BFH, Beschluss vom 25.04.2018 - IX B 21/18, zitiert nach juris, Tz. 17).

    Insofern geht der Hinweis der Beklagten auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.04.2018 - IX B 21/18 - zu den Zinsen nach § 233a AO i.V.m. § 238 AO, wo sich eine solche Rechtsfrage abweichend von der vorliegenden Konstellation tatsächlich stellt, fehl.

  • OLG Stuttgart, 01.02.2018 - 2 U 104/17

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen für die Fälligkeit der Abschlagsforderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Das gilt aufgrund des uneingeschränkten Verweises auf § 60 Abs. 1 EEG 2014 in § 60 Abs. 4 Satz 1 EEG 2014 nicht nur für die Jahresabrechnung, sondern auch für die monatlichen Abschläge gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 EEG 2014 (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2018 - 2 U 104/17, zitiert nach juris, Tz. 41).

    Weil § 60 Abs. 4 Satz 1 EEG 2014 abweichend vom allgemeinen Zivilrecht für die Fälligkeit eine Rechnungsstellung verlangt (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2018 - 2 U 104/17, zitiert nach juris, Tz. 46), ordnet § 60 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs. EEG 2014 für den Fall des § 60 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbs. EEG 2014 an, dass die anteilige EEG-Umlage für die vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen entgegen § 49 EEG 2012 bzw. § 74 Satz 1 EEG 2014 nicht mitgeteilte gelieferte Strommenge ab dem 01.01.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Gemäß § 242 BGB ist eine Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens nur dann unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, zitiert nach juris, Tz. 20; Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 103/11, zitiert nach juris, Tz. 12).
  • EuGH, 28.03.2019 - C-405/16

    Deutsches Gesetz von 2012 über erneuerbare Energien (EEG 2012) war keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28.03.2019 - C-405/16 - betrifft die beihilferechtliche Bewertung des EEG-Umlagesystems.
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Mit wirtschaftlich ungleichen Belastungen verbundene Generalisierungen und Typisierungen sind nur dann mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die mit ihr verfolgten Ziele und angestrebten Vorteile noch im rechten Maß zu der - hier fehlenden - wirtschaftlich ungleichen Belastung innerhalb der Vergleichsgruppe stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11, zitiert nach juris, Tz. 107; BFH, Beschluss vom 25.04.2018 - IX B 21/18, zitiert nach juris, Tz. 17).
  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 156/15

    Erhebung der EEG-Umlage: Begriff des Letztverbrauchers; Auslegung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Sie können vielmehr weitere Erkenntnisse heranziehen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 05.07.2016 - 9 U 156/15, zitiert nach juris, Tz. 76).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17
    Gemäß § 242 BGB ist eine Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens nur dann unzulässig, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, zitiert nach juris, Tz. 20; Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 103/11, zitiert nach juris, Tz. 12).
  • LG Tübingen, 10.04.2017 - 20 O 70/16
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

  • BGH, 23.10.2018 - VIII ZR 156/16

    Der insolvente Streitgenosse - und die Verfahrenstrennung in der

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2011 - 1 Kart 1/11

    Verfassungsmäßigkeit der Zinspflicht von Geldbußen gegen juristische Personen

  • OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19

    Fälligkeitszinsen gemäß dem EEG ; Nachtragsforderung EEG -Umlage; Pflicht zur

    Eine unverzügliche Mitteilung meint eine solche ohne schuldhaftes Zögern im Sinne des § 121 BGB (Kachel in: Altrock/Oschmann/Theobald, 4. Auflage 2013, § 49 EEG 2012, Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17).

    § 37 Abs. 5 EEG 2012 regelt eine verschuldensunabhängige Zinspflicht für jeden Fall der objektiv unvollständigen Meldung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17; OLG München, Beschluss vom 03.05.2018 - 28 U 4185/17; Salje, EEG 2017, § 60, Rn. 59).

    Dieser Zweck wäre erheblich gefährdet, wenn teilweise Nichtmeldung nicht von dem Anwendungsbereich des § 37 Abs. 5 EEG 2012 erfasst würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17).

    Abgesehen davon, dass bilanzkreisscharfe Mitteilungen gemäß § 74 Satz 2 EEG 2014 - die ggf. eine ausreichende Basis für die benötigten Informationen hätten sein können - auch erst seit der EEG-Novelle 2014 ab dem 01.08.2014 verlangt werden konnten, lässt sich dem EEG demgegenüber keine Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber zu besonderen Ermittlungen entnehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17, dort Rn. 46).

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