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   OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - I-3 Wx 82/13   

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https://dejure.org/2013,14858
OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - I-3 Wx 82/13 (https://dejure.org/2013,14858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2013 - I-3 Wx 82/13 (https://dejure.org/2013,14858)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - I-3 Wx 82/13 (https://dejure.org/2013,14858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Ergänzung eingetragener Vormerkung oder Klarstellungsvermerk bei Verlängerung der Annahmefrist für Kaufangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirkung eine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Annahmefrist verlängert: Keine Grundbuchänderung erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 244
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Insgesamt müssen Eintragung und - nachträgliche - Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen (BGHZ 193, 152 ff.; BGHZ 193, 183 ff.; BGH FamRZ 2012, S. 1213 f.; BGH, Beschluss vom 21. März 2013 in Sachen V ZB 74/12; vgl. auch Krüger ZNotP 2013, S. 11 ff.).

    Welcher Anspruch durch die Vormerkung gesichert wird, ist vorliegend aufgrund der Bezugnahme im Eintragungsvermerk nach § 44 Abs. 2 Satz 1 GBO der Eintragungsbewilligung zu entnehmen; bei zulässiger Verweisung ist die in Bezug genommene Urkunde genauso Inhalt des Grundbuchs wie die in ihm vollzogene Eintragung selbst (BGHZ 193, 152 ff. m.w.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1993 - 11 Wx 10/93

    Eintragung von Modifizierungen bei Vormerkung zur Sicherung eines künftigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Im Fall des OLG Karlsruhe (DNotZ 1994, S. 252 ff.) ging es in erster Linie um die Notwendigkeit einer Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern zu der Ergänzung des Eintragungsvermerks; dessen Zulässigkeit und Notwendigkeit wurden nur knapp behandelt.
  • BGH, 21.03.2013 - V ZB 74/12

    Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Insgesamt müssen Eintragung und - nachträgliche - Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen (BGHZ 193, 152 ff.; BGHZ 193, 183 ff.; BGH FamRZ 2012, S. 1213 f.; BGH, Beschluss vom 21. März 2013 in Sachen V ZB 74/12; vgl. auch Krüger ZNotP 2013, S. 11 ff.).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 156/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Behandlung einer Vormerkung zur Sicherung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Insgesamt müssen Eintragung und - nachträgliche - Bewilligung den gleichen sicherungsfähigen, auf dingliche Rechtsänderung gerichteten Anspruch betreffen (BGHZ 193, 152 ff.; BGHZ 193, 183 ff.; BGH FamRZ 2012, S. 1213 f.; BGH, Beschluss vom 21. März 2013 in Sachen V ZB 74/12; vgl. auch Krüger ZNotP 2013, S. 11 ff.).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Eine derartige Kongruenz bestand zum einen im Fall BGHZ 143, 175 ff., in dem es um einen inhaltsgleichen Auflassungsanspruch zwischen denselben Parteien ging und vorgenommene Modifizierungen sich nur auf die von der Vormerkung nicht umfassten weiteren Ansprüche der Parteien bezogen; zum anderen im Fall BGH NJW 2008, S. 578 ff., in dem es jeweils um die Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruches ging und lediglich drei Bedingungen, die demselben Zweck wie die zuvor vereinbarten dienen sollten, hinzugefügt wurden, mithin um Ergänzungen allein des Schuldgrundes, nicht Erweiterungen des Inhalts des gesicherten Anspruchs.
  • BGH, 22.04.1959 - V ZR 193/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Die Entscheidung BGH LM § 883 BGB Nr. 6 (BGH BeckRS 1959, 31205905), die für die Erweiterung der Vormerkungswirkungen eine Ergänzung des bereits bestehenden Vormerkungseintrags verlangt, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wiederverwendung einer Vormerkung überholt (Staudinger-Gursky a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 22 U 145/91

    Anforderungen an die Form der Verlängerung der Annahmefrist für ein bindendes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Gleiches gilt für den Begründungsgang in OLG Köln Rpfleger 1977, S. 166 f. In der Sache des OLG Frankfurt (DNotZ 1994, S. 247 ff.) war der Sachverhaltsdarstellung zufolge die Auflassungsvormerkung selbst auflösend bedingt und befristet.
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
    Eine derartige Kongruenz bestand zum einen im Fall BGHZ 143, 175 ff., in dem es um einen inhaltsgleichen Auflassungsanspruch zwischen denselben Parteien ging und vorgenommene Modifizierungen sich nur auf die von der Vormerkung nicht umfassten weiteren Ansprüche der Parteien bezogen; zum anderen im Fall BGH NJW 2008, S. 578 ff., in dem es jeweils um die Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruches ging und lediglich drei Bedingungen, die demselben Zweck wie die zuvor vereinbarten dienen sollten, hinzugefügt wurden, mithin um Ergänzungen allein des Schuldgrundes, nicht Erweiterungen des Inhalts des gesicherten Anspruchs.
  • OLG München, 17.08.2022 - 7 U 4125/19

    Zum gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung

    Die Frage, ob die Verlängerung der Annahmefrist für ein befristetes Vertragsangebot ohne erneute Eintragung den Vormerkungsschutz nach Ablauf der ursprünglichen Frist entfallen lässt, ist umstritten und wird zumindest in der Kommentarliteratur zumeist pauschal verneint oder bejaht (bejahend bspw. Herrler in Grüneberg, BGB, 81. Auflage, München 2022, Rdnr. 20 zu § 885 BGB, verneinend dagegen bspw. Assmann in BeckOGK BGB, Stand 01.08.2020, Rdnr. 85.2 zu § 883 BGB, Kohler in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, München 2020, Rdnr. 36 zu § 885 BGB und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - I-3 Wx 82/13).

    Zwar geht es bei der streitgegenständlichen Konstellation der Verlängerung einer Annahmefrist für ein Vertragsangebot vor deren Ablauf nicht um die Wiederverwendung einer eingetragenen Vormerkung nach deren Erlöschen infolge Aufhebung des ursprünglichen Vertrags und Abschluss eines anderweitigen (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - I-3 Wx 82/13, Rdnr. 21), jedoch sind aufgrund der strikten Akzessorietät der Vormerkung die vom BGH zur Frage der Wiederverwendung einer Vormerkung entwickelten Grundsätze zur erforderlichen Kongruenz von Eintragung, Bewilligung und Anspruch zugrunde zu legen.

    Das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - I-3 Wx 82/13, gelangt - wenn auch mit anderer Begründung - zum gleichen Ergebnis wie der Senat.

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