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   OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - I-3 Wx 85/12   

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https://dejure.org/2013,14566
OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - I-3 Wx 85/12 (https://dejure.org/2013,14566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2013 - I-3 Wx 85/12 (https://dejure.org/2013,14566)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - I-3 Wx 85/12 (https://dejure.org/2013,14566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts nach Erlöschen der Erbbauzinslast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines durch Zwangsversteigerung erworbenen Erbbaurechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erbbaurechtliche Zustimmungsersetzung ohne Berufung auf Verlust der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Erbbauzinszahlung bei Zwangsversteigerung nachfolgender rechtsgeschäftlicher Grundstücksveräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Erbbaurechts nach Erlöschen der Erbbauzinslast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines durch Zwangsversteigerung erworbenen Erbbaurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung: Weiterveräußerung trotz offenem Erbbauzins?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zustimmung zur Veräußerung darf Grundstückseigentümerbei Anspruch des Erbbauberechtigten nicht verweigern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 27.12.2011 - 20 W 81/11

    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zum Erwerb des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    aa)Für die Gegebenheiten in der Zwangsversteigerung selbst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHZ 100, 107 ff.; dem folgend OLG Frankfurt FGPrax 2012, S. 89 f. und OLG Hamm FGPrax 2012, S. 229 f.), dass die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert werde und zu ersetzen sei, falls der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt habe, aus diesem Grundpfandrecht die Zwangsversteigerung betrieben werde und der Eigentümer die Verweigerung seiner Zustimmung für den Zuschlag lediglich darauf stütze, dass die Erbbauzinsreallast infolge dieses Zuschlages erlösche und der Meistbietende nicht bereit sei, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten.
  • OLG Hamm, 23.05.2012 - 15 W 409/11

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers in der Zwangsversteigerung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    aa)Für die Gegebenheiten in der Zwangsversteigerung selbst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHZ 100, 107 ff.; dem folgend OLG Frankfurt FGPrax 2012, S. 89 f. und OLG Hamm FGPrax 2012, S. 229 f.), dass die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert werde und zu ersetzen sei, falls der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt habe, aus diesem Grundpfandrecht die Zwangsversteigerung betrieben werde und der Eigentümer die Verweigerung seiner Zustimmung für den Zuschlag lediglich darauf stütze, dass die Erbbauzinsreallast infolge dieses Zuschlages erlösche und der Meistbietende nicht bereit sei, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten.
  • AG Gütersloh, 13.06.1990 - 7 II 5/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    Anderes muss jedoch grundsätzlich gelten, wenn eine Erbbauzinsreallast infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung erloschen war; dann kann die Zustimmung zur lastenfreien Veräußerung verlangt werden (so im Ergebnis bereits AG Gütersloh Rpfleger 1990, S. 506).
  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 15 Wx 220/09

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, die Rechtsposition des Grundstückseigentümers könne dadurch nachteilig betroffen werden, dass der Erbbaurechtswerber nicht in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbaurechtsinhabers, insbesondere zu einer Entrichtung des Erbbauzinses und einer Verpflichtung zur Anpassung des Erbbauzinses an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse, eintrete; der Eigentümer dürfe deshalb die Zustimmung verweigern, solange nicht sichergestellt sei, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernehme (OLG Hamm FGPrax 2010, S. 319 ff. sowie DNotZ 1976, S. 534 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1985, S. 203; OLG Celle Rpfleger 1983, S. 270).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1984 - 5 W 63/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, die Rechtsposition des Grundstückseigentümers könne dadurch nachteilig betroffen werden, dass der Erbbaurechtswerber nicht in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbaurechtsinhabers, insbesondere zu einer Entrichtung des Erbbauzinses und einer Verpflichtung zur Anpassung des Erbbauzinses an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse, eintrete; der Eigentümer dürfe deshalb die Zustimmung verweigern, solange nicht sichergestellt sei, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernehme (OLG Hamm FGPrax 2010, S. 319 ff. sowie DNotZ 1976, S. 534 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1985, S. 203; OLG Celle Rpfleger 1983, S. 270).
  • OLG Celle, 15.10.1982 - 4 U 145/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, die Rechtsposition des Grundstückseigentümers könne dadurch nachteilig betroffen werden, dass der Erbbaurechtswerber nicht in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbaurechtsinhabers, insbesondere zu einer Entrichtung des Erbbauzinses und einer Verpflichtung zur Anpassung des Erbbauzinses an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse, eintrete; der Eigentümer dürfe deshalb die Zustimmung verweigern, solange nicht sichergestellt sei, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernehme (OLG Hamm FGPrax 2010, S. 319 ff. sowie DNotZ 1976, S. 534 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1985, S. 203; OLG Celle Rpfleger 1983, S. 270).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 127/99

    Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch den Erbbauberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    Zum anderen kann ein Ausschluss der Zustimmung für bestimmte Fälle im Voraus nicht zum dinglichen Inhalt eines Erbbaurechts gemacht werden (BayObLG NJW-RR 2000, S. 162 f.).
  • OLG Hamm, 12.01.1976 - 15 W 211/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, die Rechtsposition des Grundstückseigentümers könne dadurch nachteilig betroffen werden, dass der Erbbaurechtswerber nicht in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbaurechtsinhabers, insbesondere zu einer Entrichtung des Erbbauzinses und einer Verpflichtung zur Anpassung des Erbbauzinses an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse, eintrete; der Eigentümer dürfe deshalb die Zustimmung verweigern, solange nicht sichergestellt sei, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernehme (OLG Hamm FGPrax 2010, S. 319 ff. sowie DNotZ 1976, S. 534 ff.; OLG Oldenburg Rpfleger 1985, S. 203; OLG Celle Rpfleger 1983, S. 270).
  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 3 Wx 85/12
    aa)Für die Gegebenheiten in der Zwangsversteigerung selbst hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHZ 100, 107 ff.; dem folgend OLG Frankfurt FGPrax 2012, S. 89 f. und OLG Hamm FGPrax 2012, S. 229 f.), dass die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers ohne ausreichenden Grund verweigert werde und zu ersetzen sei, falls der Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt habe, aus diesem Grundpfandrecht die Zwangsversteigerung betrieben werde und der Eigentümer die Verweigerung seiner Zustimmung für den Zuschlag lediglich darauf stütze, dass die Erbbauzinsreallast infolge dieses Zuschlages erlösche und der Meistbietende nicht bereit sei, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - 3 Wx 151/14

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Erteilung

    Der Grundstückseigentümer ist daher berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, solange nicht sichergestellt ist, dass der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernimmt (vgl. OLG Hamm FGPrax 2010, 319 ff. sowie DNotZ 1976, 534 ff.; OLG Oldenburg Rpfl 1985, 203; OLG Celle Rpfl 1993, 270; differenzierend Maaß in BeckOK § 7 ErbbauRG, Rn. 7. Vgl. zum Meinungsstand auch Senat FGPrax 2013, 246, Rn. 22).

    In gleicher Weise besteht ein Anspruch auf Zustimmung zudem auch dann, wenn der Erwerber eines Erbbaurechts, das der Veräußerer seinerseits zuvor durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung frei von der gemäß § 52 Abs. 1 ZVG erloschenen Erbbauzinsreallast erworben hatte, sich weigert, die schuldrechtliche Verpflichtung zur Entrichtung des Erbbauzinses zu übernehmen, da der Grundstückseigentümer ansonsten gegenüber dem Erwerber im Nachhinein besser gestellt wäre als er es zuvor im Verhältnis zu dem Ersteher in der Zwangsversteigerung gewesen ist (vgl. Senat, RNotZ 2013, 542, 545).

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