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   OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - I-24 W 44/18   

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https://dejure.org/2018,23588
OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - I-24 W 44/18 (https://dejure.org/2018,23588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2018 - I-24 W 44/18 (https://dejure.org/2018,23588)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - I-24 W 44/18 (https://dejure.org/2018,23588)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 13.08.2007 - 2 W 70/07

    Verhängung einer Verzögerungsgebühr wegen Herbeiführen der Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 W 44/18
    Die Auferlegung einer besonderen Gebühr (Verzögerungsgebühr) kommt gemäß § 38 GKG auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - I-6 W 1/15 -, Rn. 12; Beschluss vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15 -, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 70/07 -, Rn 9; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 20 W 5/95 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 21.02.1995 - 20 W 5/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 W 44/18
    Die Auferlegung einer besonderen Gebühr (Verzögerungsgebühr) kommt gemäß § 38 GKG auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - I-6 W 1/15 -, Rn. 12; Beschluss vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15 -, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 70/07 -, Rn 9; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 20 W 5/95 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 6 W 1/15

    Voraussetzungen der Auferlegung einer besonderen Gebühr gem. § 38 S. 1 GKG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 W 44/18
    Die Auferlegung einer besonderen Gebühr (Verzögerungsgebühr) kommt gemäß § 38 GKG auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - I-6 W 1/15 -, Rn. 12; Beschluss vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15 -, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 70/07 -, Rn 9; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 20 W 5/95 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2015 - 1 W 47/15

    Voraussetzungen einer Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 W 44/18
    Die Auferlegung einer besonderen Gebühr (Verzögerungsgebühr) kommt gemäß § 38 GKG auch dann in Betracht, wenn nach Erlass eines Versäumnisurteils aufgrund des Einspruchs der säumigen Partei ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2015 - I-6 W 1/15 -, Rn. 12; Beschluss vom 27. November 2015 - I-1 W 47/15 -, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2007 - 2 W 70/07 -, Rn 9; a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 20 W 5/95 -, Rn. 4, jeweils zitiert nach juris).
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