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   OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - I-21 U 191/02   

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https://dejure.org/2004,24733
OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - I-21 U 191/02 (https://dejure.org/2004,24733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2004 - I-21 U 191/02 (https://dejure.org/2004,24733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - I-21 U 191/02 (https://dejure.org/2004,24733)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Zwar trifft es zu, dass die Baubeschreibung als sinnvolles Ganzes auszulegen ist und es keinen grundsätzlichen Vorrang des Leistungsverzeichnisses vor den Vorbemerkungen gibt (BGH BauR 1999, 897, 898 zur Leistungsbeschreibung eines VOB-Bauvertrages).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 7/00

    Aufrechnung mit Gegenforderung und widerklagende Geltenmachung überschießenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Auch dann nämlich, wenn der Unternehmer nach § 633 Abs. 2 BGB a.F. die Beseitigung des Mangels verweigern darf, kann der Besteller grundsätzlich seinen Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nach den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen berechnen und ist nicht auf die Geltendmachung der Minderung beschränkt (BGHZ 59, 365, 366; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 635 Rdnr. 6 b); anders ist es in analoger Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB nur dann, wenn es für den Unternehmer unzumutbar wäre, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise gemachten unverhältnismäßigen Aufwendungen tragen zu müssen (BGHZ 59, 365, 366 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 522, 523; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 635 Rdnr. 6 b).
  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Die werdenden Wohnungseigentümer treten, sofern ihnen - wovon vorliegend ausgegangen werden kann - eine Vormerkung eingeräumt worden ist und sie den Besitz an der von ihnen erworbenen Wohnung ergriffen haben, als sog. "faktische Wohnungseigentümer" an die Stelle des Bauträgers, verdrängen ihn aus der Eigentümerversammlung und haben das Stimmrecht inne (BayObLG, NJW 1990, 3216, 3217; Pause, NJW 1993, 553, 558; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 472).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Die Ausführung der Fenster in den Treppenhäusern als Kreuzstockfenster ist zwar keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. Zusicherungsfähige Eigenschaften eines Werkes können nämlich nur konkrete Merkmale des Werkes sein, die über die reine Leistungsbeschreibung hinausgehen (BGH NJW-RR 1996, 783, 784; BGHZ 96, 111, 114; BGH NJW 1981, 1448; Palandt/Sprau, BGB, 61 Aufl., § 633 Rdnr. 3).
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Die Ausführung der Fenster in den Treppenhäusern als Kreuzstockfenster ist zwar keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. Zusicherungsfähige Eigenschaften eines Werkes können nämlich nur konkrete Merkmale des Werkes sein, die über die reine Leistungsbeschreibung hinausgehen (BGH NJW-RR 1996, 783, 784; BGHZ 96, 111, 114; BGH NJW 1981, 1448; Palandt/Sprau, BGB, 61 Aufl., § 633 Rdnr. 3).
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Auch dann nämlich, wenn der Unternehmer nach § 633 Abs. 2 BGB a.F. die Beseitigung des Mangels verweigern darf, kann der Besteller grundsätzlich seinen Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nach den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen berechnen und ist nicht auf die Geltendmachung der Minderung beschränkt (BGHZ 59, 365, 366; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 635 Rdnr. 6 b); anders ist es in analoger Anwendung des § 251 Abs. 2 BGB nur dann, wenn es für den Unternehmer unzumutbar wäre, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise gemachten unverhältnismäßigen Aufwendungen tragen zu müssen (BGHZ 59, 365, 366 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 522, 523; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 635 Rdnr. 6 b).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Die Ausführung der Fenster in den Treppenhäusern als Kreuzstockfenster ist zwar keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. Zusicherungsfähige Eigenschaften eines Werkes können nämlich nur konkrete Merkmale des Werkes sein, die über die reine Leistungsbeschreibung hinausgehen (BGH NJW-RR 1996, 783, 784; BGHZ 96, 111, 114; BGH NJW 1981, 1448; Palandt/Sprau, BGB, 61 Aufl., § 633 Rdnr. 3).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2004 - 21 U 191/02
    Die Befugnis, die Wahl zwischen den verschiedenen Gewährleistungsrechten, hier insbesondere zwischen Minderung und Schadensersatz, zu treffen, steht nicht den einzelnen Wohnungseigentümern, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zu, die hierüber gemäß § 21 WEG mit Stimmenmehrheit zu beschließen hat (BGH NJW 1979, 2207, 2208; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdnr. 488).
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