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   OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - I-11 U 32/15   

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https://dejure.org/2017,27943
OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - I-11 U 32/15 (https://dejure.org/2017,27943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.07.2017 - I-11 U 32/15 (https://dejure.org/2017,27943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - I-11 U 32/15 (https://dejure.org/2017,27943)
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    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2011 - VIII ZR 108/08

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 11 U 32/15
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der (erneuten) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: VIII ZR 108/08; BGH, Urteil vom 18.10.2005, Az.: VI ZR 270/04, Urteil vom 12.03.2004, Az.: V ZR 257/03; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 529 Rdn. 2 ff.).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 11 U 32/15
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der (erneuten) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: VIII ZR 108/08; BGH, Urteil vom 18.10.2005, Az.: VI ZR 270/04, Urteil vom 12.03.2004, Az.: V ZR 257/03; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 529 Rdn. 2 ff.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 11 U 32/15
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der (erneuten) Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, Az.: VIII ZR 108/08; BGH, Urteil vom 18.10.2005, Az.: VI ZR 270/04, Urteil vom 12.03.2004, Az.: V ZR 257/03; Zöller-Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 529 Rdn. 2 ff.).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 11 U 32/15
    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.06.2003, Az.: 1 BvR 2285/02; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22.11.2004, Az.: 1 BvR 1935/03).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 11 U 32/15
    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.06.2003, Az.: 1 BvR 2285/02; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22.11.2004, Az.: 1 BvR 1935/03).
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