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   OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - I-6 U 219/06   

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https://dejure.org/2007,17594
OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - I-6 U 219/06 (https://dejure.org/2007,17594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2007 - I-6 U 219/06 (https://dejure.org/2007,17594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2007 - I-6 U 219/06 (https://dejure.org/2007,17594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlerhafter ladungsfähiger Anschrift des Klägers in der Klageschrift; Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses; Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung seines hälftigen Gewinnanteils nach Auflösung einer angeblich bestehenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 288; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533 Nr. 1 2. Alt.; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; BGB § 705; ; BGB § 730; ; BGB § 731; ; BGB § 734

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende ladungsfähige Anschrift des Klägers - Substantiierung der Behauptung des mündlichen Abschlusses eines Gesellschaftsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 06.02.2002 - 4 U 43/01

    Drogenberatungsstelle als Beeinträchtigung des Mietgebrauchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Dafür sprächen die Geschäftspapiere, die gemeinschaftlichen Baukonten und die Einlassung des Beklagten vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in den Verfahren - 4 U 43/01 - und - 4 U 64/01 - laut dem Tatbestand der beiden Urteile vom 30. Juli 2002 auf Seite 7 (XIII 4 = Anlagenband zum Schriftsatz des Beklagten vom 1. März 2005 = AB I, 89 und XIV 4 = AB 1, 120) sowie im hiesigen Rechtsstreit.

    bei der Q-Bank und dass der Beklagte in den beiden Verfahren vor dem OLG Karlsruhe - 4 U 43/01 - und - 4 U 64/01 - (Tatbestand der Urteile vom 30. Juli 2002, Seite 7, XIII 4, AB I, 89; XIV 4 = AB 1, 120) als Verteidigung gegen den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Architektenhonorar für die beiden Bauvorhaben eingewandt hat, die GbR habe hinsichtlich der beiden Bauvorhaben zwischen den Parteien bestanden, die Mutter und die Lebensgefährtin seien vom Kläger als "Strohfrauen" vorgeschoben worden.

    Dementsprechend hatte der Kläger ausweislich des Tatbestandes des Urteils vom 30. Juli 2002 - 4 U 43/01 - (XIII 4, AB I, 83 ff., 88) auch in dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe, in welchem er Architektenhonorar für das Bauvorhaben G.-Straße geltend machte, behauptet, dass seine Mutter Gesellschafterin der BGB-Gesellschaft mit dem Beklagten gewesen sei.

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02

    Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (NJW 1988, 2114 f. = BGHZ 102, 332, 336; NJW-RR 2004, 1503) ist die Klage unzulässig, wenn die Klageschrift keine (korrekte) ladungsfähige Anschrift des Klägers enthält, obwohl die Angabe ohne weiteres möglich ist und kein schützenswertes Interesse entgegensteht.

    Abgesehen davon, dass der Vorsitzende der 1. Zivilkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen - 1 O 114/05 - in seiner Verfügung vom 25. November 2005 (C I, AB 11, 68) den Kläger nur auffordert, die von ihm angegebene Anschrift "R-Straße, S-Stadt" zu belegen, so dass über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Anschrift noch keine Aussage getroffen wird, kämen etwaige Zweifel zu diesem Zeitpunkt zu spät, weil das Unrichtigwerden der Anschrift im Laufe des Prozesses nicht zur Unzulässigkeit der Klage führt (BGH, NJW-RR 2004, 1503).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03

    Zulässigkeit der Berufung bei Umstellung des Antrags auf Zahlung an eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Dies wäre ohne weiteres möglich gewesen, weil es sich dabei gemäß § 264 Nr. 2 ZPO nicht um eine Klageänderung (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 955) gehandelt hätte.
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (NJW 1988, 2114 f. = BGHZ 102, 332, 336; NJW-RR 2004, 1503) ist die Klage unzulässig, wenn die Klageschrift keine (korrekte) ladungsfähige Anschrift des Klägers enthält, obwohl die Angabe ohne weiteres möglich ist und kein schützenswertes Interesse entgegensteht.
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Rechtsschutzbedürfnis bedeutet ein berechtigtes Interesse des Klägers daran, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes ein Zivilgericht in Anspruch zu nehmen (BGH, NJW-RR 89, 263).
  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    d) Die mit Ausnahme des unverändert gebliebenen Antrages zu Ziffer 2 neu formulierten Anträge zu Ziffer 1. a) bis 1. c) sind gemäß § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 283), so dass es weder auf eine Zustimmung des Beklagten noch darauf ankommt, ob die Klageänderung gemäß § 533 Nr. 1 2. Alt., Nr. 2 ZPO für sachdienlich erachtet und auf Tatsachen gestützt werden kann, die der Senat seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat.
  • BGH, 03.05.1976 - II ZR 92/75

    Umwandlung von Einzelansprüchen eines Gesellschafters aus dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Bei den im Vollstreckungsbescheid aufgeführten Forderungen des Klägers handelte es sich um Einzelansprüche aus dem angeblichen Gesellschaftsverhältnis mit dem Beklagten, die mit der vom Kläger behaupteten Auflösung der Gesellschaft im November 1996 unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung geworden waren und daher nicht selbständig geltend gemacht werden konnten (vgl. BGH, WM 1976, 789; NJW 1984, 1455, 1456).
  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 88/83

    Klage eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter nach Auflösung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06
    Bei den im Vollstreckungsbescheid aufgeführten Forderungen des Klägers handelte es sich um Einzelansprüche aus dem angeblichen Gesellschaftsverhältnis mit dem Beklagten, die mit der vom Kläger behaupteten Auflösung der Gesellschaft im November 1996 unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung geworden waren und daher nicht selbständig geltend gemacht werden konnten (vgl. BGH, WM 1976, 789; NJW 1984, 1455, 1456).
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