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   OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - I-13 U 38/11   

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OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - I-13 U 38/11 (https://dejure.org/2011,50319)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2011 - I-13 U 38/11 (https://dejure.org/2011,50319)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - I-13 U 38/11 (https://dejure.org/2011,50319)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 13 U 38/11
    Die Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB, der Kenntnisse des Vertreters dem Vertretenen zurechnet, ist im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar (BGH NJW 1982, 1585; WM 1962, 609; Palandt/Thomas, BGB, 70. Aufl., § 819 Rdnr. 3).

    Wenn die Vertretungsmacht dagegen zwar nicht das Grundgeschäft erfasste, auf dem die Leistung beruhte, wohl aber den Empfang der Leistung als solchen, wird vom BGH (NJW 1982, 1585) die Auffassung vertreten, dass der Vertretene sich nach § 166 Abs. 1 BGB so behandeln lassen muss, als hätte er selbst Kenntnis vom fehlenden Rechtsgrund gehabt.

    Zu diesen allgemeinen Vorschriften zählt auch § 279 BGB a.F. (BGHZ 83, 293), jetzt § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB ("Beschaffungsrisiko").

  • BGH, 10.02.1971 - VIII ZR 182/69

    Konkursanfechtung und Treuhandvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 13 U 38/11
    Wer sich im rechtsgeschäftlichen Verkehr bei der Abgabe von Willenserklärungen eines Vertreters bedient, muss es im schutzwürdigen Interesse des Adressaten hinnehmen, dass ihm die Kenntnis des Vertreters als eigene zugerechnet wird, kann sich also nicht auf eigene Unkenntnis berufen (BGH, a.a.O.; BGHZ 55, 307, 311).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 13 U 38/11
    Nach dieser Bestimmung hat der Schuldner einer Geldschuld abweichend von § 275 BGB nach dem Prinzip der unbeschränkten Vermögenshaftung sein Unvermögen zur Leistung auch dann zu vertreten, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt (BGHZ 107, 92).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07

    Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 13 U 38/11
    Die Überweisung erfolgte in dem zwischen den Parteien bestehenden Valutaverhältnis ohne Rechtsgrund und ist auf dieser Ebene rückabzuwickeln (BGH NJW 2008, 2331).
  • BGH, 20.06.1968 - VII ZR 170/66

    Sachverhaltsüberprüfung unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 13 U 38/11
    Sie gilt nicht für andere Fälle der Leistungskondiktion, insbesondere nicht für die Rückforderung des bewusst ohne Rechtsgrund und ohne oder sogar gegen den Willen des Empfängers Geleisteten (vgl. BGH WM 1968, 1201; Palandt/Sprau, BGB, 70. Auflage, § 814 Rdnr. 2).
  • BGH, 29.03.1962 - VII ZR 238/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 13 U 38/11
    Die Vorschrift des § 166 Abs. 1 BGB, der Kenntnisse des Vertreters dem Vertretenen zurechnet, ist im Rahmen des § 819 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar (BGH NJW 1982, 1585; WM 1962, 609; Palandt/Thomas, BGB, 70. Aufl., § 819 Rdnr. 3).
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