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   OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - I-2 U 49/15   

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OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - I-2 U 49/15 (https://dejure.org/2016,5094)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2016 - I-2 U 49/15 (https://dejure.org/2016,5094)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - I-2 U 49/15 (https://dejure.org/2016,5094)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Prothetischer Stent I

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen balonexpandierbaren Stend im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen balonexpandierbaren Stend im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    a) Der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen steht es nicht entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (sic: vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses (sic: nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung) einen Verfügungsantrag anbringt und über beide Anliegen in demselben Termin verhandelt wird (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ggf. ist sogar das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist.

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    2012, 413 [LS]; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris; Mitt.

    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris).

    Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12).

  • LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4b O 12/13

    Prothetischer Stent

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Verfügungsklägerin nach Erlass der erstinstanzlichen Einspruchsentscheidung vom 11.02.2013 bereits am 18.02.2013 einen auf das Verfügungspatent gestützten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die N Medizintechnik GmbH sowie die N Corporation gestellt hat, auf welchen das Landgericht diese Wettbewerber durch Urteil vom 30.04.2013 (Az. 4b O 12/13) im Wege der einstweiligen Verfügung u.a. zur Unterlassung verurteilt hat.

    Auch hatten die N Medizintechnik GmbH und die N Corporation gegen das Urteil des Landgerichts vom 30.04.2013 (Az. 4b O 12/13) Berufung eingelegt, wobei in dem seinerzeit vor dem Senat geführten Berufungsverfahren (Az. I-2 U 18/13) auch intensiv über den Rechtsbestand des Verfügungspatents gestritten wurde.

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris).

    Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12).

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    In der Rechtsprechung (BGH, GRUR 1990, 997, 1001 - Ethofumesat) ist dementsprechend anerkannt, dass einem über die Laufzeit des Patents hinaus fortwirkenden Störungszustand, der von während der Laufzeit des Patents begangenen Verletzungshandlungen ausgeht, mit einem Störungsbeseitigungsanspruch analog § 1004 BGB begegnet werden kann, sofern die Gefahr besteht, dass sich dieser Störungszustand auch noch nach dem Ablauf des Patents zum Nachteil des Schutzrechtsinhabers schädlich auf dessen Vermögenslage auswirkt.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. nur BGH, GRUR 2016, 88, 89 - Deltamethrin).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 2 U 47/10

    "Gleitsattelscheibenbremse I"; Grundlagen und Umfang des Auskunftsanspruchs gem.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Indem § 140b Abs. 4 PatG vorsieht, dass die Auskunftsansprüche ausgeschlossen sind, wenn die Inanspruchnahme des Verletzers "im Einzelfall" unverhältnismäßig ist, macht das Gesetz klar, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Regelmaßnahme darstellt und dass von ihr nur unter besonderen Umständen abgesehen werden soll, die den Entscheidungsfall von der typischen Sachverhaltsgestaltung unterscheiden, für die § 140b PatG die Pflicht zur Auskunftserteilung anordnet (Senat, InstGE 12, 210 - Gleitsattelscheibenbremse).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4c O 113/13

    G-CSF-Polypeptid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
    Weil dem so ist und weil immer nur eine solche Maßnahme gerechtfertigt ist, die zur Folgenbeseitigung erforderlich und hinreichend ist, muss der Patentinhaber, der einen Beseitigungsanspruch geltend macht, substantiiert dazu vortragen, dass und welcher Schadenssachverhalt trotz regulären Schadensausgleichs (§ 139 Abs. 2 PatG) in Bezug auf die vorgefallenen Verletzungshandlungen bestehen bleibt und welche konkrete Beseitigungsmaßnahme angesichts dessen erforderlich ist, um diesen Schaden zu beseitigen (LG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2014 - 4c O 113/13).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • BGH, 20.03.2014 - X ZR 128/12

    Patentfähigkeit eines Arretiersystems zum mechanischen Verbinden von Bodenplatten

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine

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