Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-6 U 182/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,59141
OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-6 U 182/11 (https://dejure.org/2013,59141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-6 U 182/11 (https://dejure.org/2013,59141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-6 U 182/11 (https://dejure.org/2013,59141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,59141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer nordrhein-westfälischen Sparkasse wegen Überschreitung der Kompetenzen bei der Genehmigung von Überziehungen der Kreditlinie eines Unternehmens

  • rechtsportal.de

    Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer nordrhein-westfälischen Sparkasse wegen Überschreitung der Kompetenzen bei der Genehmigung von Überziehungen der Kreditlinie eines Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer nordrhein-westfälischen Sparkasse wegen Überschreitung der Kompetenzen bei der Genehmigung von Überziehungen der Kreditlinie eines Unternehmens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB aufgehoben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Auch für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei einer Kreditvergabe ist maßgebend, ob der Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe die banküblichen Informations- und Prüfungspflichten bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verletzt hat (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148 ff. sowie vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, WM 2009, 1930 ff.).

    Rechnet er mit Umständen, die eine Pflichtwidrigkeit seines Tuns und eine Minderwertigkeit des Rückzahlungsanspruchs begründen, und nimmt er diese billigend in Kauf, ist bedingter Vorsatz gegeben (BGH, Urt. v. 13. August 2009 - 3 StR 576/08, WM 2009, 1930 ff./juris Tz24 m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09

    Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse hinsichtlich Gewährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 27. Juli 2011 verkündeten Urteils der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 119/09) unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an die Klägerin über den bereits vom Landgericht zuerkannten Betrag hinaus weitere 84.143,96 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen.

    Die Klägerin beantragt (sinngemäß), den Beklagten unter teilweiser Abänderung des am 27. Juli 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (33 O 119/09) zu verurteilen, an sie weitere 89.143,96 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Denn bei einem Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung gehört der Ursachenzusammenhang mit einem daraus erwachsenen allgemeinen Vermögensschaden nicht zur haftungsbegründenden, sondern zur haftungsausfüllenden Kausalität, für deren Nachweis ebenfalls die in § 287 ZPO vorgesehenen Erleichterungen gelten (BGH, Urt. v. 04. November 2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280 ff. = WM 2002, 2509 ff. m.w.N.).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Auch für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei einer Kreditvergabe ist maßgebend, ob der Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe die banküblichen Informations- und Prüfungspflichten bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers verletzt hat (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148 ff. sowie vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, WM 2009, 1930 ff.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Beklagte abweichend von der Sichtweise seines für das Kreditengagement zuständigen Mitarbeiters zu einem anderen Verständnis hätte kommen können, zumal der Beklagte seinen Geschäftsbereich so zu organisieren hatte, dass vorhandenes Wissen von Mitarbeitern akten- oder EDV-mäßig erfasst und abrufbar ist (BGH, Urt. v. 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868/juris Tz 25).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Für eine solche Klageerweiterung gelten die Beschränkungen des § 533 ZPO nicht (BGH, Urt. v. 19. März 2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152/juris Tz 24 ff.).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Für eine Besserbehandlung der Vorstände von Sparkassen im Vergleich zu den Vorständen privatrechtlich organisierter Banken sieht der Senat keinen Anlass (so wohl auch schon Oberlandesgericht Schleswig, Urt. v. 18. Oktober 2007 - 5 U 19/07; nachfolgend, diese Frage aber ausdrücklich offenlassend, BGH, Urt. v. 27. Oktober 2009 - XI ZR 225/08 = BGHZ 183, 60/juris Tz 16).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZR 70/09

    Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Vertragsvereinbarung der Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    In beiden Fällen handelt es sich also um auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Vorstandsamtes gerichtete freie Dienstverträge, die nachrangig oder neben dem zugrunde liegenden Organverhältnis die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vorstandsmitglied und der Anstellungskörperschaft regeln, die nicht schon durch dessen organschaftliche Stellung vorgegeben sind (vgl. etwa BGH, Urt. v. 10. Mai 2010 - II ZR 70/09, WM 2010, 1321 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer Sparkasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11
    Für eine Besserbehandlung der Vorstände von Sparkassen im Vergleich zu den Vorständen privatrechtlich organisierter Banken sieht der Senat keinen Anlass (so wohl auch schon Oberlandesgericht Schleswig, Urt. v. 18. Oktober 2007 - 5 U 19/07; nachfolgend, diese Frage aber ausdrücklich offenlassend, BGH, Urt. v. 27. Oktober 2009 - XI ZR 225/08 = BGHZ 183, 60/juris Tz 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht