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   OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - VI-2 U (Kart) 6/16   

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OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - VI-2 U (Kart) 6/16 (https://dejure.org/2018,16360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2018 - VI-2 U (Kart) 6/16 (https://dejure.org/2018,16360)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2018 - VI-2 U (Kart) 6/16 (https://dejure.org/2018,16360)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Wasserkonzessionen: Wenn die Kommune nicht so darf, wie sie will

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Wasserkonzession: Wettbewerb auch ohne Vergaberecht

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung von Wasserkonzessionsverträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trinkwasserkonzessionen sind diskriminierungsfrei zu vergeben (VPR 2018, 189)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
    In einem solchen Fall beruht das zum Vollzug des Betreiberwechsels gestellte vertragliche Übereignungsverlangen auf einem Rechtsverstoß und vertieft ihn (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, 4153, juris Rn. 95).

    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, 4153, juris Rn. 66), die hier im Mai 2012 getroffen worden ist.

    Städte und Gemeinden handeln bei Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, 4153, juris Rn. 18 mwNachw.).

    Er umfasst sämtliche Wege, die sich für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gebiet der Gemeinde oder Stadt eignen (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, 4153, juris Rn. 21).

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, 4153, juris Rn. 50, 54).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Erhalt der Wasserkonzession interessierten Unternehmen zumindest die Entscheidungskriterien der Gemeinde rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (so auch Schröder NVwZ 2017, S. 504; zur Vergabe von Stromkonzessionen BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, juris Rn. 44-46 m.w.Nachw. - Stromnetz Heiligenhafen -: Bekanntgabe der Entscheidungskriterien und ihrer Gewichtung).

    Vielmehr ist ausreichend, wenn sie allen Unternehmen in einem gleichlautenden Verfahrensbrief (Ausschreibungsbedingungen) rechtzeitig mitgeteilt werden, nachdem sie aufgrund der Bekanntmachung ihr Interesse an der Konzession bekundet haben (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, juris Rn. 48 m.w.Nachw. - Stromnetz Heiligenhafen ).

    Für den Bereich der Konzessionsvergaben für die Versorgung mit Elektrizität und Gas ist die Auswahl vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, juris Rn. 49 m.w.Nachw. - Stromnetz Heiligenhafen ; BGH Urteil v. 17.12.2013, KZR 66/12 Rn. 36 ff. - Stromnetz Berkenthin ).

  • LG Essen, 20.10.2014 - 3 O 328/13

    Umfang des Netzherausgabeanspruchs bei Wasserkonzessionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 20.10.2014 (Az. 3 O 328/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Essen vom 20.10.2014 - Az.: 3 O 328/13 - zugestellt am 31.10.2014, abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
    Jedoch müssen die Kriterien sachbezogen und dürfen nicht willkürlich sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.03.2010, VII-Verg 48/09, juris Rn. 43).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 40/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
    Eine solche Verpflichtung besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn aufgrund der abweichenden Ansicht weiterer Vortrag erforderlich ist (BGH NJW-RR 2011, 742; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 139 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
    GmbH schließt eine In-house-Vergabe an diese aus, weil ein solches Verfahren dem am Kapital beteiligten Unternehmen einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen würde (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2013, VII-Verg 26/12, WuW 2013, 382, 390 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 2 U (Kart) 6/16
    Für den Bereich der Konzessionsvergaben für die Versorgung mit Elektrizität und Gas ist die Auswahl vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139, juris Rn. 49 m.w.Nachw. - Stromnetz Heiligenhafen ; BGH Urteil v. 17.12.2013, KZR 66/12 Rn. 36 ff. - Stromnetz Berkenthin ).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - 2 U 5/21
    Gemeinden, die beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts handeln (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, juris Rn. 18), haben auf dem relevanten Markt für Wegenutzungsrechte zur Verlegung und zum Betrieb von Wasserleitungsrohren im Gemeindegebiet eine Monopolstellung; es stehen sich Gemeinden als Anbieter des Wegerechts und Wasserversorgungsunternehmen als Nachfrager gegenüber (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, juris Rn. 21 - Stromnetz Heiligenhafen; Senatsurteil vom 21. März 2018, 2 U (Kart) 6/16, BeckRS 2018, 11739 Rnrn.

    b) Die Antragsgegnerin hat jedenfalls mit dem Abschluss des bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Konzessionsvertrag mit der Antragstellerin auch einen Geschäftsverkehr im Sinne von § 19 Abs. 1 GWB eröffnet, der Wasserversorgungsunternehmen wie der Antragstellerin üblicherweise zugänglich ist(Senatsurteil vom 21. März 2018, 2 U (Kart) 6/16, BeckRS 2018, 11739 Rnrn.

    c) Das Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 19 GWB findet auf Wasserkonzessionsverträge Anwendung, eine Freistellung ist in § 31 GWB nicht vorgesehen (Senatsurteil vom 21. März 2018, 2 U (Kart) 6/16, BeckRS 2018, 11739 Rn. 31).

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als aufgrund Binnenmarktrelevanz - die Stadt N. ist weniger als 40 km von der niederländischen Grenze entfernt und der Auftragswert ist bei der beabsichtigten Vertragslaufzeit von 19 Jahren gewichtig - auch die primärrechtlichen Grundsätze der Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV, und der Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV, zu beachten sind (Senatsurteil vom 21. März 2018, 2 U (Kart) 6/16, BeckRS 2018, 11739 Rn. 34).

    Zwar steht dem Konzessionsgeber bei der Vergabe einer Wasserkonzession aufgrund seines Leistungsbestimmungsrechts ein weiter Spielraum zu, da eine § 46 Abs. 4 Satz 1 EnWG i.V.m. § 1 Abs. 1 EnWG entsprechende Zielsetzung, an der bei Konzessionsvergaben für die Versorgung mit Elektrizität und Gas die Kriterien auszurichten sind (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, juris Rn. 49 - Stromnetz Heiligenhafen), auf die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen auch nicht im Wege der Analogie anzuwenden ist (Senatsurteil vom 21. März 2018, 2 U (Kart) 6/16, BeckRS 2018, 11739 Rnrn.

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Wirksamkeit der Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession

    aa) Die Gemeinde ist hinsichtlich der Vergabe von Trinkwasserkonzessionen ein marktbeherrschender Anbieter und damit ein Normadressat des Diskriminierungsgebots des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB (vgl. allgemein zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für leitungsgebundene Versorgung BGH, Urteil v. 17.12.2013, KZR 66/12 "Stromnetz Berkenthin", BGHZ 199, 289; und BGH, Urteil v. 17.12.2013, KRZ 65/12 "Stromnetz Heiligenhafen", WuW/E DE-R 4139, Rz. 16; konkret für Trinkwasserversorgung BGH, Beschluss v. 15.05.2012, KVR 51/11 "Wasserpreise Calw I", WuW/E DE-R 3632, Rz. 11; BGH, Beschluss v. 22.02.2019, KZR 22/18, nach juris - vorgehend: OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.03.2018, VI-2 U (Kart) 6/16, in juris Rz. 50; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.06.2018, VI-2 U (Kart) 7/16, WuW 2019, 37, in juris Rz. 85 ff.).

    c) Die nationale Rechtsprechung und die zuständigen Kartellbehörden haben das Rechtsinstitut der Inhouse-Vergabe, insoweit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen außerhalb des Anwendungsbereiches der Vergaberechts-Richtlinien folgend, auch bei der Vergabe von Trinkwasserkonzessionsverträgen anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.03.2018, VI-2 U (Kart) 6/16, in juris Rz. 51; Höhne in: Jahrbuch 2020, Schriftenreihe des forum vergabe e.V., Bd. 67, S. 151 m.w.N.; Landeskartellbehörde Niedersachen, a.a.O., S. 4 zu II. 1; Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen, a.a.O., S. 2 zu Ziffer 2).

  • LG Dortmund, 16.05.2023 - 19 O 10/23

    Auch Trinkwasserkonzessionen sind transparent zu vergeben!

    Die Anwendbarkeit der primärrechtlichen Grundsätze gilt jedenfalls dann, wenn an der Wasserkonzession ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht, was vorliegend angesichts der vorgesehenen Laufzeit des Konzessionsvertrages, der Größe des Versorgungsgebiets und der mit ca. 130 km noch gegebenen räumlichen Nähe zu einem angrenzenden Mitgliedstaat ohne Weiteres der Fall ist; nur Konzessionen, die eine sehr geringfügige wirtschaftliche Bedeutung aufweisen, sind für andere europäische Wirtschaftsteilnehmer uninteressant (vgl. Schröder, Das Verfahren zur Vergabe von Wasserkonzessionen, NVwZ 2017, 504; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2018, 2 U 6/16, BeckRS 2018, 11739 konkret für den vorliegenden Fall); auch hat die Beklagte vorliegend eine EU-weite Ausschreibung vorgenommen.

    Kommen die aus dem EU-Recht folgenden primärrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit zur Anwendung, sind auch sie über §§ 33 Abs. 1, Abs. 2, 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf a.a.O., Urteil vom 21.03.2018, 2 U 6/16, BeckRS 2018, 11739; OLG Naumburg, Urteil vom 03.06.2022, 7 U 6/22 [Kart]).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

    Auf diesem auf das Gemeindegebiet beschränkten relevanten Markt stehen sich Gemeinden als Anbieter des Wegerechts und Stromversorgungsunternehmen als Nachfrager gegenüber (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 65/12, NZBau 2014, 303 Rn. 21 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 22 - Stromnetz Berkenthin; Senatsurteil vom 21. März 2018, 2 U (Kart) 6/16, BeckRS 2018, 11739 Rnrn.
  • LG Magdeburg, 22.12.2021 - 7 O 333/21
    Diese richtet sich vielmehr nach den primärrechtlichen Grundsätzen des AEUV (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.3.2018, VI-2 U (Kart) 6/16 Rdn. 50 f - zitiert nach juris), wonach die Vergabe öffentlicher Aufträge insbesondere den Grundsätzen des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit sowie den sich daraus ableitenden Grundsätzen wie Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, gegenseitige Anerkennung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz Rechnung zu tragen hat.
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