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   OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - VII-Verg 50/16   

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https://dejure.org/2018,9142
OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - VII-Verg 50/16 (https://dejure.org/2018,9142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2018 - VII-Verg 50/16 (https://dejure.org/2018,9142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2018 - VII-Verg 50/16 (https://dejure.org/2018,9142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kommunale Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Messe-Gesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber! (VPR 2018, 147)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Messegesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber! (IBR 2018, 403)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 370
  • VergabeR 2018, 655
  • ZfBR 2018, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16

    Wann liegt eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28. Oktober 2016 (VK 1 - 33/16) wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, auf die sofortige Beschwerde den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28.10.2016 - Az. VK1-33/16 - aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zu verwerfen, Die Antragstellerin beantragt,               die sofortige Beschwerde zurückzuweisen.

  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16
    Wenn die Einrichtung unter normalen Marktbedingungen tätig ist, Gewinnerzielungsabsicht hat und die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Verluste trägt, ist es weniger wahrscheinlich, dass die Aufgaben, die sie erfüllen soll, nicht gewerblicher Art sind (EuGH, Urteil vom 16.10.2003, C-283/00, SIEPSA, Rz. 82).
  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16
    Diese Rechtsprechung hat der EuGH in seinem Urteil vom 22.05.2003 (C-18/01, Korhonen) bestätigt.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16
    Ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 27.02.2003, C-373/00, Adolf Truley, Rz. 66).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16
    Nach dem Urteil des EuGH vom 10.05.2001 (C-223/99 und C-260/99, Ente Fiera) liegen Tätigkeiten der Ausrichtung von Messeveranstaltungen, Ausstellungen und sonstigen vergleichbaren Vorhaben im Allgemeininteresse.
  • EuGH, 05.10.2017 - C-567/15

    LitSpecMet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16
    Im Lichte der Zielsetzung der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 05.10.2017, C-567/15, LitSpecMet, Rz. 31).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2018 - Verg 26/18

    Nicht förmliches Vergabeverfahren zur Neuvergabe von Reinigungsdienstleistungen

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wies der Senat mit Beschluss vom 21.03.2018 (VII-Verg 50/16) zurück.

    Gegenstand der Vergabe ist ein Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Auftraggebers gem. §§ 103 Abs. 1 und 5, 99 Nr. 2 c) GWB (vgl. Senatsbeschluss vom 21.03.2018, VII-Verg 50/16).

  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    Soweit die Antragsgegnerin auf Entscheidungen zu im städtischen Besitz stehenden Messegesellschaften (EuGH, Urteil vom 10.05.2001 - C-223/99 und C-260/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2018 - Verg 50/16) und Sparkassen (Senat, Beschluss vom 15.06.2005 - 17 Verg 3/05) verweist, führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • VK Bund, 13.02.2019 - VK 2-118/18

    Änderung von Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber nach Angebotsöffnung;

    Eine Aufklärung ist vorrangig vor dem Ausschluss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/16) und hier war die Aufklärung über die im Vergleich zum Aufklärungsersuchen der Ag vom 4. Dezember 2018 verbliebenen wenigen Punkte, die aus Sicht der Ag noch nicht plausibel und widerspruchsfrei dargelegt worden waren, noch nicht hinreichend erfolgt.
  • VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17

    Schweißtechnik/technische Gase

    Allenfalls hätte die Ag bei der ASt aufklären müssen, welche Leistungen die entsprechende Preisangabe umfasst, aber keinesfalls durfte sie deren Angebot ohne Weiteres ausschließen (vgl. zur Aufklärungspflicht eines öffentlichen Auftraggebers bevor er ein Angebot aus formalen Gründen ausschließt: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16 m.w.N).
  • VK Bund, 09.09.2016 - VK 1-80/16
    Da Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden sind, darf ein öffentlicher Auftraggeber ein Angebot, das aus seiner Sicht widersprüchlich ist, nicht ohne Weiteres aus der Wertung ausschließen, sondern muss den betreffenden Bieter vorher um Aufklärung bitten und ihm Gelegenheit geben, die Widersprüchlichkeit ggf. nachvollziehbar auszuräumen (so OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16; und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15).

    Erlaubt sind also nur reine Klarstellungen eines unklaren Angebots oder Vervollständigungen fehlender Inhalte, aber keine Angebotsänderungen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 7. April 2016, Rs. C-324/14 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/16 und vom 17. Dezember 2012, VII-Verg 47/12).

  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    Dabei ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers jedoch weit auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2018 - Verg 50/16 m.w.N.).
  • VK Baden-Württemberg, 22.04.2021 - 1 VK 8/21

    Preisangabe unzutreffend: Ausschluss auch bei Sektorenvergabe!

    Das mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2019, X ZR 86/17 sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2016, Verg 50/16 rechtlich gebotene Aufklärungsschreiben sei lediglich zur Bestätigung des im Wege der Auslegung ermittelten Ergebnisses erfolgt.
  • VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16

    Nachprüfungsverfahren: Beschaffung von Helmtauchaustattung

    VK Westfalen, Beschluss vom 28.10.2016 - VK 1-33/16 (nicht bestandskräftig; Beschw: Verg 50/16).
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