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   OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99   

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OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99 (https://dejure.org/1999,14283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1999 - 1 Ws 333/99 (https://dejure.org/1999,14283)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1999 - 1 Ws 333/99 (https://dejure.org/1999,14283)
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  • OLG Düsseldorf, 05.12.1995 - 1 Ws 940/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
    Vorzutragen ist insoweit stets ein Sachverhalt, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden des Antragstellers ausschließt (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 1999 - 1 Ws 61 u. 66/99 -, 5. Dezember 1995 in NStZ-RR 1996, 169, 28. April 1995 in OLGSt StPO § 44 Nr. 31, 20.

    Bei der Beurteilung der Verschuldensfrage - hierbei ist im Sinne der materiellen Gerechtigkeit eine großzügige Auslegung geboten (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1999, a.a.O.; KK-Maul, StPO , 4. Aufl., § 44 Rdnr. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdnr. 11; BVerfG in NJW 1991, 351 ) - kommt es darauf an, ob bei Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles der Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Antragstellers verneint werden kann (vgl. KK-Maul, a.a.O., § 44 Rdnr. 18 m.w.N.).

    Entscheidend ist insoweit die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1999, a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdnr. 11).

    Dazu müssen unter Beachtung der Eigenschaften und Verhältnisse des Antragstellers sowie der allgemeinen Umstände die Anforderung und die Sorgfalt ermittelt werden, die ihm gerechterweise zuzumuten sind (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1999, a.a.O.; LR-Wendisch, StPO ,.

    Auf dieser Grundlage ist ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes eigenes Verschulden anzunehmen, wenn derjenige, der die Verfahrenshandlung - hier: das Erscheinen zum Berufungshauptverhandlungstermin - wahrzunehmen hatte, bei Beachtung der ihm nach Lage des Falles obliegenden Sorgfalt den Eintritt des Ereignisses - hier: die Versäumung des Termins zur Verhandlung über die eigene Berufung - hätte abwenden können (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1999, a.a.O.; LR-Wendisch, a.a.O.).

  • BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96

    Substantiierung eines Wiedereinsetzungsgesuchs - Verhandlungsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
    Die Tatsachen zur Begründung dieses Antrags sind - dabei handelt es sich um Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 338 und in NStZ 1991, 295 , jeweils m.w.N.) - darzulegen und glaubhaft zu machen.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1995 - 1 Ws 307/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
    April 1995 - 1 Ws 307/95 -, 3. April 1995 - 1 Ws 218 u. 252/95 -, 14. April 1993 in Rpfleger 1993, 460 = VRS 85, 342, 28. Mai 1990 - 1 Ws 403/90 - und 4. Oktober 1984 in JMBl NW 1985, 286; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 45 Rdnr. 5).
  • BVerfG, 08.08.1990 - 2 BvR 267/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
    Bei der Beurteilung der Verschuldensfrage - hierbei ist im Sinne der materiellen Gerechtigkeit eine großzügige Auslegung geboten (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1999, a.a.O.; KK-Maul, StPO , 4. Aufl., § 44 Rdnr. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdnr. 11; BVerfG in NJW 1991, 351 ) - kommt es darauf an, ob bei Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles der Vorwurf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Antragstellers verneint werden kann (vgl. KK-Maul, a.a.O., § 44 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1993 - 1 Ws 279/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
    April 1995 - 1 Ws 307/95 -, 3. April 1995 - 1 Ws 218 u. 252/95 -, 14. April 1993 in Rpfleger 1993, 460 = VRS 85, 342, 28. Mai 1990 - 1 Ws 403/90 - und 4. Oktober 1984 in JMBl NW 1985, 286; ferner Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 45 Rdnr. 5).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.1999 - 1 Ws 333/99
    Die Tatsachen zur Begründung dieses Antrags sind - dabei handelt es sich um Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 338 und in NStZ 1991, 295 , jeweils m.w.N.) - darzulegen und glaubhaft zu machen.
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