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   OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - I-20 U 153/10   

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OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - I-20 U 153/10 (https://dejure.org/2011,28228)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2011 - I-20 U 153/10 (https://dejure.org/2011,28228)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2011 - I-20 U 153/10 (https://dejure.org/2011,28228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 317
 
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  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses wettbewerbswidrig sein, wenn das Produkt von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen (z. B. BGH GRUR 2009, 1069 - Knoblauchwürste).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nämlich - wie bereits vom Landgericht ausgeführt - eine gestalterische Grundidee, die keinem Sonderschutz zugänglich wäre, nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden (BGH GRUR 2009, 1069 - Knoblauchwürste, mit umfangr. Nachw.).

  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 108/80

    Ungarische Salami II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Die Klägerin verweist ohne Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge eine an sich nicht zu beanstandende Werbeangabe deshalb gegen § 3 UWG verstoßen kann, weil der Verkehr mit ihr die Erinnerung an frühere Werbemaßnahmen verbindet und auf diese Weise zu einer mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung von dem Inhalt der späteren Werbung gelangt (vgl. z. B. BGH GRUR 1982, 685 - Ungarische Salami II; GRUR 1958, 86 - Ei-fein; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 5 Rn. 2.122).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Der Klageantrag ist darauf gerichtet, es zu unterlassen, den Sahnelikör in der aus der Abbildung der gesamten Flasche ersichtlichen Ausstattung anzubieten etc. Die Marken der Klägerin geben diese Gesamtausstattung indes ohnehin nicht wieder (anders als etwa in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ATTACHE/TISSERAND, GRUR 2000, 506 zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 110/06

    Verwechslungsgefahr der Wortmarke "POST" mit dem Zeichen "Turbo P.O.S.T."

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Durch sie soll daher ausgeschlossen werden, dass der Markenschutz zu einem Verbot der Verwendung beschreibender Angaben führen kann, die Wettbewerber zur Bezeichnung von Merkmalen ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden wollen (BGH Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 110/06 - Turbopost).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Das setzt zwar nicht die namentliche Benennung oder Bezeichnung des Mitbewerbers voraus, erfordert aber immerhin eine aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise erkennbare Bezugnahme auf den Mitbewerber oder seine Produkte (BGH GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Die Klägerin verweist ohne Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der zufolge eine an sich nicht zu beanstandende Werbeangabe deshalb gegen § 3 UWG verstoßen kann, weil der Verkehr mit ihr die Erinnerung an frühere Werbemaßnahmen verbindet und auf diese Weise zu einer mit der Wirklichkeit nicht im Einklang stehenden Auffassung von dem Inhalt der späteren Werbung gelangt (vgl. z. B. BGH GRUR 1982, 685 - Ungarische Salami II; GRUR 1958, 86 - Ei-fein; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 5 Rn. 2.122).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Diese Bestimmung ist auch in Fällen anwendbar, in denen - wie im vorliegenden Fall - eine markenmäßige Benutzung des Zeichens nicht verneint werden kann (BGH GRUR 2004, 947 = NJW-RR 2004, 1687 - Gazoz, zu Art. 12 b) GMVO, unter Hinweis auf EuGH GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner Brunnen/Putsch zu der entsprechenden Bestimmung der Markenrechtsrichtlinie, Art. 6 Abs. 1 b).
  • OLG Köln, 13.02.2009 - 6 U 180/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Der Senat schließt sich der Einschätzung des OLG Köln in dem den Parteien bekannten Urteil vom 13. Februar 2009 (6 U 180/08 = Bl. 115 ff. GA) an.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2011 - 20 U 153/10
    Diese Bestimmung ist auch in Fällen anwendbar, in denen - wie im vorliegenden Fall - eine markenmäßige Benutzung des Zeichens nicht verneint werden kann (BGH GRUR 2004, 947 = NJW-RR 2004, 1687 - Gazoz, zu Art. 12 b) GMVO, unter Hinweis auf EuGH GRUR 2004, 234 - Gerolsteiner Brunnen/Putsch zu der entsprechenden Bestimmung der Markenrechtsrichtlinie, Art. 6 Abs. 1 b).
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