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   OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - I-20 U 9/14   

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https://dejure.org/2015,63902
OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - I-20 U 9/14 (https://dejure.org/2015,63902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2015 - I-20 U 9/14 (https://dejure.org/2015,63902)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2015 - I-20 U 9/14 (https://dejure.org/2015,63902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    DesignG § 42 Abs. 1; DesignG § 38 Abs. 1
    Ansprüche wegen Verletzung eines eingetragenen Designs für ein Damenschuhmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 55 - Kinderwagen II).

    Eine hohe Designdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Designs mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Designdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Designs zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 31 - Kinderwagen II).

    Der Schutzumfang wird daher durch die Designdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 32 - Kinderwagen II).

    Maßgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Design, der darüber entscheidet, wie groß die Ähnlichkeit des Klagedesigns mit dem vorbekannten Formenschatz ist (BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 34 - Kinderwagen II).

  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Die akzessorischen Ansprüche auf vorbereitende Auskunft und Rechnungslegung richten sich nach der Verjährung des Hauptanspruchs (vgl. BGH GRUR 1972, 558 (569) - Teerspritzmaschinen; Eichmann, a.a.O., § 49 Rdnr. 2), so dass das vollumfänglich das zu lit. b) Gesagte gilt.
  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Der informierte Benutzer ist einer Person, die das Produkt, welches das Design verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (EuGH GRUR Int 2011, 746 Rdnr. 51 - Sphere Time).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Einer Verjährung steht bereits der Umstand entgegen, dass mit jeder schutzrechtsverletzenden Handlung die Verjährungsfrist des Unterlassungsanspruchs (erneut) beginnt (vgl. BGH BeckRS 2013, 16523 Rdnr. 44 - Hard Rock Cafe).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Der Begriff des informierten Benutzers steht zwischen dem im Markenbereich anwendbaren Begriff des Durchschnittsverbrauchers, von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden und der im Allgemeinen keinen direkten Vergleich zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anstellt, und dem im Patenrecht anwendbaren Begriff des Fachmanns als Sachkundigem mit profunden technischen Fertigkeiten (EuGH GRUR 2013, 178 Rdnr. 53 - Banea Grupo).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Bei einem Unterlassungstenor, der auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, haben die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungshandlung abstrakt formulierten Merkmale die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsform erfasst sein sollen (vgl. BGH GRUR 2010, 855 Rdnr. 17 - Folienrollos).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Da die Entscheidung insoweit unter der auflösenden Bedingung stand, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, fehlt es ihr nunmehr an einer verfahrensrechtlichen Grundlage (BGH, NJW 2001, 1127 (1130); Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., § 528 Rdnr. 43).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH GRURInt 2012, 43 Rdnr. 59 - PepsiCo; BGH GRUR 2013, 285 Rdnr. 55 - Kinderwagen II).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Wer ein in besonderer Weise gestaltetes Erzeugnis vertreiben will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (vgl. zum Markenrecht: BGH, GRUR 1974, 735 (737) - Pharmamedan).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 9/14
    Denn das in einem Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot umfasst über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH MMR 2014, 546 Rdnr. 11 m.w.N. - marions-kochbuch.de).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 97/13

    Annahme einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung durch einen

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 91/23

    Fake-Bewertungen: Anwalt darf sich nicht auf Mandatsgeheimnis berufen

    Die zulässige Anschlussberufung des Klägers ist begründet mit der Folge, dass die Berufung des Beklagten gegenstandslos geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. April 2015, Az.: I-20 U 9/14, GRUR-RS 2016, 17779).
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