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   OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 3 Ws 204 - 205/92, 3 Ws 204/92, 3 Ws 205/92   

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https://dejure.org/1992,5595
OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 3 Ws 204 - 205/92, 3 Ws 204/92, 3 Ws 205/92 (https://dejure.org/1992,5595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.1992 - 3 Ws 204 - 205/92, 3 Ws 204/92, 3 Ws 205/92 (https://dejure.org/1992,5595)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 3 Ws 204 - 205/92, 3 Ws 204/92, 3 Ws 205/92 (https://dejure.org/1992,5595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 985
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05

    Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher

    Das gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnungswechsel anzuzeigen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985), was auf den Beschwerdeführer allerdings nicht zutrifft.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Ws 300/02

    Öffentliche Zustellung einer Entscheidung

    Da die zur Entscheidung berufene Strafvollstreckungskammer von der am 10. Februar 2002 in Münster erfolgten Inhaftierung des Verurteilten nicht innerhalb der zweiwöchigen Aushangfrist, sondern erst nach deren Ablauf (durch Schreiben des Bewährungshelfers vom 19. März 2002) erfahren hat, ist die öffentliche Zustellung bis zum endgültigen Eintritt ihrer gesetzlichen Folgewirkungen unverändert zulässig geblieben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf MDR 92, 985; OLG Stuttgart MDR 73, 950; Löwe-Rosenberg-Wendisch, aaO, § 40 Rn. 7; KMR-Paulus, StPO, 31. Lieferung, Stand 02/02, § 40 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2001 - 1 Ss 712/00

    Wirksamkeit öffentlicher Zustellung bei nachträglichem Bekanntwerden der

    Das Landgericht hat indes nicht bedacht, dass die öffentliche Zustellung nur eine Fiktion des Zugangs darstellt; sie ist gegenüber der Zustellung nach § 37 StPO nur ein Notbehelf (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1992, 985; OLG Stuttgart MDR 1973, 950 für die Zustellung von Beschlüssen), der den Fortgang des Verfahrens ermöglichen soll.
  • OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08

    Widerruf der Strafaussetzung

    Im Nachhinein unzulässig und damit unwirksam wird eine ordnungsgemäß angeordnete und damit wirksame öffentliche Zustellung nur dann, wenn dem Gericht zu einem Zeitpunkt, zu dem das öffentlich zuzustellende Schriftstück noch gemäß § 40 StPO an der Gerichtstafel angeheftet und die Zweiwochenfrist noch nicht abgelaufen ist, die Anschrift bzw. der Aufenthalt eines Betroffenen schon positiv bekannt ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985).
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