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   OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01   

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https://dejure.org/2001,9154
OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01 (https://dejure.org/2001,9154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2001 - 4 U 29/01 (https://dejure.org/2001,9154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2001 - 4 U 29/01 (https://dejure.org/2001,9154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb sämtlicher Vermögenswerte; Pfändbarkeit von Vermögensgegenständen; Sittenwidrige Vollstreckungsvereitelung; Gläubigeranfechtung; Vermögensübertragungen; Vermögensverschiebung

  • Judicialis

    BGB a. F. § 826; ; BGB a. F. § 419

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826 a.F. § 419 a.F.
    Schadensersatz wegen sittenwidriger Vollstreckungsvereitelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 50/95

    Rechtsfolgen der Anfechtung der Einräumung eines Grundpfandrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01
    Der Senat hat nämlich aufgrund der Gesamtumstände die Überzeugung gewonnen, dass die Beklagte in kollusivem Zusammenwirken mit ihrem Ehemann dessen Vermögen dem Zugriff der Gläubiger und damit auch dem Zugriff des Klägers entzogen und sich deshalb gem. § 826 BGB ersatzpflichtig gemacht hat (vgl. BGH WM 1995, 1735/1741 sowie WM 1996, 1245/1246 und Betrieb 1974, 282/283; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 826 BGB Rn. 89).
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch anfechtbare Rechtshandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass neben den Vorschriften des Anfechtungsgesetzes auch Schadenersatzansprüche gem. § 826 BGB durchgreifen können, wenn denn Umstände vorliegen, die sich nicht in dem bloßen Anfechtungstatbestand erschöpfen, sondern darüberhinausgehend den Vorwurf der Sittenwidrigkeit rechtfertigen (vgl. BGH, VersR 2000, 1553).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01
    Aufgrund ihrer Prozessförderungspflicht wäre sie gehalten gewesen, sich die für sie unschwer erreichbaren Detailkenntnisse, sofern sie über diese nicht schon verfügte, zu verschaffen und offenzulegen (vgl. BGH NJW 1990, 453).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01
    Der schwierigen Beweisführung eines Negativums steht die Verpflichtung der Gegenseite zu substantiierten Darlegungen gegenüber (vgl. BGH VersR 1996, 1423; Zöller/Greger, 22. Aufl., vor § 284 ZPO Rn. 24, 34 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2001 - 4 U 29/01
    Der Senat hat nämlich aufgrund der Gesamtumstände die Überzeugung gewonnen, dass die Beklagte in kollusivem Zusammenwirken mit ihrem Ehemann dessen Vermögen dem Zugriff der Gläubiger und damit auch dem Zugriff des Klägers entzogen und sich deshalb gem. § 826 BGB ersatzpflichtig gemacht hat (vgl. BGH WM 1995, 1735/1741 sowie WM 1996, 1245/1246 und Betrieb 1974, 282/283; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 826 BGB Rn. 89).
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