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   OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02   

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https://dejure.org/2002,8326
OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02 (https://dejure.org/2002,8326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02 (https://dejure.org/2002,8326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 2002 - 1 Ws (OWi) 296/02 (https://dejure.org/2002,8326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz ; Ingangsetzen der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; Zustellung des Beschlusses nach § 72 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG); Verzicht auf eine Begründung des Beschlusses; Auslegung einer Rechtsbeschwerde; ...

  • Judicialis

    OWiG § 72; ; OWiG § ... 72 Abs. 1; ; OWiG § 72 Abs. 6; ; OWiG § 72 Abs. 6 Satz 1; ; OWiG § 72 Abs. 6 Satz 2; ; OWiG § 77b Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1; ; OWiG § 79 Abs. 4; ; OWiG § 80; ; StPO § 267 Abs. 1; ; StPO § 267 Abs. 4 S. 3; ; StPO § 275 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 346 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1617 (Ls.)
  • NStZ 2003, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 31.05.1991 - RReg. 1 St 63/91

    Ausnahmegenehmigung für das Führen von Feuerlöschfahrzeugen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02
    Dies ergibt sich unzweifelhaft aus § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG, der das Verfahren nach § 80 OWiG nur zulässt, wo das Amtsgericht durch Urteil entschieden hat (vgl. auch BayObLG DAR 1991, 388; Göhler OWi, 12. Aufl. 1999, § 72 Rdn. 69 m.zahlr. w.N.).
  • BayObLG, 15.07.1996 - 1 ObOWi 427/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass im Falle einer notwendigen Urteilsergänzung nach § 267 Abs. 4 S. 3 StPO (Düsseldorf JMBlNW 1982, 139 ff.) oder nach § 77b Abs. 2 OWiG (BayObLG NStZ-RR 1997, 247) erst die Zustellung des ergänzten Urteils die Begründungsfrist in Lauf setzt.
  • OLG Koblenz, 28.10.1982 - 1 Ss 448/82

    Fahrverbot; Überhöhte; Geschwindigkeit; Ortschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 1 Ws (OWi) 296/02
    Die Frist des § 345 Abs. 1 StPO wird nur durch die Zustellung eines vollständigen, mit Gründen versehenen Urteils in Gang gesetzt (OLG Koblenz VRS 64, 213; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. München 2001, § 345 Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - Ss Bs 59/19

    Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine

    Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine Begründung des Beschlusses verzichtet, wird die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen einen gleichwohl ohne Begründung ergangenen Beschluss bereits mit dessen Zustellung in Gang gesetzt (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. August 2002 - 1 Ws (OWi) 296/02).(Rn.12).

    Demgemäß ist für den Beschluss nach § 72 OWiG anerkannt, dass dann, wenn die Verfahrensbeteiligten gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine Begründung des Beschlusses verzichtet haben, die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde erst durch die Zustellung des gemäß § 72 Abs. 6 Satz 3 OWiG um die vollständigen Gründe ergänzten Beschlusses in Gang gesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 97 f. - juris Rn. 15; KK-OWiG/Senge, 5. Aufl., § 72 Rn. 77; KK-OWiG/Hadamitzky, a. a. O., § 79 Rn. 79a; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 72 Rn. 39).

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    Die Pflicht zur Absetzung besteht unabhängig davon, ob die Urteilsabsetzungsfrist eingehalten ist oder eingehalten werden kann (BGH a.a.O., Gollwitzer a.a.O. § 275 Rdn. 18; a.A. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 97, 98).
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