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   OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - I-3 Wx 173/17   

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OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - I-3 Wx 173/17 (https://dejure.org/2017,41075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2017 - I-3 Wx 173/17 (https://dejure.org/2017,41075)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2017 - I-3 Wx 173/17 (https://dejure.org/2017,41075)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein weiterer gesetzlicher Erben

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Erbausschlagungsanfechtung wegen Irrtums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein weiterer gesetzlicher Erben

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein weiterer gesetzlicher Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mülheim/Ruhr - 4 VI 480/17
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - I-3 Wx 173/17

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 96
  • FamRZ 2018, 464
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2006, 3353).

    Beide Folgen sind zwei Seiten derselben Medaille (so BGH, NJW 2006, 3353 zur Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über die Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Da diese Erwartung jedoch in keiner Weise Niederschlag in der Ausschlagungserklärung gefunden hat, liegt darin keine Bedingung im Rechtssinne, die gem. § 1947 BGB die Unwirksamkeit der Ausschlagung zur Folge hätte (vgl. Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1954, 5 m.N.; auch Senat Beschluss vom 23. Dez. 2016,I-3 Wx 259/16 zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16

    Irrtum über Person des Nächstberufenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Hierin hat das OLG Frankfurt einen Irrtum über wesentlich abweichende Rechtsfolgen gesehen (OLG Frankfurt, ZEV 2017, 515).
  • OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09

    Rechtsirrtum: Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft zur Verschaffung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der falschen Vorstellung darüber, wem die Erbschaft infolge der Ausschlagung zugutekommt, lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handele (Senat, ZEV 1997, 258 m.N.; OLG Schleswig, ZEV 2005, 526; OLG München NJW 2010, 687; OLG Hamm, FGPrax 2011, 236).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 15 W 176/11

    Anfechtung der Ausschlagung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der falschen Vorstellung darüber, wem die Erbschaft infolge der Ausschlagung zugutekommt, lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handele (Senat, ZEV 1997, 258 m.N.; OLG Schleswig, ZEV 2005, 526; OLG München NJW 2010, 687; OLG Hamm, FGPrax 2011, 236).
  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Hierzu zählen neben dem Maß des Obsiegens und Unterliegens u.a. etwa die Art der Verfahrensführung, die verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die familiäre und persönliche Nähe zwischen dem Erblasser und den Verfahrensbeteiligten (BGH, NJW-RR 2016, 200).
  • OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04

    Erbrecht: Irrtumsanfechtung bei Erbausschlagung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
    Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der falschen Vorstellung darüber, wem die Erbschaft infolge der Ausschlagung zugutekommt, lediglich um einen unbeachtlichen Motivirrtum handele (Senat, ZEV 1997, 258 m.N.; OLG Schleswig, ZEV 2005, 526; OLG München NJW 2010, 687; OLG Hamm, FGPrax 2011, 236).
  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an

    Da die Erwartung des Beteiligten zu 2, dass der Nachlass in vollem Umfang an die Beteiligte zu 1 fallen werde, keinen Niederschlag in der Ausschlagungserklärung gefunden hat, liegt darin keine Bedingung im Rechtssinne, die gemäß § 1947 BGB die Unwirksamkeit der Ausschlagung zur Folge hätte (vgl. OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 14; ZEV 2018, 85, 86 [juris Rn. 20]; Staudinger/Otte, BGB (2017) § 1954 Rn. 5 [Stand: 30. April 2021] m.w.N.; Eickelberg, ZEV 2018, 489, 490 f.).

    Eine Auffassung sieht den Irrtum über die nächstberufene Person stets als einen Irrtum über die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit als einen beachtlichen Inhaltsirrtum an (OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 22; ZEV 2018, 85, 87 [juris Rn. 34]; wohl auch, im Ergebnis aber offenlassend OLG Frankfurt ZEV 2021, 507 Rn. 22, 24 f.; ebenfalls offengelassen von OLG Brandenburg ZEV 2022, 716 Rn. 16; BeckOGK/Rehberg, BGB § 119 Rn. 105 [Stand: 1. September 2022]; MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1954 Rn. 7; NK-BGB/Feuerborn, 4. Aufl. § 119 Rn. 51; NK-BGB/Ivo, 6. Aufl. § 1954 Rn. 7 f.; J. Schmidt in Erman, BGB 16. Aufl. § 1954 Rn. 3c; Staudinger/Singer, BGB (2021) § 119 Rn. 73; Ivo, ZEV 2017, 518, 519; Keim, ErbR 2022, 978 f.; ders., ErbR 2021, 1012, 1013 ff.; ders., ZEV 2020, 393, 400 f.).

    cc) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist die Anfechtung auch weder dadurch gerechtfertigt, dass der Ausschlagende den Anfall der Erbschaft an eine bestimmte Person als das primäre Ziel seiner Ausschlagung und seinen Wegfall als bloßes Mittel zu diesem Zweck erachtet, noch durch eine sonstige an der Vorstellung oder Willensrichtung des Ausschlagenden ausgerichtete wertende Betrachtung (a.A. OLG Düsseldorf ZEV 2018, 85, 87 [juris Rn. 34]).

  • KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19

    Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

    Zur Begründung der Anfechtung verwies die Beteiligte zu 2) im Übrigen auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 21. September 2017 (I-3 Wx 173/17).

    Diese Auffassung entspricht der immer noch ganz herrschenden Meinung, wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugute kommt, nur einen unbeachtlichen Motivirrtum darstellt (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt v. 4.5.2017, 20 W 197/16, Rn. 18; OLG Hamm v. 31.5.2011, I-15 W 176/11; OLG München v. 4.8.2009; 31 Wx 060/09 Rn. 14; BayObLG v. 27.10.2003, 1Z BR 60/03, Rn. 28; OLG Schleswig v. 11.5.2005, 3 Wx 70/04; OLG Düsseldorf v. 8.1.1997, 3 Wx 575/96, Rn. 17; KG v. 30.12.1907, 1 X 1479/1907; so auch - wenn auch kritisch - Staudinger-Otte, BGB 2017, § 1954 Rn. 6 und Musielak, Der Irrtum des Erblassers und der Erben in ZEV 2016, 353, 355 f. sowie Eickelberg, Die Ausschlagung zugunsten Dritter als taktisches Gestaltungsmittel, ZEV 2018, 489 ff.; aA OLG Düsseldorf v. 21.9.2017, 3 Wx 173/17; OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17; MüKo-Leiphold, BGB 7. A., § 1954 Rn. 7).

    Das OLG Düsseldorf hatte in der Entscheidung vom 21.9.2017 (aaO) die Rechtsbeschwerde aus diesem Grund zugelassen, diese ist dort jedoch offenbar nicht eingelegt worden, so dass eine höchstrichterliche Klärung aussteht.

  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19

    Lenkende Ausschlagung

    Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).

    Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums

    Bereits der Entscheidung des Senats vom 21. September 2017 (I-3 Wx 173/17) lag als Ausgangspunkt die hier vertretene Ansicht zugrunde, doch ist es trotz der dort zugelassenen Rechtsbeschwerde zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gekommen.
  • OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22

    Feststellung der erforderlichen Tatsachen zur Erteilung eines beantragten

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, regelmäßig kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, NJW 2006, 3353; KG Berlin, Beschluss vom 11.07.2019, 19 W 50/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 173/17, 3 Wx 173/17).
  • AG Essen, 30.11.2018 - 158 VI 2148/18
    Zur Begründung, dass dies Grund genug sei, die Ausschlagung der Erbschaft anfechten zu können, wird seitens der Notarin BD auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - I-3 Wx 173/17- verwiesen.
  • OLG Brandenburg, 08.08.2022 - 3 W 59/22

    Anfechtung Erbausschlagung bei Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben

    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, regelmäßig kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, NJW 2006, 3353; KG Berlin, Beschluss vom 11.07.2019, 19 W 50/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 173/17, 3 Wx 173/17).
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