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   OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - I-8 U 119/06   

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https://dejure.org/2007,4603
OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - I-8 U 119/06 (https://dejure.org/2007,4603)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2007 - I-8 U 119/06 (https://dejure.org/2007,4603)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - I-8 U 119/06 (https://dejure.org/2007,4603)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Berechnung von diagnostischen und therapeutischen Leistungen als Wahlleistungen aufgrund schriftlicher Vereinbarung; Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen; Nichtigkeit von Abtretungen etwaiger Rückforderungsansprüche durch die Versicherungsnehmer wegen ...

  • Judicialis

    VVG § 67; ; VVG § ... 68 a; ; BPflV § 22; ; BPflV § 22 Abs. 1 Satz 1; ; BPflV § 22 Abs. 1 Satz 2; ; BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1; ; BPflV § 22 Abs. 3; ; BPflV § 22 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 139; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 267; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BGB § 814; ; GOÄ § 6 a; ; VGG § 67 Abs. 1 Satz 1; ; MB/KK § 1 Abs. 1 Satz 2 a; ; RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1; ; 5. AVO zum RBerG § 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPflV § 22; VVG § 67; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; 5. AVO RBerG § 1 Abs. 1 S. 1
    Abtretungen an den Versicherer zur Geltendmachung von Leistungsrückforderungen gegenüber Ärzten beinhalten keinen Verstoß gegen das RBerG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen des wirksamen Abschlusses ärztlicher Wahlleistungsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Chefarzt muss mehr als 41.000 Euro an PKV zurückzahlen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rückforderung wahlärztlicher Leistungen durch den Krankenversicherer

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 937
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Die erbrachten ärztlichen Leistungen sind in einem solchen Falle nur als Leistung des Krankenhauses im Rahmen des - wirksamen - Krankenhausbehandlungsvertrags zwischen dem Träger des Krankenhauses und dem Patienten anzusehen (vgl. BGH, NJW 2002, 3772; NJW 1998, 1778).

    Da in allen Fällen unstreitig Abtretungen erfolgt sind, kann offen bleiben, ob der Klägerin, soweit sie selbst gezahlt hat, ungeachtet dessen, dass mit der Zahlung (auch) eine (vermeintliche) Verbindlichkeit des Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt aus § 612 Abs. 2 BGB getilgt werden sollte, ein Kondiktionsanspruch nicht aus fremdem, sondern aus eigenem Recht zusteht, sei es, weil für die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von einer Drittzahlung des Krankenversicherers nach § 267 BGB auszugehen ist (wie die Rechtsprechung für den Fall der Zahlung des Haftpflichtversicherers an den Gläubiger des bei ihm versicherten Haftpflichtschuldners annimmt), sei es, weil unter dem Gesichtspunkt des "Doppelmangels in der Bereicherungskette" ausnahmsweise ein Durchgriff der Klägerin gegen den Beklagten zulässig ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3772, 3773 m.w.N.).

    Auch hinsichtlich der Klägerin, auf deren Kenntnis es u.U. ankommt, soweit sie selbst gezahlt hat (offen gelassen in BGH, NJW 2002, 3772, 3773), hat der Beklagte keine konkreten Tatsachen vorgetragen, aus denen sich ihre Kenntnis der Rechtslage ergibt.

    Ein schützenswertes Vertrauen des Beklagten darauf, er könne die empfangenen Zahlungen auch für den Fall behalten, dass im Nachhinein die Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung entdeckt wird, ist nicht anzuerkennen (vgl. BGH, NJW 2002, 3772).

  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Der BGH hat in den Jahren 2003 und 2004 in mehreren Entscheidungen (NJW-RR 2005, 419 ff.; NJW-RR 2004, 1428 f.; NJW 2004, 684 f. u. 686 f.) Grundsätze für die Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen im Hinblick auf die Unterrichtungspflicht aufgestellt.

    Selbst wenn dem zuständigen Sachbearbeiter der Klägerin im Rahmen der Prüfung der Einstandspflicht die Wahlleistungsvereinbarungen vorgelegen haben, ergibt sich daraus nicht, dass er hieraus bereits die zutreffenden rechtlichen Schlüsse gezogen hat (vgl. auch BGH, a.a.O.), zumal die Anforderungen an die erforderliche Unterrichtung des Patienten zeitlich erst nach den streitgegenständlichen Zahlungsvorgängen höchstrichterlich geklärt worden sind, während sie vorher durchaus umstritten waren (vgl. BGH, NJW 2004, 684).

  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Die erbrachten ärztlichen Leistungen sind in einem solchen Falle nur als Leistung des Krankenhauses im Rahmen des - wirksamen - Krankenhausbehandlungsvertrags zwischen dem Träger des Krankenhauses und dem Patienten anzusehen (vgl. BGH, NJW 2002, 3772; NJW 1998, 1778).

    Aufgrund der Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung stand dem Beklagten gegen die Patienten ein Anspruch auf gesonderte Vergütung wahlärztlicher Leistungen nicht zu, und zwar auch nicht unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung, weil dieses dem Schutzzweck des § 22 BPflV zuwider liefe (vgl. BGH, NJW 1998, 1778, 1780; NJW 1996, 781, 782).

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02

    Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Nach einer Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 2003 ist § 1 der 5. AVO zum RBerG jedoch ungültig und nicht mehr anzuwenden, weil die Ermächtigungsgrundlage des Art. 5 RBerG für die Erweiterung der Erlaubnispflicht nach dem RBerG seit langem erloschen ist und es angesichts der verstrichenen Zeit, in der der Gesetzgeber eine Entscheidung unterlassen hat, ob der Forderungserwerb zum Zwecke der Einziehung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung noch dem Regime des Rechtsberatungsgesetzes unterworfen sein soll, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr zu vereinbaren ist, erhebliche zusätzliche Grundrechtseinschränkungen auf der Grundlage dieser Verordnung vorzunehmen (BVerwG, NJW 2003, 2767, 2768).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    In einem solchen Fall ist jedenfalls eine einschränkende Auslegung der Vorschriften angezeigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2662).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZR 272/03

    Erlaubnispflicht der Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Diese inzidenter getroffene Entscheidung beansprucht zwar keine Allgemeingültigkeit; die grundsätzlichen Erwägungen in der Entscheidung des BVerwG (die der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004 [NJW 2004, 2516, 2517] in einem Nebensatz bestätigt hat) sind aber bei der Frage der Wirksamkeit der Abtretungen zu berücksichtigen.
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 71/70

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Personenkautionsversicherung bei Ehegatten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Soweit der Anspruch den durch den Versicherungsfall eingetretenen wirtschaftlichen Schaden ersetzen soll, greift die in § 67 VVG angeordnete Vorteilsausgleichung Platz (BGH, VersR 1972, 194).
  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03

    Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Der BGH hat in den Jahren 2003 und 2004 in mehreren Entscheidungen (NJW-RR 2005, 419 ff.; NJW-RR 2004, 1428 f.; NJW 2004, 684 f. u. 686 f.) Grundsätze für die Wirksamkeit von Wahlleistungsvereinbarungen im Hinblick auf die Unterrichtungspflicht aufgestellt.
  • BGH, 03.05.1972 - VIII ZR 170/71

    Factoring und Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Die Bestimmung will vermeiden, dass durch den Erwerb von Forderungen das Tatbestandsmerkmal der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen beseitigt und damit der Zweck des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG vereitelt wird (BGH, NJW 1972, 1715, 1716).
  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2007 - 8 U 119/06
    Zwar hat der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung aus dem Jahre 1969 (VersR 1969, 1036) entschieden, dass die Krankenversicherung, soweit sie ihrem Versicherungsnehmer die entstandenen "Krankheitskosten" (Aufwendungen für Heilbehandlung) ganz oder teilweise ersetzt, eine Schadenversicherung ist und damit auch den Vorschriften der §§ 67, 68 a VVG unterliegt.
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 201/04

    Ziffer

  • BGH, 18.05.2004 - X ZR 60/03

    Werkstattrecht - Überprüfungspflicht bei Herstellerwarnungen

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 171/97

    Zustandekommen einer Wahlleistungsvereinbarung bei der Krankenhausaufnahme

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf

  • BGH, 14.01.1998 - IV ZR 61/97

    Berechnung privatärztlicher stationärer Leistungen

  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01

    Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2019 - 24 U 28/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Kosten einer

    Daran fehlt es, wenn und soweit die Liquidation gegen gebührenrechtliche Bestimmungen der GOÄ verstößt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 2007 - I-8 U 119/06 -, Rn. 29, juris; Bach/Moser-Kalis, a.a.O., § 1 MB/KK Rdnr. 17).
  • LG Köln, 17.05.2011 - 21 O 763/10

    Erstattungsanspruch der privaten Krankenversicherung gegenüber einer Apotheke aus

    Auf die Klägerin könnte es allenfalls ankommen -aber auch dies ist rechtlich umstritten (siehe OLG Düsseldorf VersR 2007, 937 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3772, 3773) - , wenn sie selbst an die Beklagte gezahlt hätte, was aber vorliegend nicht geschehen ist.

    Sie genügen allerdings zum Ausschluss der Rückforderung, wenn die Leistung in der erkennbaren Absicht erfolgt ist, sie auch für den Fall der Nichtschuld zu bewirken, wenn also in der Zahlung erkennbar die Übernahme des Risikos liegt (OLG Düsseldorf VersR 2007, 937).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2012 - 4 U 62/11

    Private Krankenversicherung: Inanspruchnahme eines Apothekers aus übergegangenem

    ccc) Auch der Hinweis der Berufung auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VersR 2007, 937) ist unbehelflich: Die zitierte Entscheidung erging auf der Grundlage des vorreformierten VVG und referiert die zutreffende rechtliche Ausgangslage, die für den Reformgesetzgeber Veranlassung war, den bisherigen Rechtszustand durch die Novellierung des § 194 Abs. 2 VVG zu ändern.
  • OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 18 U 49/06

    Rückforderung überzahlter Gebühren für ärztliche Leistungen

    Da in den Schutzbereich der Krankenversicherung nur berechtigte Ansprüche Dritter aus Heilbehandlung fallen, scheidet eine Kongruenz mit dem Rückforderungsanspruch wegen unberechtigter Ansprüche aus (OLG Düsseldorf, VersR 2007, 937).

    Diese Vorschrift beruht aber, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, nicht mehr auf einer dem Grundgesetz entsprechenden Ermächtigung und ist deshalb ihrerseits unwirksam, weil der Gesetzgeber weder von der Möglichkeit einer Aufnahme der vorkonstitutionellen Norm in seinen Willen Gebrauch gemacht, noch eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage erlassen hat (BVerwG, NJW 2003, 2767; BGH, NJW 2004, 2515, 2517; NStZ-RR 2005, 151, 152 - 3. Strafsenat - OLG Düsseldorf, VersR 2007, 937).

  • LG Stuttgart, 10.11.2009 - 16 O 494/08

    Die Angemessenheit von Zahnlaborkosten bestimmt sich nicht nach dem BEL

    Die Beklagte war erst mit der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Zahnarztes Dr. Hendrik Putze zur Kostenerstattung verpflichtet, denn die Leistungspflicht des Krankenversicherers setzt immer einen wirksamen und fälligen Vergütungsanspruch des behandelnden Arztes voraus (OLG Düsseldorf, VersR 07, 937).
  • AG München, 27.12.2013 - 121 C 27553/12

    Alterssichtigkeit ist keine Krankheit

    Die Leistungspflicht des Versicherers setzt in der Krankheitskostenversicherung stets einen berechtigten und fälligen Vergütungsanspruch des Leistungserbringers im Verhältnis zum Patienten voraus (BGH VersR 07, 937, 938; 98, 350; OLG Karlsruhe VersR 07, 679 ff.; OLG Hamburg VersR Bestimmungen wie die GOÄ verstößt.
  • LG Hamburg, 30.04.2013 - 317 S 11/13

    Krankheitskostenversicherung: Regress des Versicherers gegen den behandelnden

    Insofern liegt auch kein Fall vor, die der Beklagte unter Berufung auf (die zu § 67 VVG a.F.) ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 22.02.2007, I-8 U 119/06) heranzieht.
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