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   OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92   

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OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92 (https://dejure.org/1992,5530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.1992 - 1 Ws 184/92 (https://dejure.org/1992,5530)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 1 Ws 184/92 (https://dejure.org/1992,5530)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 244/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    Die Verletzteneigenschaft des AntrSt. ist mithin nur gegeben, wenn er dem Schutzbereich der verletzten Strafrechtsnorm unterfällt (BGHSt 18, 283,284; Senatsbeschluß vom 23.4.1992 - 1 Ws 244/92 - Müller aaO. und Rieß aaO in Rdn. 48 ff.).
  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63

    Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    Die Verletzteneigenschaft des AntrSt. ist mithin nur gegeben, wenn er dem Schutzbereich der verletzten Strafrechtsnorm unterfällt (BGHSt 18, 283,284; Senatsbeschluß vom 23.4.1992 - 1 Ws 244/92 - Müller aaO. und Rieß aaO in Rdn. 48 ff.).
  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    Erst durch das Urteil des BFH vom 22.6.1989 (BStBl. 1989 II S. 1007 ff.) ist die Rohgewinnmarge des Zwischenmieters ausdrücklich als für die steuerliche Beurteilung irrelevant bezeichnet worden.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 7 B 188.85

    Anspruch auf Akteneinsicht zu Forschungszwecken als verfassungsrechtliches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    a) Verletzter im Sinne des § 172 Abs. 1 StPO ist, wer durch die behauptete Tat - ihre tatsächliche Begehung unterstellt - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 1409; OLG Karlsruhe, NJW 1986, 1277; Senatsbeschluß in NStE Nr. 6 zu § 172 StPO sowie Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., Rdn. 86 zu § 172 ; Müller in KK, StPO , 2. Aufl., Rdn. 9 zu § 172, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1987 - 1 Ws 140/87

    Anklageerhebung; Verfolgung Unschuldiger; Unschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    Hält er es hingegen für möglich, daß der Beschuld. unschuldig ist, und entschließt er sich dennoch zur Einleitung von Ermittlungen zur Klärung der Schuld oder Unschuld des Beschuldigten, braucht er mangels Mißbrauches staatlicher Machtmittel keine Bestrafung nach § 344 StGB zu befürchten (Senatsbeschluß in NJW 1987, 2453).
  • OLG Koblenz, 05.04.1984 - 1 Ws 224/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    a) Verletzter im Sinne des § 172 Abs. 1 StPO ist, wer durch die behauptete Tat - ihre tatsächliche Begehung unterstellt - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 1409; OLG Karlsruhe, NJW 1986, 1277; Senatsbeschluß in NStE Nr. 6 zu § 172 StPO sowie Rieß in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., Rdn. 86 zu § 172 ; Müller in KK, StPO , 2. Aufl., Rdn. 9 zu § 172, jew. m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 61/87

    Fortbestand des Vorbehalts der Nachprüfung bei fehlendem Vorbehaltsvermerk im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.1992 - 1 Ws 184/92
    Unberechtigt ist in diesem Zusammenhang der Vorwurf, daß der Beschuld. trotz der Entscheidung des BFH vom 29.10.1987 (BStBl. 1988 II S. 45 ff.), wonach die von einem Zwischenmieter erzielte Rohgewinnmarge für die Annahme eines steuerrechtlichen Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO ) unmaßgeblich sei, diese Gewinnmarge und die "unterstellte Manipulation derselben" durch die von dem AntrSt. mit der Firma BBB aufgrund deren Vorschlag vom 22.7.1983 getroffenen Vereinbarung in Kenntnis der entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtspr. zur Grundlage der gegen ihn geführten Ermittlungen gemacht habe.
  • OLG Rostock, 12.03.2004 - I Ws 120/03

    Unzulässige Klageerzwingungsanträge zur Täterermittlung und weiteren

    Es muss nach dem gesamten Akteninhalt bei vorläufiger Tatbewertung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass das Gericht mit den vorhandenen Beweismitteln bestehende Zweifel klären und den Beschuldigten verurteilen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 29.03.1996 - I Ws 242/95 - = NStZ-RR 1996, 272; OLG Düsseldorf wistra 1992, 357 [358]; KG, Beschluss vom 24.07.2000 - 3 Ws 292/00 - Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 174 Rdnr. 2 und § 170 Rdnr. 1; vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2859 [2860]).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 5 Ws 16/02

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei behaupteter

    Deswegen sind Opfer der Vortaten als nur mittelbar Betroffene nicht als Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO anzusehen (so auch OLG Düsseldorf VRS 83, 430; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 279; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54; OLG Dresden Beschluss vom 30.9.1996 - 1 Ws 186/96 -, zitiert nach "juris").
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