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   OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - VII-Verg 36/21 <<27. April 2022>>   

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https://dejure.org/2022,17264
OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - VII-Verg 36/21 <<27. April 2022>> (https://dejure.org/2022,17264)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2022 - VII-Verg 36/21 <<27. April 2022>> (https://dejure.org/2022,17264)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2022 - VII-Verg 36/21 <<27. April 2022>> (https://dejure.org/2022,17264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Ausschreibung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Sturmgewehren betreffend Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren Nachweislich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrechtsverletzung ist schwere berufliche Verfehlung!

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Sturmgewehr: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) darf Zuschlag erteilen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Sturmgewehr-Zuschlag darf an Heckler & Koch erteilt werden

  • vergabeblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Patentrechtsverletzung ist schwere berufliche Verfehlung! (VPR 2022, 121)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss Selbstreinigungsmaßnahmen überprüfen! (VPR 2022, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Patentrechtsverletzung ist schwere berufliche Verfehlung! (IBR 2022, 640)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstreinigungsmaßnahmen sind zu überprüfen! (IBR 2022, 641)

Sonstiges (3)

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    "Sturmgewehre": Terminsverlegung

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Verlegung des Verhandlungstermins in dem Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 678
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05

    Fehlende Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Ist das Angebot des Antragstellers auszuschließen, so kann der Fortgang des Vergabeverfahrens grundsätzlich weder dessen Interessen berühren, noch kann der Antragsteller durch eine etwaige Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allerdings dann veranlasst, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht nur das Angebot der Antragstellerin, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot der Beigeladenen oder sämtliche tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608), weil das eingeleitete Vergabeverfahren in diesem Fall nicht ohne Weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32).

    So fehlt einem Antragsteller bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes gleichwohl die Antragsbefugnis dann nicht, wenn zur Beseitigung der aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgehensweise als Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt und er so die Chance hätte, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007, 11 Verg 3/07, BeckRS 2008, 13765; Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Ein Schaden droht, wenn der Antragsteller im Fall eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens bessere Chancen auf den Zuschlag haben könnte (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32), wenn also die Aussichten dieses Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert worden sein können (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; Senatsbeschluss vom 10. Februar 2021, Verg 23/20, BeckRS 2021, 21311 Rn. 26).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allerdings dann veranlasst, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht nur das Angebot der Antragstellerin, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot der Beigeladenen oder sämtliche tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608), weil das eingeleitete Vergabeverfahren in diesem Fall nicht ohne Weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09, NZBau 2010, 124 Rn. 32).

  • BGH, 29.07.2014 - X ZR 5/13
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Zur Ermittlung der Bedeutung der im Patentanspruch gebrauchten Begriffe darf der Stand der Technik nur insoweit herangezogen werden, als er in der Patentschrift mitgeteilt ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014, X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436 Rn. 21).

    Die demgegenüber von der Antragstellerin angeführte einschränkende Auslegung des Begriffs Fluid-Durchtrittsöffnung vor dem Hintergrund des Stands der Technik war schon deswegen verfehlt, weil zur Ermittlung der Bedeutung der im Patentanspruch gebrauchten Begriffe der Stand der Technik nur insoweit herangezogen werden darf, als er in der Patentschrift mitgeteilt ist (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014, X ZR 5/13, BeckRS 2014, 17436 Rn. 21).

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Eine Verpflichtung zur Unterlassung der Nutzung patentgemäßer Erzeugnisse ist nicht zu rechtfertigen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten steht, dass dieser Verurteilung durch die Nichtigerklärung des Klagepatents die Grundlage entzogen werden wird (BGH, Beschluss vom 16. September 2014, X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237 Rn. 4 - Kurznachrichten).

    In Patentverletzungsverfahren verurteilt das Verletzungsgericht daher, auch wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann, wenn es eine Nichtigerklärung auf die anhängige Patentnichtigkeitsklage nicht für überwiegend wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2021, 2 U 15/20, GRUR-RS 2021, 30324 Rn. 90), weil es der aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Verbindung mit den Grundrechten folgende und damit verfassungsrechtlich verbürgte Justizgewährungsanspruch (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993, 1 BvR 249/92, NJW 1993, 1635) gebietet, dem Verletzungsbeklagten wirkungsvollen Rechtsschutz zur Verfügung zu stellen, wenn er sich gegen den Angriff aus dem Klagepatent mit einem Gegenangriff gegen den Rechtsbestand dieses Patents zur Wehr setzen will, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass es der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, Beschluss vom 16. September 2014, X ZR 61/13, GRUR 2014, 1237 Rn. 4 - Kurznachrichten).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit" umfasst jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, C-465/11, NZBau 2013, 116 Rn. 27 - Forposta).

    Schwer ist die Verfehlung, wenn dem Wirtschaftsteilnehmers Vorsatz oder Fahrlässigkeit von gewisser Schwere anzulasten ist (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, C-465/11, NZBau 2013, 116 Rn. 30 - Forposta).

  • VK Bund, 10.06.2021 - VK 1-34/21

    Herstellung und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Juni 2021 (VK 1 - 34/21) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Juni 2021, Aktenzeichen VK 1 - 34/21, aufzuheben;.

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Wer sich als Fachunternehmen mit der Herstellung eines Erzeugnisses befasst, das fremde Schutzrechte verletzen kann, ist verpflichtet, die Schutzrechtslage zu überprüfen und sich auf geeignete Weise zu vergewissern, dass das eigene Erzeugnis nicht mit Rechten Dritter kollidiert (BGH, Urteil vom 14. Januar 1958, I ZR 171/56, GRUR 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I; BGH, Urteil vom 27. Februar 1963, Ib ZR 131/61, GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; BGH, Urteil vom 14. Februar 2006, X ZR 93/04, GRUR 2006, 575 Rn. 28 - Melanie).
  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    So fehlt einem Antragsteller bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes gleichwohl die Antragsbefugnis dann nicht, wenn zur Beseitigung der aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgehensweise als Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt und er so die Chance hätte, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007, 11 Verg 3/07, BeckRS 2008, 13765; Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).
  • EuGH, 24.10.2018 - C-124/17

    Vossloh Laeis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 57 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    Soweit der Europäische Gerichtshof für den in § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB geregelten Ausschlussgrund wettbewerbsbeschränkender Abreden aus Gründen der Kohärenz mit den Berechnungsmodalitäten für die Frist bei zwingenden Ausschlussgründen, aber auch aus Gründen der Vorhersehbarkeit und der Rechtssicherheit davon ausgeht, dass die in Art. 57 Abs. 7 der Vergaberichtlinie 2014/24/EU vorgesehene Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Entscheidung des Kartellamts berechnet wird (Urteil vom 24. Oktober 2018, C-124/17, NZBau 2018, 768 Rn. 38 - Vossloh Laeis), kann dahinstehen, ob dieser Ansatz, der im Wortlaut der Norm keine Grundlagefindet, auf andere Ausschlussgründe übertragbar ist (Stolz in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 126 Rn. 9).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
    So fehlt einem Antragsteller bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes gleichwohl die Antragsbefugnis dann nicht, wenn zur Beseitigung der aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgehensweise als Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt und er so die Chance hätte, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007, 11 Verg 3/07, BeckRS 2008, 13765; Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).
  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17

    Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf

  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Schwellenwerts durch das Gericht bei

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BGH, 11.10.2011 - X ZR 107/07

    Patentfähigkeit des europäischen Patents 0 626 911 betreffend eine

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - Verg 23/20

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Betrieb

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2021 - 2 U 15/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines deutschen Patents; Patent über ein

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 15/12

    Vergaberechtswidrigkeit einer ohne öffentliche Ausschreibung geschlossenen

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

  • VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein

    Erforderlich ist in jedem Fall aber ein Vollbeweis im Sinne von § 286 ZPO (s. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2022, VII-Verg 36/21).

    darzutun, dass die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit bei der Erstellung und Ausarbeitung der Angebote nicht gewährleistet ist (vgl. zum Vorstehenden: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21; vom 17. Januar 2018, VII- Verg 39/17; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2022, VII-Verg 36/21).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21

    Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

    Über die von der Antragsgegnerin zu 1) dagegen zum Oberlandesgericht Düsseldorf erhobene sofortige Beschwerde (Verg 36/21) ist derzeit nicht entschieden.
  • VK Bund, 18.11.2022 - VK 1-87/22

    Mündliche Preisaufklärung ist umfassend zu dokumentieren!

    Auch im Übrigen vermutet die Antragstellerin allenfalls Verstöße gegen Normen des KrWG, AÜG sowie StVZO, ohne dass hier bestandskräftige oder zumindest bewiesene Feststellungen über Verstöße vorliegen würden (zum Erfordernis eines Vollbeweises im Sinne von § 286 ZPO soweit die Tatbestände des § 124 Abs. 1 GWB "nachweisliche" Verstöße erfordern siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2022, Verg 36/21).
  • VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23

    Kostenentscheidung; Aufwand der Vergabekammer; Notwendigkeit der

    Bei Rahmenvereinbarungen und damit vorliegend wird der Auftragswert nach § 3 Abs. 4 VgV auf der Grundlage der Höchstmenge berechnet; anders als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bei denen ein Abschlag bezüglich Optionen vorzunehmen ist angesichts der Unsicherheit der Ausübung der Option (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 X ZB 12/13), kommt bei Rahmenvereinbarungen kein entsprechender Abzug in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2023, VII-Verg 36/21).
  • VK Bund, 29.09.2023 - VK 2-66/23

    Vergleich der Parteien über Verfahrenskosten nach übereinstimmender

    Bei Rahmenvereinbarungen und damit wie vorliegend wird der Auftragswert nach § 3 Abs. 4 VgV auf der Grundlage der Höchstmenge berechnet; anders als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bei denen ein Abschlag bezüglich Optionen angesichts der Unsicherheit der Ausübung der Option vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 X ZB 12/13), kommt bei Rahmenvereinbarungen im Hinblick auf die hierfür vom Auftraggeber festgesetzte Höchstmenge kein entsprechender Abzug in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2023, VII-Verg 36/21).
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