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   OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20   

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https://dejure.org/2020,47676
OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20 (https://dejure.org/2020,47676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2020 - 9 W 42/20 (https://dejure.org/2020,47676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 9 W 42/20 (https://dejure.org/2020,47676)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1907
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20
    Ein sachgerechter Grund ist gegeben, wenn die Umstände, die die Sparkasse zur Kündigung veranlassen, derart beschaffen und zu bewerten sind, dass ein unvoreingenommener, vernünftiger Beobachter das Verhalten der Sparkasse für eine nachvollziehbare und der Sachlage nach angemessene Reaktion halten muss (vgl. BGH, NJW 2019, 2920 Rn. 45).
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 214/14

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zum ordentlichen Kündigungsrecht der Sparkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20
    Durch das Erfordernis eines sachgerechten Grundes wird die Antragsgegnerin der sie als Anstalt des öffentlichen Rechts treffenden Gleichbehandlungspflicht aus Art. 3 Abs. 1 GG gerecht, aufgrund derer sie gehindert ist, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, weshalb eine ordentliche Kündigung, die eines sachgerechten Grundes entbehrte, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig wäre (vgl. BGH, NJW 2015, 2412 Rn. 12).
  • VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05

    Bankenaufsichtliche Verwarnung ist Verwaltungsakt - Ermessensausübung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20
    Es handelt sich insoweit lediglich um die Rechtsauffassung der BaFin, der weder gegenüber den Adressaten noch gegenüber den Gerichten eine wie auch immer geartete Rechtsverbindlichkeit zukommen kann (vgl. VGH, Kassel Urt. v. 31. Mai 2006, 6 UE 3256/05, BeckRS 2006, 24464 Rn. 67).
  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 6668/18

    Keine Verpflichtung der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Kontoeröffnung gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20
    Ein darüber hinausgehender allgemeiner Kontrahierungszwang besteht hingegen auch für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen nicht, § 5 Abs. 2 SpkG sieht einen solchen nur zugunsten von natürlichen Personen vor (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 23. Okt. 2019, 20 K 6668/18, BeckRS 2019, 28534 Rnrn. 32, 33).
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